Bedarfsgerechte Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte
hier: Nachfinanzierung
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat der Ortsgemeinde Hauptstuhl in seiner
Sitzung am 28.06.2012 eine vorläufige Kreiszuwendung über 279.074,00 € zur
bedarfsgerechten Erweiterung, Einrichtung der Ganztagsbetreuung und Sanierung
der kommunalen Kindertagesstätte bewilligt. Der ursprünglichen Planung lagen
geschätzte zuwendungsfähige Baukosten in Höhe von 641.148,00 € zugrunde.
Bei Überprüfung des am 25.06.2015 vorgelegten
Schlussverwendungsnachweises wurde festgestellt, dass sich die endgültigen zuwendungsfähigen Baukosten
auf 689.066,72 € belaufen und somit gegenüber der ursprünglichen Planung um
47.918,72 € höher ausgefallen sind. Dies führt dazu, dass sich auch die
Kreisbeteiligung entsprechend von ursprünglich 279.074,00 € um 23.959,50 € auf
nunmehr 303.033,50 € erhöht.
Hierauf wurden
bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 279.074,00 €
geleistet, außerdem konnte aufgrund einer nachträglichen
Investitionskostenförderung des Landes eine weitere Sonderzahlung durch den
Landkreis Kaiserslautern in Höhe von 9.337,50 € ermöglicht werden, so dass
bisher bereits 288.411,50 € geflossen sind.
Die endgültige Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich somit wie folgt
dar:
Endgültige
zuwendungsfähige Kosten: |
689.067,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung: (1 x 55.000,00 €
und 7 U3-Plätze x 4.000,00 € = 28.000,00 €) |
83.000,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
606.067,00 € |
davon
Gemeindeanteil (50%): Ortsgemeinde
Hauptstuhl |
303.033,50 € |
endgültiger
Kreiszuschuss (50%): |
303.033,50 € |
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinde
Hauptstuhl wird zum bedarfsgerechten Ausbau, der Einrichtung der
Ganztagsbetreuung und zur Sanierung eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von
303.033,50 € bewilligt, wovon
288.411,50 € bereits zur Auszahlung gekommen sind.