hier: Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises
a) Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2014
b)Feststellung des Jahresabschlusses 2014
c) Verwendung des Jahresgewinns und Übertragung des Einnahmeübeschusses an den Einrichtungsträger
Sachverhalt:
1) Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2014
der Einrichtung Abfallentsorgung
Über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern hat zwischen dem
Abschlussprüfer und dem Landrat in seiner Funktion als Werkleiter eine
Schlussbesprechung zu erfolgen.
Nachdem die Einrichtung zwar nach Eigenbetriebsrecht verwaltet, ein
eigener Werkausschuss aber nicht erforderlich und auch nicht gebildet ist,
findet die Schlussbesprechung im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses am
05.10.2015 statt.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen vom 22.07.1991 ist vor der Feststellung des Jahresabschlusses,
die durch den Kreistag erfolgt, diese Schlussbesprechung durchzuführen. Zu dieser
Schlussbesprechung ist auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingeladen.
Nach Feststellung des Wirtschaftsprüfers, Herrn Dr. Burret und aufgrund
der bei der Prüfung durch ihn gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Der vorläufige Jahresabschluss 2014 mit Bilanz zum 31.12.14, der Gewinn-
und Verlustrechnung und dem Anhang sind dieser Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ist als Anlage
beigefügt.
2) Feststellung
des Jahresabschlusses 2014 der Abfallentsorgungseinrichtung
Der Jahresabschluss 2014 der Einrichtung Abfallentsorgung wurde vom
Wirtschaftsprüfer, Herrn Dr. Burret, Ludwigshafen, geprüft.
a) Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 36.108,43 EUR ab.
b) Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 schließt mit einem Betrag von 2.134.462,79 EUR ab.
Der Jahresabschluss ist gem. § 27 EigAnVO dem Werksausschuss vorzulegen
und durch diesen festzustellen. Die bezüglich des Jahresabschlusses
erforderliche Schlussbesprechung mit dem Wirtschaftsprüfer erfolgt im Rahmen
der Kreisausschusssitzung am 05.10.2015.
Die formelle Feststellung des Jahresergebnisses erfolgt im Kreistag.
3) Verwendung des
Jahresgewinns
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der
Einnahmeüberschuss (= Ergebnis abzüglich Wertberichtigungen zzgl.
Abschreibungen) der Einrichtung Abfallentsorgung des Jahres 2014 wird in Höhe
von 40.076 EUR an den Einrichtungsträger übertragen und dient dem Ausgleich
bereits durch diesen übernommener Verlustausgleiche für Verluste aus dem
Wirtschaftsjahr 2009.
Hierüber ist durch die zuständigen Gremien Beschluss zu fassen.
4)
Entlastungserteilung
Die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2014 wird zusammen mit der
Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 des Landkreises Kaiserslautern nach § 114
Abs. I S. 2 GemO erteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt:
1)
Der Jahresabschluss 2014 für die gesamte
Einrichtung Abfallentsorgung wird festgestellt.
a)
Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem
Jahresgewinn von 36.108,43 EUR ab.
b)
Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 schließt mit einem
Betrag von 2.134.462,79 EUR ab.
2)
Der Jahresgewinn 2014 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3)
Der Einnahmeüberschuss 2014 der Einrichtung in Höhe
von 40.076,00 EUR wird gem. § 11 Abs. 8 S. 2 EigAnVo zum Ausgleich bereits
übernommener Verlustausgleiche aus Vorjahren (Jahresverlust 2009) an den
Einrichtungsträger übertragen.