Betreff
Finanzierung S-Bahn-Erweiterung Kaiserslautern-Homburg
Vorlage
0617/2015
Aktenzeichen
3.1/sp/5470
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der bestehende Vertrag über die Kostenverteilung der S-Bahn Erweiterung Kaiserslautern-Homburg zwischen den beteiligten Kommunen und dem Landkreis Kaiserslautern weist im Zuge der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises und der Abrechnung mit den beteiligten Kostenträgern einige formalrechtliche Defizite, aber auch in sich widersprüchliche Inhalte auf (s. Anl. 1, Vertrag). Mit den beteiligten Gemeinden konnte im Vorfeld keine Einigung über die Verteilung der Mehrkosten von 637.241 € erzielt werden. Für die Gemeinden hätte dies gegenüber dem Vertrag eine Bau- und Planungskostensteigerung von 345,85% bedeutet (statt 221.051 € jetzt 764.519 €). Hinzu kämen dann noch um 93.881 € höhere Zinskosten (statt 38.193 € jetzt 132.074 €). Diese exorbitante Kostenmehrung waren die Gemeinden nicht bereit zu tragen. Die Frage einer Klage gegen die Gemeinden auf Zahlung der Mehrkosten stand daher im Raum. Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Kreistages am 01.12.2014 dargestellt (vgl. Vorlage 0538/2014).

 

Aufgrund der Komplexität des Gesamtsachverhalts und der rechtlichen Unwägbarkeiten in einem gerichtlichen Verfahren sowie den damit einhergehenden hohen finanziellen Prozessrisiken (Prozesskostenrisiko bei einem Verfahren über 2 Instanzen mindestens 140.000 €) hat die Kreisverwaltung Kaiserslautern den Gemeinden einen Vergleich zur Verteilung der Kosten vorgeschlagen. Mit den Bürgermeistern der vier betroffenen Gemeinden und der beiden Verbandsgemeinden wurde am 3. Februar 2015 der Sachverhalt Finanzierung S-Bahn Erweiterung Kaiserslautern-Homburg ausführlich besprochen. Unter den Beteiligten bestand einvernehmlich die Meinung, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung für keinen der Vertragspartner eine Lösung darstelle.

 

Die Kreisverwaltung bot den Gemeinden folgenden Vergleich an. Die über die Schätzkosten des Vertrages hinausgehenden Kosten (inkl. Finanzierungskosten) werden hälftig vom Landkreis und den vier Gemeinden getragen. Zu verteilen wären demnach Mehrkosten in Höhe von 637.341 Euro. Der Anteil der Gemeinden inklusive der Zinsen aus dem ursprünglich im Vertrag prognostizierten Gemeindeanteil in Höhe von 38.193 Euro beträgt demnach 356.863 Euro.

 

Von Seiten der Gemeinden wurde die Bereitschaft signalisiert, die gütliche Einigung mitzutragen. Die Gemeinden verlangen jedoch, dass jeweils der für sie günstigere Verteilungsschlüssel angesetzt wird. Hintergrund dieses nachvollziehbaren Verlangens ist die in sich widersprüchliche Vertragsgestaltung: Im Vertrag vom Jahr 2005 wurde der Verteilungsschlüssel für die Kosten aufgrund einer Schätzung unveränderlich so festgelegt, als würden alle Stationen komplett barrierefrei ausgebaut (§§ 2 und 3). Dabei stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest (§ 5), dass nur die Stationen Landstuhl und Bruchmühlbach-Miesau vollständig barrierefrei ausgebaut würden, für die beiden anderen sollten lediglich die Vorplanungen erstellt werden. Die stationsscharfe Verteilung der tatsächlich entstandenen Kosten wurde überhaupt nicht in Erwägung gezogen, sie ergibt jedoch einen völlig anderen Verteilungsschlüssel (vgl. hierzu Anlage 2, Präsentation, Seite 8). Dies führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Ortsgemeinden Kindsbach und Hauptstuhl (sie bezahlen anteilig für eine Leistung an ihrer Station, welche überhaupt nicht erbracht wurde). Umgekehrt werden Landstuhl und Bruchmühlbach-Miesau bevorteilt, weil sie im Verhältnis zu dem bei ihnen entstandenen Aufwand viel zu wenig zahlen müssen. Es ist nachvollziehbar, dass diese widersinnige Gestaltung naturgemäß zur – nicht auflösbaren - Streitfrage zwischen den Gemeinden untereinander führen muss, welcher Verteilmaßstab gerechtfertigt wäre.

 

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern hat den Gemeinden mit Schreiben vom 16.03.2015 mitgeteilt, dass man – vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistages – zu einem diesen Vorstellungen entsprechenden Vergleich bereit sei. Der Gemeindeanteil beträgt damit 294.881 Euro (256.688 € anteilige Mehrkosten plus 38.193 € noch nicht gezahlte Zinsen). Auf den Landkreis Kaiserslautern entfielen nach  dieser Berechnung 380.553 Euro (vgl. Anlage 2, S. 11 und 12). Die Beträge sind im Übrigen zum größten Teil bereits in jährlichen Raten vom Landkreis an den VRN gezahlt.

 

Bei Annahme dieses Vergleichs bedeuten die Mehrkosten für den Landkreis eine Kostensteigerung von 21,34% gegenüber dem ursprünglichen Ansatz (2.163.083 € statt geschätzten 1.782.530 €). Die Mehrkosten für die Gemeinden bedeuten eine Kostensteigerung von 99% (515.932 € statt geschätzten 259.244 €).

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl hat mit Schreiben vom 26.06.2015 mitgeteilt, dass die Räte von Landstuhl, Hauptstuhl und Kindsbach dem Vergleichsangebot zugestimmt haben. Herr Bürgermeister Klaus Neumann hat mit Email vom 01.07.2015 mitgeteilt, dass die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau dem Vergleichsangebot ebenfalls ihre Zustimmung erteilt hat.

Die Gemeinden haben die erforderlichen Gelder im Haushalt 2015 eingeplant und beabsichtigen, diese noch im laufenden Haushaltsjahr zu bezahlen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern stimmt der mit den beteiligten Gemeinden ausgehandelten Vergleichslösung (s. Anlage 2, S. 10, 11 und 12) zur Verteilung der Mehrkosten zu.