Sachverhalt:
Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Kreissparkasse Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.
Im Haushaltsplan 2016 sind folgende Spenden-/Sponsoringgelder der Kreissparkasse Kaiserslautern vorgesehen:
Teilhaushalt |
Produkt |
Konto |
Betrag |
1 |
2810 / Kulturförderung |
462300 |
20.000 € |
1 |
5750 / Tourismusförderung |
462300 |
3.000 € |
10 |
2630 / Kreismusikschule |
462300 |
160.000 € |
10 |
2710 / Kreisvolkshochschule |
462300 |
20.000 € |
11 |
3117 / Schuldnerberatung |
462921 |
110.000 € |
|
|
SUMME |
313.000 € |
Weiterhin liegt noch ein Spendenangebot des Unterhaltungs- und Theatervereins "Blau-Weiß" e.V. Heimkirchen in Höhe von 1.000 € vor. Diese Spende ist zweckbestimmt für die Unterstützung von bedürftigen Familien im Landkreis Kaiserslautern.
Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 313.000 € und das vorliegende sonstige Spendenangebot in Höhe von 1.000 € werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Vorlage des Haushaltsplanes 2016 angezeigt.
Über die Annahme der
Spendengelder entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 4 Abs.
1 Ziff. 11 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von
100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die Spenden-/Sponsoringangebote in Höhe von
insgesamt 314.000 € gem. § 58 Abs. 3 LKO anzunehmen, vorausgesetzt, es
werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.