Betreff
Umsetzung der EU-WRRL am "Glan", Gewässer II. Ordnung
Vorlage
0639/2015
Aktenzeichen
5.4 WR 5520-3 Elschbach1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Funktion als Gewässerunterhaltungspflichtiger gemäß § 63 Landeswassergesetz (LWG) setzt der Landkreis Kaiserslautern die Bewirtschaftungsziele nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) gemäß § 27 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um. Die Maßnahmen werden bis zu 90 % vom Land Rheinland-Pfalz bezuschusst. Ziel ist die Erreichung des guten ökologischen Potentials.

 

Seit 28.07.2015 liegt der Unteren Wasserbehörde der Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten über die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von bis zu 180.000 EUR vor.  Die Mittel können bis zum 15.11.2016 abgerufen werden. Der Fördersatz beträgt 90 %.

 

20.000 EUR trägt der Landkreis Kaiserslautern, was 10 % der geschätzten Gesamtkosten von 200.000 EUR entspricht. Die kommunalaufsichtliche Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier liegt vor. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben, dass in einem Verständigungsverfahren nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) aus dringenden Gründen des Gemeinwohls für notwendig erklärt wurde [vgl. Nr. 4 der VV 4.1.3 zu § 103 Gemeindeordnung (GemO)].

 

Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden für die nach § 68 WHG von der oberen Wasserbehörde, der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Kaiserslautern, genehmigte Gewässerausbaumaßnahme am „Glan“, Gewässer II. Ordnung, im Bereich Elschbach, zwischen ehemaliger Bahntrasse (jetzt Radweg) bis etwa Höhe Einmündung Ohmbach. 

 

Im Wesentlichen handelt es sich um eine Gewässeraufweitung, die sich auf das bisherige Gewässerbett und den rechten (in Fließrichtung) Vorlandbereich auf der Gemarkung Hütschenhausen erstreckt. Mehr Details entnehmen Sie bitte der Ausführungsplanung. Diese wird Ihnen aus technischen Gründen als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Zu beachten ist hierbei, dass diese nicht immer plangemäß umgesetzt werden kann. Ausführungsentscheidungen werden vom Fachingenieurbüro nach den örtlichen Erfordernissen und in Absprache mit den Wasser- und Naturschutzbehörden getroffen.

 

Mit einer Baukostenschätzung von unter 150.000 EUR liegen die Voraussetzungen für eine beschränkte Ausschreibung vor. Fünf Firmen sind angeschrieben. Grundlage bildet die wasserrechtliche Genehmigung vom 02.12.2014. Der Submissionstermin ist geplant für den 13.10.2015. Ausschlaggebendes Vergabekriterium wird allein der Preis sein. Der günstigste Bieter – Auskömmlichkeit vorausgesetzt - erhält den Zuschlag. Die rechnerische und sachliche Prüfung erfolgt durch das Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt aus Rockenhausen.

 

Die enge Zeitplanung ist stark vom Wetter abhängig. Unter Einhaltung aller Fristen kann Baubeginn bestenfalls Mitte November sein. Ende des Baufensters ist der 28.02.2016. Sollten die Arbeiten bis dahin witterungsbedingt nicht abgeschlossen sein, wird ein Baufenster ab 01.10.2016 erforderlich.

 

Seit Eingang des Bewilligungsbescheides laufen die vorbereitenden Arbeiten, wie Bodenproben, Luftbildauswertung wegen zu vermutender Kampfmittel in der Nähe der Eisenbahnlinie sowie Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.

 

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert. Die zur Aufbringung des kommunalen Eigenanteils erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2015 veranschlagt und stehen zur Verfügung.

 

 

Verfahren:

 

Zur Beschleunigung des Verfahrensablaufs und zur Vermeidung etwaiger Eilentscheidungen wird der Vorgang bereits heute – vor Bekanntsein des Submissionsergebnisses – dem Gremien zur Information und Entscheidung vorgelegt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Leistungen für die Ausführung der Arbeiten zur Gewässeraufweitung am „Glan“ im Bereich Elschbach, zwischen ehemaliger Bahntrasse (jetzt Radweg) und der Einmündung des Ohmbachs, an den günstigsten Bieter, des derzeit noch laufenden Vergabeverfahrens zu vergeben.

 

Auf Wunsch, werden die Vergabeergebnisse und die hieraus ermittelten Bestbieter in der nächsten Sitzung nachgeliefert.

 

Beschlussvorschlag für Kreisausschuss:

 

 

Der Kreisausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und schlägt dem Kreistag vor, die Leistungen für die Ausführung der Arbeiten zur Gewässeraufweitung am „Glan“ im Bereich Elschbach, zwischen ehemaliger Bahntrasse (jetzt Radweg) und der Einmündung des Ohmbachs, an den günstigsten Bieter, des derzeit noch laufenden Vergabeverfahrens zu vergeben.

 

 

 

Beschlussvorschlag für Kreistag:

 

 

Der Kreistag vergibt die Leistungen für die Ausführung der Arbeiten zur Gewässeraufweitung am „Glan“ im Bereich Elschbach, zwischen ehemaliger Bahntrasse (jetzt Radweg) und der Einmündung des Ohmbachs, an den günstigsten Bieter des derzeit noch laufenden Vergabeverfahrens.