Betreff
Gewährung einer Kreiszuwendung für den Umbau des Schulgebäudes an der Grundschule Miesau
Vorlage
0707/2016
Aktenzeichen
3.4/hl/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

An der Grundschule in Miesau ist ein barrierefreier Umbau der Toiletteneinrichtung vorgesehen; darüber hinaus werden durch eine brandschutztechnische Sanierung mit Bau einer Außentreppe sowie durch die Umsetzung eines Amokkonzeptes weitere bauliche Veränderungen am Schulgebäude durchgeführt. Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat als zuständiger Schulträger zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen u.a. auch eine Kreiszuwendung beantragt.

 

Mit Bescheid vom 21.12.2015 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Außenstelle Schulaufsicht, aus dem Schulbauprogramm des Landes eine Zuwendung in Höhe von 45.000 € als ersten Teilbetrag der vorgesehenen Gesamtbewilligung von 270.000 €, die unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht, bewilligt. Mit gleichem Bescheid hat die ADD zuwendungsfähige Kosten in Höhe 448.893 € anerkannt.

 

Gemäß § 87 Abs. 2 des Schulgesetzes hat sich der Landkreis Kaiserslautern an den anerkannten Baukosten mit mindestens 10% der zuwendungsfähigen Kosten zu beteiligen (10% aus 448.893 € = rd. 44.889 €). Im Haushaltsentwurf 2016 des Landkreises ist für die Maßnahme ein Teilbetrag in Höhe von 25.000 € als Investitionszuwendung eingeplant. Die restlichen Fördermittel können im Haushalt 2017 bereitgestellt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss bewilligt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für den Umbau des Schulgebäudes der Grundschule Miesau eine Kreiszuwendung in Höhe von 44.889 €.