Sachverhalt:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung zur
Reaktivierung der Schienenstrecke Homburg-Zweibrücken und der Verlängerung der
S-Bahn bis Zweibrücken hat ein positives Ergebnis gebracht. Der Verkehrsverbund
Rhein-Neckar wurde von den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz
beauftragt, in die weiteren Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zur Realisierung
des Projekts einzusteigen.
Bisher liegt eine vertiefte
Vorplanung vor, die durch die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saar finanziert
wurde. Die Gesamtkosten des Projekts bewegen sich demnach bei rund 31,3
Millionen Euro. Die länderspezifische Aufteilung der Kosten erfolgt nach den Streckenanteilen.
Danach trägt das Saarland 74 % und Rheinland-Pfalz 26 % der Kosten. Der
rheinlandpfälzische Anteil liegt damit bei rund 8,25 Millionen Euro. Der VRN
führt an, dass etwaige Zugeständnisse bei der Finanzierung des saarländischen
Anteils durch Rheinland-Pfalz nicht zu höheren Kostenanteilen bei den Kommunen
führen sollten. Hierüber bestehen aber bisher keine schriftlichen Unterlagen.
Der VRN hat aufgrund der
Kostenschätzung der Vorplanung eine Verteilung der Kosten auf die
westpfälzischen Städte und Kreise (Landkreis Kaiserslautern, Donnersbergkreis,
Landkreis Kusel, Kreis Südwestpfalz, Stadt Kaiserslautern, Stadt Pirmasens, Stadt
Zweibrücken) vorgenommen. Die Finanzierung der kommunalen Anteile soll
entsprechend dem damaligen Finanzierungskonzept der S-Bahn Verlängerung
Kaiserslautern – Homburg stattfinden. Die Planungskosten wären dabei von allen
Mitgliedern des ehemaligen Zweckverbandes Westpfalz Verkehrsverbund ZWVV nach
einem Einwohnerschlüssel zu tragen. Die Baukosten würde die Stadt Zweibrücken
alleine tragen.
Nach der Kostenaufteilung des VRN
betragen die Gesamtplanungskosten auf Seiten des ZRN 1.396.921 Euro. Der Landkreises
Kaiserslautern hätte 306.214 Euro an den Planungskosten zu tragen (vgl.
Anlage). Der VRN wies in den Vorgesprächen ausdrücklich darauf hin, dass es
sich um Schätzungen handelt und spätere Kosten davon abweichen können.
Anmerkung zur Anlage: bei der Einwohnerzahl
des Landkreises Kaiserslautern wird die ehemalige VG Hochspeyer nicht
berücksichtigt, da diese bereits Mitglied im Alt-VRN war.
Das vom VRN vorgetragene Prinzip
der Solidarfinanzierung ist grundsätzlich bedenkenswert, da auch der Landkreis Kaiserslautern im Zuge
der S-Bahn Erweiterung Kaiserslautern-Homburg von der Beteiligung der übrigen
Gebietskörperschaften der Westpfalz profitiert hat. Nach Auffassung
des Verkehrsverbundes ist die Realisierung des S-Bahn-Projekts
Homburg-Zweibrücken nur umsetzbar, wenn alle Gebietskörperschaften dem
vorgeschlagenen Finanzierungskonzept des VRN zustimmen.
Bei der Finanzierung der Strecke
Homburg-Zweibrücken handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die der
Genehmigung der ADD bedarf. Der Verkehrsverbund steht nach eigenen Angaben mit
dem ISIM in Kontakt und hat in Aussicht gestellt, dass die Genehmigungen für
die westpfälzischen Gebietskörperschaften von der ADD erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der
Beteiligung des Landkreises Kaiserslautern an der Finanzierung der Planungskosten
S-Bahn Erweiterung Homburg-Zweibrücken
a)
zu.
b)
nicht zu.