Sachverhalt:
In seiner Funktion als Gewässerunterhaltungspflichtiger gemäß § 63
Landeswassergesetz (LWG) setzt der Landkreis Kaiserslautern die
Bewirtschaftungsziele nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) gemäß § 27
ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um. Die Maßnahmen werden bis zu 90 % vom Land
Rheinland-Pfalz bezuschusst. Ziel ist die Erreichung des guten ökologischen
Potentials.
Seit 28.07.2015 liegt der Unteren Wasserbehörde der Zuwendungsbescheid
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
über die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von bis zu 180.000 EUR vor. Die Mittel können bis zum 15.11.2016 abgerufen werden. Der Fördersatz
beträgt 90 %.
20.000 EUR trägt der Landkreis Kaiserslautern, was 10 % der geschätzten
Gesamtkosten von 200.000 EUR entspricht. Die kommunalaufsichtliche
Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier liegt
vor. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben, dass in einem
Verständigungsverfahren nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 Landesfinanzausgleichsgesetz
(LFAG) aus dringenden Gründen des Gemeinwohls für notwendig erklärt wurde [vgl.
Nr. 4 der VV 4.1.3 zu § 103 Gemeindeordnung (GemO)].
Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden für die nach § 68 WHG von
der oberen Wasserbehörde, der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd,
Regionalstelle Kaiserslautern, genehmigte Gewässerausbaumaßnahme am „Glan“,
Gewässer II. Ordnung, im Bereich Elschbach, zwischen ehemaliger Bahntrasse (jetzt
Radweg) bis etwa Höhe Einmündung Ohmbach.
Im Wesentlichen handelt es sich um eine Gewässeraufweitung, die sich
auf das bisherige Gewässerbett und den rechten (in Fließrichtung)
Vorlandbereich auf der Gemarkung Hütschenhausen erstreckt. Mehr Details
entnehmen Sie bitte der Ausführungsplanung. Diese wird Ihnen aus technischen
Gründen als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Zu beachten ist hierbei, dass
diese nicht immer plangemäß umgesetzt werden kann. Ausführungsentscheidungen
werden vom Fachingenieurbüro nach den örtlichen Erfordernissen und in Absprache
mit den Wasser- und Naturschutzbehörden getroffen.
Mit einer Baukostenschätzung von unter 150.000 EUR liegen die
Voraussetzungen für eine beschränkte Ausschreibung vor. Fünf Firmen sind
angeschrieben. Grundlage bildet die wasserrechtliche Genehmigung vom
02.12.2014. Der Submissionstermin ist geplant für den 13.10.2015.
Ausschlaggebendes Vergabekriterium wird allein der Preis sein. Der günstigste
Bieter – Auskömmlichkeit vorausgesetzt - erhält den Zuschlag. Die rechnerische
und sachliche Prüfung erfolgt durch das Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt aus
Rockenhausen.
Die enge Zeitplanung ist stark vom Wetter abhängig. Unter Einhaltung
aller Fristen kann Baubeginn bestenfalls Mitte November sein. Ende des
Baufensters ist der 28.02.2016. Sollten die Arbeiten bis dahin
witterungsbedingt nicht abgeschlossen sein, wird ein Baufenster ab 01.10.2016
erforderlich.
Seit Eingang des Bewilligungsbescheides laufen die vorbereitenden
Arbeiten, wie Bodenproben, Luftbildauswertung wegen zu vermutender Kampfmittel
in der Nähe der Eisenbahnlinie sowie Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.
Finanzierung:
Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert. Die zur Aufbringung des
kommunalen Eigenanteils erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan
2015 veranschlagt und stehen zur Verfügung.
Verfahren:
Zur Beschleunigung des Verfahrensablaufs und zur Vermeidung etwaiger
Eilentscheidungen wird der Vorgang bereits heute – vor Bekanntsein des
Submissionsergebnisses – dem Gremien zur Information und Entscheidung
vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Leistungen für die Ausführung der
Arbeiten zur Gewässeraufweitung am „Glan“ im Bereich Elschbach, zwischen
ehemaliger Bahntrasse (jetzt Radweg) und der Einmündung des Ohmbachs, an den
günstigsten Bieter, des derzeit noch laufenden Vergabeverfahrens zu vergeben.
Auf Wunsch, werden die Vergabeergebnisse und die hieraus ermittelten
Bestbieter in der nächsten Sitzung nachgeliefert.
Beschlussvorschlag für Kreisausschuss:
Der Kreisausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und schlägt dem
Kreistag vor, die Leistungen für die Ausführung der Arbeiten zur
Gewässeraufweitung am „Glan“ im Bereich Elschbach, zwischen ehemaliger
Bahntrasse (jetzt Radweg) und der Einmündung des Ohmbachs, an den günstigsten
Bieter, des derzeit noch laufenden Vergabeverfahrens zu vergeben.
Beschlussvorschlag für Kreistag:
Der Kreistag vergibt die Leistungen für die Ausführung der Arbeiten zur
Gewässeraufweitung am „Glan“ im Bereich Elschbach, zwischen ehemaliger
Bahntrasse (jetzt Radweg) und der Einmündung des Ohmbachs, an den günstigsten
Bieter des derzeit noch laufenden Vergabeverfahrens.