Betreff
S-Bahn Homburg-Zweibrücken: Beteiligung des Landkreises an den Planungskosten
Vorlage
0640/2015
Aktenzeichen
3.1/sp/5470
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Reaktivierung der Schienenstrecke Homburg-Zweibrücken und der Verlängerung der S-Bahn bis Zweibrücken hat ein positives Ergebnis gebracht. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar wurde von den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz beauftragt, in die weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zur Realisierung des Projekts einzusteigen.

Bisher liegt eine vertiefte Vorplanung vor, die durch die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saar finanziert wurde. Die Gesamtkosten des Projekts bewegen sich demnach bei rund 31,3 Millionen Euro. Die länderspezifische Aufteilung der Kosten erfolgt nach den Streckenanteilen. Danach trägt das Saarland 74 % und Rheinland-Pfalz 26 % der Kosten. Der rheinlandpfälzische Anteil liegt damit bei rund 8,25 Millionen Euro. Der VRN führt an, dass etwaige Zugeständnisse bei der Finanzierung des saarländischen Anteils durch Rheinland-Pfalz nicht zu höheren Kostenanteilen bei den Kommunen führen sollten. Hierüber bestehen aber bisher keine schriftlichen Unterlagen.

 

Der VRN hat aufgrund der Kostenschätzung der Vorplanung eine Verteilung der Kosten auf die westpfälzischen Städte und Kreise (Landkreis Kaiserslautern, Donnersbergkreis, Landkreis Kusel, Kreis Südwestpfalz, Stadt Kaiserslautern, Stadt Pirmasens, Stadt Zweibrücken) vorgenommen. Die Finanzierung der kommunalen Anteile soll entsprechend dem damaligen Finanzierungskonzept der S-Bahn Verlängerung Kaiserslautern – Homburg stattfinden. Die Planungskosten wären dabei von allen Mitgliedern des ehemaligen Zweckverbandes Westpfalz Verkehrsverbund ZWVV nach einem Einwohnerschlüssel zu tragen. Die Baukosten würde die Stadt Zweibrücken alleine tragen.

 

Nach der Kostenaufteilung des VRN betragen die Gesamtplanungskosten auf Seiten des ZRN 1.396.921 Euro. Der Landkreises Kaiserslautern hätte 306.214 Euro an den Planungskosten zu tragen (vgl. Anlage). Der VRN wies in den Vorgesprächen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Schätzungen handelt und spätere Kosten davon abweichen können.

 

Anmerkung zur Anlage: bei der Einwohnerzahl des Landkreises Kaiserslautern wird die ehemalige VG Hochspeyer nicht berücksichtigt, da diese bereits Mitglied im Alt-VRN war.

 

Das vom VRN vorgetragene Prinzip der Solidarfinanzierung ist grundsätzlich bedenkenswert,  da auch der Landkreis Kaiserslautern im Zuge der S-Bahn Erweiterung Kaiserslautern-Homburg von der Beteiligung der übrigen Gebietskörperschaften der Westpfalz profitiert hat. Nach Auffassung des Verkehrsverbundes ist die Realisierung des S-Bahn-Projekts Homburg-Zweibrücken nur umsetzbar, wenn alle Gebietskörperschaften dem vorgeschlagenen Finanzierungskonzept des VRN zustimmen.

 

Bei der Finanzierung der Strecke Homburg-Zweibrücken handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die der Genehmigung der ADD bedarf. Der Verkehrsverbund steht nach eigenen Angaben mit dem ISIM in Kontakt und hat in Aussicht gestellt, dass die Genehmigungen für die westpfälzischen Gebietskörperschaften von der ADD erteilt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Beteiligung des Landkreises Kaiserslautern an der Finanzierung der Planungskosten S-Bahn Erweiterung Homburg-Zweibrücken

 

a)                            zu.

b)                            nicht zu.