Betreff
Hospiz - DRK Landstuhl; Investitionskostenzuschuss
Vorlage
0637/2015
Aktenzeichen
1.3/cz/11183
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat sich in der Sitzung am 07.04.2014 (0418/2014) grundsätzlich für die Förderung der Einrichtung eines vom DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V. getragenen Hospiz ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt mit der Kommunalaufsicht die Genehmigungsfähigkeit eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 50.000 € sowie die hiermit eventuell verbundenen Auflagen abzuklären.

 

Laut Aussage der ADD vom 29.04.2015 ist der einmalige Investitionskostenzuschuss durch den Ministerratsbeschluss vom 24.10.1995 gedeckt und wird daher von der Aufsichtbehörde nicht versagt.

 

Der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000 € wurde daraufhin im Haushaltsplan 2015 im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionstätigkeit bei Pos. 36/ Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände eingestellt. Der Zuschuss wird mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren versehen und entsprechend auf 25 Jahre abgeschrieben. Die Belastung im Ergebnishaushalt bei Pos. 14/ Abschreibungen beträgt folglich 2.000 € jährlich.

 

Nach erfolgter Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 10.07.2015  kann der einmalige Investitionskostenzuschuss ausgezahlt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt,  zur Förderung der Einrichtung des vom DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V. getragenen Hospiz, einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000 € auszuzahlen. Der Förderbescheid wird mit einer Zweckbindung über 25 Jahre versehen.