Betreff
Haushaltsvollzug 2015/2016; Zustimmung zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 17 GemHVO
Vorlage
0734/2016
Aktenzeichen
1.3/lt/11612/Mittelübertrag
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.

Nach § 17 Abs. 2 Hs 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

 

Die Haushaltsplanung 2016 war darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus 2015 nach 2016 weitgehend verzichtet wird. Ausgenommen hiervon war die Maßnahme „Energetische Sanierung und Fassadenerneuerung Kreishaus“ und „Neubau einer Rettungswache“. Der Mittelübertrag beläuft sich bei diesen beiden Vorhaben allein auf 4.292.429 €. Da bei verschiedenen investiven Maßnahmen der Mittelabfluss in 2015 nicht mehr in der zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes 2016 vorgesehenen Höhe ausgeschöpft werden konnte, bedarf es bei einzelnen Vorhaben eines Mittelübertrags (siehe Ziff. I).

 

Da gegenwärtig nicht absehbar ist, bis wann die Genehmigung des Haushaltsplans 2016 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier vorliegt, werden auch noch vorhandene Ermächtigungen aus Vorjahren übertragen, für die eine Übertragung (wegen Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2016) nicht vorgesehen war. Somit ist sichergestellt, dass trotz noch nicht vorliegender Haushaltsverfügung für 2016, Maßnahmen die bereits in Vorjahren eingestellt und genehmigt waren begonnen bzw. fortgesetzt werden können (siehe Ziff. II).

 

In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 Hs 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-38) aufgeführt.

 

 

 

 

 

 

I. Mittelübertrag bei Vorhaben, für die im Haushalt 2016 keine erneute Ansatzbildung erfolgte:

 

Im Teilhaushalt 1 - Organisation/Zentrale Aufgaben - werden im Bereich EDV, insbesondere für die Beschaffung von Software (Digitale Personalakte), 7.668 € übertragen (lfd. Nr. 1).

 

Im Teilhaushalt 2 - Finanzen - ist ein Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 902.996 € (lfd. Nr. 2-10) vorgesehen. Bei den Maßnahmen K61/63 OD Oberarnbach mit Einmündung (Ansatz wurde 2015 für den Bestandsausbau K61/63 OD Oberarnbach Richtung Bann und Landstuhl eingesetzt; K61/63 OD Oberarnbach in Richtung Obernheim mit Einmündungsverbesserung ist für 2016 neu eingeplant), K9 Erneuerung der Mühlgrabenbrücke, K59 OD Krickenbach, K31 Morbach bis zur Kreisgrenze, K21 OD Eulenbis und K68/freie Strecke zwischen Langwieden und L465 stehen noch Rechnungen / Abschlussrechnungen aus. Teilweise sind auch noch Restarbeiten auszuführen. Im Bereich der Straßenentwässerung (Maßnahme 20803) stehen noch Abrechnungen der Verbandsgemeinden aus, sodass auch hier die noch verfügbare Ermächtigung übertragen wird.  Die vorhandenen Mittel bei Maßnahme 20804/Abwicklung von Altmaßnahmen und Maßnahme 21103/Straßenbegleitende Radwege an Kreisstraßen werden innerhalb des Straßenbaubudgets zur Abdeckung erhöhter bzw. zusätzlich angefallener Kosten (z.B. Hausabriss im Kreuzungsbereich K50/53 Trippstadt) benötigt.

 

 

Im Teilhaushalt 4 - Bauen - erfolgt eine Übertragung in Höhe von insgesamt 3.492.429 €.

Bei der energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes handelt es sich um eine auf mehrere Jahre (2011 im Rahmen des Konjunkturprogramms beginnend) angelegte Baumaßnahme. In den Haushaltsjahren 2013 und 2014 wurden zusätzlich für die energetische Fassadenerneuerung am Kreishaus Ansätze von insgesamt 3.500.000 € gebildet. Diese Auszahlungsermächtigung steht noch fast komplett zur Verfügung und wird übertragen (lfd. Nr. 12).

 

Im Teihaushalt 5 - Umwelt - werden 178.934 € für den im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Gewässerausbau „Glan“ im Bereich Elschbach übertragen (lfd. Nr. 13).

 

Im Teilhaushalt 7 - Schulen - beträgt der beabsichtigte Mittelübertrag 78.247 € (lfd. Nr. 14-16). Dieser Übertrag betrifft in Höhe von 29.512 € die Sonderumlage IGS Otterberg und in Höhe von 45.235 € die Sonderumlage IGS Enkenbach-Alsenborn. Weiterhin werden noch 3.500 € für den Erwerb beweglicher Güter im Gymnasium Landstuhl benötigt.

 

Im Bereich Teilhaushalt 8 - Brand- und Katastrophenschutz - ist ein Übertrag von insgesamt 1.084.289 € (lfd. Nr. 22-30) vorgesehen.

Davon betreffen 800.000 € das Neubauvorhaben Rettungswache, 68.289 € die Neuanschaffung eines GW-Mess (GSZ), 55.000 € die Ersatzbeschaffung eines MTW-Dekon (GSZ), 86.000 € die Ersatzbeschaffung AB-FÜ (Tel) und 11.000 € die Neuanschaffung eines Stromerzeugers für AB-FÜ.  Für bereits getätigte Bestellungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung werden bei verschiedenen Buchungsstellen von dem verfügbaren Ansatz von insgesamt 148.463 € noch 64.000 € benötigt und übertragen.

 

Im Teilhaushalt 9 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft - sind für den Bereich Tierseuchenkrisenzentrum und für Büroausstattung insgesamt 7.339 € zu übertragen (lfd. Nr. 31-32).

 

Die weiteren Übertragungen (lfd. Nr. 33-34 und 37-38) betreffen Investitionszuwendungen des Landkreises Kaiserslautern zu Baumaßnahmen an Kindertagesstätten im Teilhaushalt 12 - Jugend und Familie, Kindertagesstätten - mit insgesamt 107.089 €.

In der Regel erfolgte bei diesen Maßnahmen der Mittelabruf durch die Kindergartenträger nicht in der im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 vorgesehenen Höhe. Wo sich die Diskrepanz zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug bereits zum Zeitpunkt der Planerstellung 2016 offenkundig darstellte, wurden von der Fachabteilung für 2016 neue Ansätze gemeldet und von der Kämmerei eingeplant. Bei mehreren Vorhaben ging man jedoch davon aus, dass ein Mittelabruf noch erfolgt. Bei den Maßnahmen, bei denen der Mittelabruf für 2015 nicht mehr erfolgte und kein neuer Ansatz in 2016 gebildet wurde, ist ein Übertrag der nicht verbrauchten Mittel ebenfalls zwingend erforderlich, um die Gesamtfinanzierung der Investitionszuwendungen sicherzustellen.

 

Insgesamt beläuft sich der Mittelübertrag auf 5.858.991 € (Vorjahr: 5.084.395,49 €). Ohne die außergewöhnlich hohe Übertragung im Bereich der Investitionsmaßnahme am Kreishaus (3.492.429 €) und der Rettungswache (800.000 €) würde sich der Übertrag auf 1.566.562 € belaufen.

 

 

II. Mittelübertrag bei Vorhaben, für die im Haushalt 2016 eine erneute Ansatzbildung erfolgte:

 

Hier handelt es sich um ein Übertragungsvolumen von weiteren 1.341.991 €. Die Einzelmaßnahmen können der beigefügten Liste entnommen werden. Es handelt sich um die lfd. Nr. 11, 17-21, 23, 24, 35 und 36.

Sobald der Haushalt 2016 von der ADD Trier genehmigt ist, werden diese übertragenen Ermächtigungen (soweit noch nicht im Haushaltsvollzug verbraucht) im Haushalts- und Kassenprogramm gesperrt und nicht in Anspruch genommen. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt dann über die gebildeten Neuansätze in 2016.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Übertragung nach § 17 GemHVO von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 7.200.982 € aus dem Haushaltsjahr 2015 nach 2016 wird zugestimmt.