Sachverhalt:
A. Zusammenfassung
Die Haushalte im Landkreis
Kaiserslautern können innerhalb der nächsten drei Jahre flächendeckend mit
leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt werden: Mindestens 95% mit
Bandbreite ≥ 30 MBit/s, mindestens 85% mit Bandbreite
≥ 50 MBit/s. Die
neuen Bundes- und Landesförderungen machen dies
möglich: Förderung bis zu 90% der Kosten. Dazu müssen sich die unterversorgten
Gemeinden mit ihren Verbandsgemeinden und dem Landkreis zu einem so genannten
"Kreis-Cluster" zusammenschließen. Nach der Übertragung der Aufgabe "Breitbandversorgung" von den Orts- auf die
Verbandsgemeinden (per Gemeinderatsbeschluss) können die Verbandsgemeinden
mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag mit dem Landkreis vereinbaren, dass
dieser das Projekt "Flächendeckende Versorgung der Landkreisgemeinden mit
leistungsfähigen Breitbandanschlüssen" im Auftrag der Kommunen durchführt. Wesentlicher Bestandteil des
Vertrages (Entwurf s. Anl. 3) sind
die Finanzierungsvereinbarungen (Abs. E.).
B. Ausgangslage
1. Es
gibt eine neue Förderkulisse
Die flächendeckende Breitbandversorgung
mit leistungsfähigen Anschlüssen ist eine wichtige Voraussetzung für
wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der
Attraktivität des gesamten Kreisgebiets. Bundes- und Landesregierung haben deshalb im Oktober/November 2015 eine neue Förderinitiative
gestartet, deren Ziel es ist, alle Haushalte flächendeckend mit einer
Bandbreite von möglichst mindestens 50 Mbit/s zu versorgen. Die Förderung
beträgt bis zu 90% der aufzubringenden Kosten. Die mit
Bundesprogramm geförderten Maßnahmen sollen möglichst bis Ende 2018
abgeschlossen werden - dies wirkt sich positiv auf die Bewertung aus
(„Scoring-Verfahren“ - Bund), das Landesprogramm ist vorerst bis Ende 2019
aufgestellt. Eine gemeinsame Förderung aus Bundes- und Landesmitteln ist
nicht nur zulässig, sondern sogar gewünscht.
2.
Die Situation im Landkreis
Kaiserslautern
Sehr unterschiedlich stellt sich die Lage
im Landkreis Kaiserslautern dar. Einige Gemeinden sind sehr gut versorgt
(Bandbreiten von jetzt schon 100 Mbit/s und mehr sind
möglich), andere wiederum kommen über Bandbreiten von 2 bis 16 Mbit/s nicht
hinaus. Nach einem aktuellen Gutachten des TÜV-Rheinland ist die konkrete
Situation im Kreis folgende: Mindestens 30 Mbit/s haben 68,6% aller Haushalte (Rang 6 der 8 pfälzischen Landkreise und Rang 16 der 24
rheinland-pfälzischen Landkreise), mindestens 50 Mbit/s gibt es in 62,2% aller
Haushalte (Rang 4 der 8 pfälzischen Landkreise und Rang 9 der 24
rheinland-pfälzischen Landkreise).
3.
Was wird
gefördert?
Innerhalb des zu fördernden
Ausbaugebietes gilt: Bandbreiten von ≥ 30 Mbit/s müssen für 95% der Haushalte
erreicht werden und zudem Bandbreiten von ≥ 50 Mbit/s für 85% der Haushalte. Gemäß der EU-Vorgabe vom 15.06.2015
muss sich die Downloadrate im Ausbaugebiet gegenüber
vorher mindestens verdoppeln, die Uploadrate muss mindestens im gleichen
Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen. Die maximale Förderhöhen sind: Land:
40%, max. 7,0 Mio €, Bund: 50%, höchstens 70%, max. 15 Mio €. Der Eigenanteil der Kommunen muss mindestens 10% betragen.
4.
Wirtschaftlichkeitslücken-Modell
oder Betreibermodell?
Beide Modelle sind grundsätzlich
förderfähig. Beim Wirtschaftlichkeitslücken-Modell (oder auch
Deckungslücken-Modell) leisten die Kommunen einen einmaligen
Zuschuss an einen per Ausschreibung ermittelten Netzerrichter, welcher das Netz
anschließend auch (min-destens) 7 Jahre lang betreibt. Beim Betreibermodell
errichten die Kommunen in Eigenregie das passive Breitbandnetz und suchen sich
per Ausschreibung einen Betreiber. Das Netz bleibt
dabei im Besitz der Kommunen (bzw. einer eigens dafür gegründeten
Gesellschaft).
5.
Wie wird konkret ausgebaut?
Hier ist zu unterscheiden zum einen
zwischen einer "Ertüchtigung" der Kabelverzweiger (KVz - das sind die
grauen Kästen am Straßenrand) mit Glasfaser-Leitungen von der
Hauptverteilung bis zum KVz (sogenannter FTTC-Ausbau "Fiber to the
Curb" - Glasfaser bis zum Straßenrand/KVz). Dazu müssen neue, so genannte
Multifunktionsgehäuse aufgebaut werden, in denen die Technik
installiert wird. Zum anderen gibt es noch den Weg der direkten Erschließung
eines jeden Hauses mit Glasfaser (FTTB - Fiber to the Building). Beim
FTTB-Ausbau werden Bandbreiten von 300 MBit/s und mehr erreicht.
Beim FTTC erfolgt die Erschließung der Gebäude ab dem KVz noch mit
Kupferleitungen. In Abhängigkeit von der Länge der Kupferleitungen können
Bandbreiten bis 50 Mbit/s erreicht werden. Mittlerweile gibt es allerdings neue
technische Verfahren (sog. Vectoring, Supervectoring, G-fast), die es ermöglichen, die Bandbreiten in den Kupferleitungen auf bis zu 250
Mbit/s auszuweiten.
6. Was
kostet ein Ausbau?
Eine vom Land bei der Fa. MICUS in
Auftrag gegebene Studie hat die Kosten für den FTTC-Ausbau mit 6,5 Mio € bis
10,5 Mio € beziffert (Bandbreite mindestens 30 Mbit/s für 95% der
Haushalte). Die Kosten für Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s dürften
entsprechend darüber liegen, allerdings wird sich die Differenz dank
fortschreitender Technik (Vectoring, G-fast etc.) eher in Grenzen halten (Näheres hierzu s. Anlage 2, Finanzierungsplan).
Beim FTTB-Ausbau hat eine ebenfalls vom Land in Auftrag gegeben Studie
des TÜV-Rheinland Kosten von 83 Mio € beim flächendeckenden Ausbau (100%)
ermittelt. Wenn nur 95% erschlossen werden, dann werden die Kosten mit 65,5 Mio € angegeben.
C. Wie können die
kreisangehörigen Gemeinden gefördert werden?
1.
Bildung eines
"Kreis-Clusters"
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist
die Bildung eines so genannten Kreis-Clusters, welchem mindestens 2
Verbandsgemeinden angehören müssen (Ausnahme: Förderung von Breitband-Maßnahmen
nach dem Kommunalinvestitionsförderprogramm Kl 3.0).
2.
Was muss vor einer Antragstellung
alles getan werden?
Bevor man einen Förderantrag
stellen kann, sind viele Vorarbeiten zu leisten: Eine Machbarkeitsstudie zum
Breitbandnetzausbau im Landkreis ist zu erstellen (Vergabe an ein geeignetes
Fachbüro, geschätzte Kosten ca. 50.000 €, Förderung 100%), ein Schlüssel für
die Verteilung der Kosten ist festzulegen, die
Zuständigkeiten für den Breitbandausbau sind per Gemeinderatsbeschluss von den
Orts- auf die Verbandsgemeinden zu übertragen, das maximale Ausbaugebiet ist zu
identifizieren, eine Markterkundung ist durchzuführen (hat ein Unternehmen in den nächsten 3 Jahren konkrete Ausbauinteressen?), ein
Interessenbekundungsverfahren ist durchzuführen (falls die Markterkundung zu
einem negativen Ergebnis geführt hatte, ist zu erkunden, ob bei Unternehmen
Interesse an einem geförderten Ausbau besteht), ein
Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen den beiden möglichen Modellen, eine
Stellungnahme der Kommunalaufsicht (welche positiv sein muss) ist einzuholen
usw.
3.
Bewertungsverfahren, „Bescheid mit
Vorbehalt“ und öffentlich-rechtlicher Vertrag
Wenn alle diese Schritte gemacht sind,
dann kann man einen Antrag stellen. Der Antrag auf Bundesförderung wird von der
Bewilligungsbehörde geprüft, er durchläuft dabei ein so genanntes
"Scoring-Verfahren", bei dem die Effizienz des Projekts bewertet wird. Erst, wenn man auch dieses Verfahren erfolgreich überstanden hat,
erhält man einen „Bescheid mit Vorbehalt“, welcher eine Förderzusage und eine
maximale Fördersumme enthält. Jetzt ist auch der Zeitpunkt gekommen, den
öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Landkreis und den
Verbandsgemeinden abzuschließen.
4.
Zum guten Schluss: Die
Ausschreibung und der „abschließende Bescheid“
Je nachdem, für welches Modell man
sich entschieden hat, wird per Ausschreibung entweder der Errichter (und
spätere Betreiber) des FTTC-Netzes (Komplettausbau
inkl. Technik und Betrieb) gesucht (Wirtschaftlichkeitslücken-Modell) oder nur
der Betreiber des von den Kommunen vorher in Eigenregie errichteten Netzes
(Betreibermodell). Und erst nach Vertragsabschkuss gibt es dann den endgültigen, den „abschließenden Bescheid“.
D. Einschätzung und
Zielbestimmung
1. Die
Chancen auf einen flächendeckenden Breitbandausbau mit extrem hoher staatlicher
Förderung waren noch nie so gut wie jetzt.
2. Ein FTTB-Ausbau
(300 Mbit/s und mehr) ist in Anbetracht der derzeitigen
Maximalfördersummen von Bund und Land durch die Kommunen nicht zeitnah zu
realisieren (65,5 Mio € Investitionsaufwand bei maximal 21 Mio €
Gesamtförderung).
3. Das Betreiber-Modell,
bei welchem zuerst von den Kommunen eine Gesellschaft gegründet werden muss, die dann die gesamte passive
Netzinfrastruktur errichtet, ist für die beteiligten Kommunen sehr aufwändig,
sowohl in der Vorbereitung als auch in der Umsetzung und im Dauerbetrieb. Eine
Realisierung bis 2018 ist eher unwahrscheinlich. Hinzu kommt das
wirtschaftliche Risiko für die Kommunen: Pachteinnahmen werden in der Regel pro
Kunde/Anschluss abgerechnet.
4. Das Wirtschaftlichkeitslücken-Modell
könnte in Kombination mit dem FTTC-Ausbau und Vectoring-Verfahren
(ein technisches Verfahren, bei welchem
die Bandbreiten im Kupferkabel teilweise mehr als verdoppelt werden können)
sowohl finanziell als auch rein zeitlich und vom Aufwand her die besten
Realisierungschancen bieten:
- Kosten: Keine
laufenden jährlichen Kosten
- Risiko: Das
Auslastungsrisiko trägt der Betreiber
- Produkte: Der
Kunde entscheidet nach Attraktivität der Produkte und nach Preis/Leistung
- Perspektive: Glasfaser-Netzausbau
bis zum KVz - Zwischenschritt zu FTTB/FTTH
- Offene Zugänge: Betreiber
bietet Wettbewerbern uneingeschränkten Zugriff
- Zuschuss: Einmaliger
Zuschuss, keine Folgekosten.
Albert Schädler, Breitbandbüro
Rheinland-Pfalz (ISIM), 12.2.2016: "Der Zeithorizont beim
Deckungslückenmodell ist sehr stark abhängig von der Zeit der Aufgabenübertragung,
Zuwendungsbescheid für Beratungsleistung, Markterkundungsverfahren,
Bestimmung des
Ausbaugebietes, Wirtschaftlichkeitsberechnung von
Deckungslückenmodell/Betreibermodell
und schließlich dem Zeitrahmen des Ausbaues selbst. Da bei der
Vectoring-Technik nur
ein Netzbetreiber die gesamten
Kupferdoppeladern an einem Kabelverzweiger „bedienen" darf, dies jedoch
dem „freien Marktgedanken" nicht entspricht, hat die EU-Kommission die
Anwendung dieser Technik von einem neuen technischen Produkt (VULA
- Virtual Unbundled Local Access - virtueller entbündelter lokaler
Zugang) abhängig gemacht. Die Deutsche
Telekom hat ein solches Produkt für Mitte des Jahres angekündigt. Erst wenn
dieses Produkt am Markt ist, darf die Vectoringtechnik beim geförderten Ausbau eingeschaltet werden (beim ungeförderten Ausbau darf diese Technik
bereits jetzt angewen-det werden). Der Ausbau selbst darf also schon gefördert
werden, allerdings muss mit der Anwendung der Vectoringtechnik bis zum
Erscheinen dieses Produktes gewartet werden."
5. Bis
ein Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen werden kann,
ist mit ca. 12 Monaten ab Start des Verfahrens zu rechnen. Bis das Zielgebiet
komplett versorgt sein wird, mit weiteren 18 – 24 Monaten. Um
die zeitlichen Vorgaben der Bundesförderrichtlinie einhalten
zu können, muss mit der Umsetzung des Projekts zügig begonnen werden. Hierzu
ist es erforderlich, bei der Kreisverwaltung eine Breitbandkoordination auf Zeit zu
installieren.
6. In
jedem Fall ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht für jene
Gebietskörperschaften einzuholen, welche am kommunalen Entschuldungsfonds (KEF)
teilnehmen. Das Kommunalreferat beim ISIM hat eine Zustimmung wegen des
„Vorliegens dringender Gründe des Gemeinwohls“ auch für jene Kommunen signalisiert, welche am KEF teilnehmen.
7.
Die Zuständigkeit für den
Breitbandausbau ist zunächst per Ratsbeschluss von den Orts- auf die
Verbandsgemeinden zu übertragen (Abs. 4, Pkt. 1. Landesförderrichtlinie
v.11.11.2015). Nach Erhalt des „Bescheids mit Vorbehalt“
(s.o.) schließen die Verbandsgemeinden mit dem Landkreis Kaiserslautern einen
öffentlich-rechtlichen "Vertrag über das Projekt Breitbandausbau im
Landkreis Kaiserslautern". Der Vertrag enthält die Kostenregelungen und
weitere zur Projektdurchführung notwendige Festlegungen (Entwurf s. Anl. 3).
E. Finanzierungsvereinbarungen
1. Die
genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus
(Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum
jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, ebenso nicht die
genaue Höhe der Bundes- und Landesförderung. Zur Absicherung nach oben wird von
einer maximalen Deckungslücke von 12 Millionen Euro ausgegangen (s. Anl. 2, Finanzierungsplan).
2. Die
nicht durch Förderung abgedeckten Kosten sollen ...zu 2/3 von den teilnehmenden Kommunen und
zu 1/3 vom Landkreis Kaiserslautern...
getragen werden (s. Anl. 3, ö-r. Vertrag § 5 Abs. 1).
Hinweis:
Der 1/3-Beteiligung des Landkreises hat die Kommunalaufsicht (ADD) grundsätzlich
zustimmt.
- alternativ:
Die nicht durch Förderung abgedeckten Kosten sollen ... ohne Kreisbeteiligung von den
Kommunen …
getragen werden (s. Anl. 3, ö-r. Vertrag § 5 Abs. 1).
3. Die
von den Kommunen zu zahlenden, nicht durch Förderung gedeckten Kosten sind nach
dem Verursacherprinzip zu ermitteln. Das beauftragte Unternehmen hat die
Berechnung für jede Ortsgemeinde separat zu erstellen und dem Landkreis
mitzuteilen.
4.
Die oben stehend aufgeführten
Finanzierungsvereinbarungen gelten ausschließlich für den Fall, dass es eine Förderzusage sowohl vom Bund als auch vom Land gibt. Sollte
eine der beiden Förderebenen ausfallen, so ist das Projekt nur dann weiter zu
verfolgen, wenn zuvor unter allen Beteiligten einvernehmlich eine neue Vereinbarung
getroffen werden konnte.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. Federführung
Der Landkreis ist einverstanden damit, für die kreisangehörigen
Verbandsgemeinden das Projekt "Flächendeckende Versorgung der
Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen" federführend
durchzuführen.
2. Breitbandkoordinator
Bei der Kreisverwaltung ist ein
Breitbandkoordinator/eine Breitbandkoordinatorin resp. ein Koordinationsteam
auf Zeit zu installieren.
3. Machbarkeitsstudie
Der Landkreis vergibt an ein geeignetes Fachbüro den Auftrag zur
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu einer Breitband-Netzplanung
(Ausschreibungsentwurf
s. Anl. 1).
Mindestens 3 Unternehmen sollen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert
werden, die Verwaltung wird ermächtigt, dem geeignetsten Anbieter den Auftrag
zu erteilen.
4. Finanzierungsvereinbarungen
Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen
Kosten des Breitbandausbaus (Beratungskosten, Personalkosten für
Breitbandkoordinator etc.) können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert
werden, ebenso nicht die genaue Höhe der Bundes- und Landesförderung. Zur Absicherung nach oben wird von einer maximalen Deckungslücke von 12 Millionen
Euro ausgegangen (s. Anl. 2, Finanzierungsplan).
4.1. Die nicht durch Förderung abgedeckten Kosten sollen ... zu
2/3 von den teilnehmenden Kommunen und zu 1/3 vom Landkreis Kaiserslautern...
getragen werden (s. Anl. 3, ö-r. Vertrag § 5 Abs. 1).
Hinweis:
Der
1/3-Beteiligung des Landkreises hat die
Kommunalaufsicht (ADD) grundsätzlich
zustimmt.
4.2. Die von den Kommunen zu zahlenden, nicht durch Förderung gedeckten
Kosten sind nach dem Verursacherprinzip zu ermitteln.
Das beauftragte Unternehmen hat die Berechnung für jede Ortsgemeinde separat zu
erstellen und dem Landkreis mitzuteilen.
4.3. Die oben stehend aufgeführten Finanzierungsvereinbarungen gelten
ausschließlich für den Fall, dass es eine Förderzusage
sowohl vom Bund als auch vom Land gibt. Sollte eine der beiden Förderebenen
ausfallen, so ist das Projekt nur dann weiter zu verfolgen, wenn zuvor unter
allen Beteiligten einvernehmlich eine neue Vereinbarung getroffen werden konnte.
5. 5.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den
Verbandsgemeinden
Dem Abschluss eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den kreisangehörigen Verbandsgemeinden
(Entwurf s. Anlage 3) zur Durchführung des Projekts "Flächendeckende Versorgung der Landkreisgemeinden mit leistungsfähigen
Breitbandanschlüssen" wird grundsätzlich zugestimmt. Die endgültigen
Vertragsinhalte bleiben einer weiteren Beschlussfassung des Kreistages
vorbehalten.