Betreff
Ausbau der OD Eulenbis der K 21 - Vergabe der Bauarbeiten
Vorlage
0626/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das zu vergebende Bauvorhaben ist Bestandteil des Bauprogramms 2015 und der Prioritätenliste für die nächsten Jahre. Die Baumaßnahme soll gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken Weilerbach und der Ortsgemeinde Eulenbis durchgeführt werden. Daher erfolgte eine gemeinsame Ausschreibung für Kreis und Ortsgemeinde durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM), Kaiserslautern, mit dem Ziel der Vergabe an den gesamtgünstigsten Anbieter.

 

Zum Eröffnungstermin beim LBM Kaiserslautern am 01.07.2015 haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.

 

Die Wertung der Angebote erfolgte nach der Gesamtangebotssumme.

 

Die Prüfung der Angebote hatte zum Ergebnis, dass die Fa. Wolff, Saarbrücken, mit insgesamt 1.297.878,76 das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot abgegeben hat.

 

Auf die beigefügte Bieterübersicht wird verwiesen.

 

Die Gesamtangebotssumme verteilt sich auf die an der Baumaßnahme Beteiligten wie folgt:

 

Anteil Landkreis Kaiserslautern:

 

330.764.00

Anteil Ortsgemeinde Eulenbis:

 

544.426,08 €

Anteil Verbandsgemeindewerke Weilerbach:

 

422.687,85 €

 

 

 

Gesamtsumme:

 

1.297.878,76 €

 

LBM Kaiserslautern empfiehlt dem Landkreis, der Auftragsvergabe an die Fa. Wolff, Saarbrücken, zuzustimmen.

 

Die Zuschlagsfrist endet am 31.08.2015.

 

Das Vorhaben ist im Straßenbauprogramm des Landkreises Kaiserslautern mit einem Planansatz für 2015 von 300.000 € und VE 2016 von 30.000 € enthalten.

 

Der Förderantrag für die Landeszuwendung mit einem Fördersatz in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten ist gestellt, aber noch nicht entschieden. Die Verwaltung hat einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt, über den das Innenministerium jedoch erst jetzt, nach erfolgter Genehmigung des Kreishaushalts, entscheiden wird.

 

Nach gegenwärtigem Stand sind damit die förderrechtlichen wie die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe noch nicht gegeben. Somit wird eine abschließende Entscheidung des Kreistages vor Ablauf der Zuschlagsfrist nicht möglich sein.

 

Die Verwaltung schlägt daher dem Kreistag vor, den Landrat zur Vergabezustimmung an die Fa. Wolff zu ermächtigen, unter der Maßgabe des genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginns bzw. des Förderbescheides..

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, der Vergabe der Bauarbeiten für die OD Eulenbis der K21 an die Fa. Wolff, Saarbrücken aufgrund deren Angebot zuzustimmen.

 

Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt der erfüllten förderrechtlichen Voraussetzungen (Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bzw. Förderbescheid).