Sachverhalt:
Das zu vergebende Bauvorhaben ist Bestandteil des Bauprogramms
2015 und der Prioritätenliste für die nächsten Jahre. Die Baumaßnahme soll
gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken Weilerbach und der Ortsgemeinde
Eulenbis durchgeführt werden. Daher erfolgte eine gemeinsame Ausschreibung für Kreis
und Ortsgemeinde durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM), Kaiserslautern, mit
dem Ziel der Vergabe an den gesamtgünstigsten Anbieter.
Zum Eröffnungstermin beim LBM Kaiserslautern am 01.07.2015 haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.
Die Wertung der Angebote erfolgte nach der Gesamtangebotssumme.
Die Prüfung der Angebote hatte zum Ergebnis, dass die Fa. Wolff, Saarbrücken, mit insgesamt 1.297.878,76 € das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot abgegeben hat.
Auf die beigefügte Bieterübersicht wird verwiesen.
Die Gesamtangebotssumme verteilt sich auf die an der Baumaßnahme Beteiligten wie folgt:
Anteil Landkreis Kaiserslautern: |
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330.764.00 € |
Anteil Ortsgemeinde
Eulenbis: |
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544.426,08 € |
Anteil Verbandsgemeindewerke Weilerbach: |
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422.687,85 € |
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Gesamtsumme: |
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1.297.878,76 € |
LBM Kaiserslautern empfiehlt dem Landkreis, der Auftragsvergabe an die Fa.
Wolff, Saarbrücken, zuzustimmen.
Die Zuschlagsfrist endet am 31.08.2015.
Das Vorhaben ist im Straßenbauprogramm des Landkreises Kaiserslautern
mit einem Planansatz für 2015 von 300.000 € und VE 2016 von 30.000 € enthalten.
Der Förderantrag für die Landeszuwendung mit einem Fördersatz in Höhe
von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten ist gestellt, aber noch nicht
entschieden. Die Verwaltung hat einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
gestellt, über den das Innenministerium jedoch erst jetzt, nach erfolgter Genehmigung
des Kreishaushalts, entscheiden wird.
Nach gegenwärtigem Stand sind damit die förderrechtlichen wie die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe noch nicht gegeben. Somit
wird eine abschließende Entscheidung des Kreistages vor Ablauf der
Zuschlagsfrist nicht möglich sein.
Die Verwaltung schlägt daher dem Kreistag vor, den Landrat zur
Vergabezustimmung an die Fa. Wolff zu ermächtigen, unter der Maßgabe des
genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginns bzw. des Förderbescheides..
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat, der Vergabe der Bauarbeiten für die OD Eulenbis der K21 an die Fa. Wolff, Saarbrücken aufgrund deren Angebot zuzustimmen.
Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt der erfüllten förderrechtlichen Voraussetzungen (Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bzw. Förderbescheid).