Betreff
Gewährung einer Kreiszuwendung für die brandschutztechnische Sanierung der Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe
Vorlage
0708/2016
Aktenzeichen
3.4/hl/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

An der Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe wird an beiden Schulstandorten eine brandschutztechnische Sanierung der Schulgebäude durchgeführt. Am Standort Bruchmühlbach wird außerdem eine Fluchttreppe neu gebaut. Die Sanierungsmaßnahmen am Standort Martinshöhe betreffen neben dem eigentlichen Schulgebäude auch die angrenzende Mehrzweckhalle, die ebenfalls schulisch genutzt wird. Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat als zuständiger Schulträger zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen u.a. auch eine Kreiszuwendung beantragt.

 

Mit Bescheid vom 21.12.2015 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Außenstelle Schulaufsicht, aus dem Schulbauprogramm des Landes eine Zuwendung in Höhe von 60.000 € als ersten Teilbetrag der vorgesehenen Gesamtbewilligung von 360.000 €, die unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht, bewilligt. Mit gleichem Bescheid hat die ADD zuwendungsfähige Kosten in Höhe 629.629 € anerkannt.

 

Gemäß § 87 Abs. 2 des Schulgesetzes hat sich der Landkreis Kaiserslautern an den anerkannten Baukosten mit mindestens 10% der zuwendungsfähigen Kosten zu beteiligen (10% aus 629.629 € = rd. 62.963 €). Im Haushaltsentwurf 2016 des Landkreises ist für die Maßnahme ein Teilbetrag in Höhe von 20.000 € als Investitionszuwendung eingeplant. Die restlichen Fördermittel können im Haushalt 2017 bereitgestellt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss bewilligt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für die brandschutztechnische Sanierung der Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe eine Kreiszuwendung in Höhe von 62.963 €.