Betreff
Ortsgemeinde Hauptstuhl:
Bedarfsgerechte Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte
hier: Nachfinanzierung
Vorlage
0676/2015
Art
Beschlussvorlage

 

 

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat der Ortsgemeinde Hauptstuhl in seiner Sitzung am 28.06.2012 eine vorläufige Kreiszuwendung über 279.074,00 € zur bedarfsgerechten Erweiterung, Einrichtung der Ganztagsbetreuung und Sanierung der kommunalen Kindertagesstätte bewilligt. Der ursprünglichen Planung lagen geschätzte zuwendungsfähige Baukosten in Höhe von 641.148,00 € zugrunde.

 

Bei Überprüfung des am 25.06.2015 vorgelegten Schlussverwendungsnachweises wurde festgestellt, dass sich die endgültigen zuwendungsfähigen Baukosten auf 689.066,72 € belaufen und somit gegenüber der ursprünglichen Planung um 47.918,72 € höher ausgefallen sind. Dies führt dazu, dass sich auch die Kreisbeteiligung entsprechend von ursprünglich 279.074,00 € um 23.959,50 € auf nunmehr 303.033,50 € erhöht.

 

Hierauf wurden bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 279.074,00 € geleistet, außerdem konnte aufgrund einer nachträglichen Investitionskostenförderung des Landes eine weitere Sonderzahlung durch den Landkreis Kaiserslautern in Höhe von 9.337,50 € ermöglicht werden, so dass bisher bereits 288.411,50 € geflossen sind.

 

Die endgültige Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich somit wie folgt dar:

 

Endgültige zuwendungsfähige Kosten:
(nach Kreisrichtlinien)

689.067,00 €

Landes-/Bundeszuwendung:

(1 x 55.000,00 € und 7 U3-Plätze x 4.000,00 € = 28.000,00 €)

 

83.000,00 €

Restfinanzierungsanteil:

606.067,00 €

davon Gemeindeanteil (50%):

Ortsgemeinde Hauptstuhl

303.033,50 €

endgültiger Kreiszuschuss (50%):

303.033,50 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinde Hauptstuhl wird zum bedarfsgerechten Ausbau, der Einrichtung der Ganztagsbetreuung und zur Sanierung eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von 303.033,50 € bewilligt, wovon 288.411,50 € bereits zur Auszahlung gekommen sind.