Sachverhalt:
Das Ministeriums für Integration, Familie,
Kinder, Jugend und Frauen hat am 11.03.2016 mitgeteilt, dass die ursprünglich
für das Betreuungsgeld vorgesehen gewesenen Bundesmittel in den Jahren 2016 bis
2018 zum Teil auf die Länder verteilt werden. Zwischen Landesregierung und
Kommunalen Spitzenverbänden wurde vereinbart, dass die Hälfte des dem Land
Rheinland-Pfalz zustehenden Anteils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Rahmen
von Zielvereinbarungen unmittelbar an die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe weitergeleitet werden.
Die Mittel wurden nach der Anzahl der Kinder
von 0 bis 6 Jahren verteilt und werden uns nach Mitteilung des Bedarfs durch
das Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung zugewiesen, welches auch die weitere Administration und die
Nachweisprüfung übernimmt. Dem Landkreis Kaiserslautern bzw. dem örtlichen
Jugendhilfeträger wurde ein jährliches Budget in Höhe von 416.553,84 Euro
zugebilligt.
Zwischen
dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen und dem
Landkreis Kaiserslautern wurde eine Zielvereinbarung auf der Grundlage der
gemeinsam zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden
erarbeiteten Eckpunkte zum Umgang mit den Bundesmitteln geschlossen.
Die
Mittel haben das Ziel, den kommunalen Anteil in bestehenden Fördersträngen der
Kindertagesbetreuung zu verstärken und damit die Kommunen in die Lage zu
versetzen, die sich zusätzlich ergebenden Herausforderungen zielgerichtet und
verwaltungseinfach zu leisten. Die Zuweisung ist im Rahmen dieser
Zielvereinbarung flexibel für den Bedarf zur weiteren und zusätzlichen
Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur
Betreuung von Flüchtlingskindern zu verwenden.
Die
Finanzmittel können im Hinblick auf die spezifischen regionalen
Herausforderungen zur Integration von Kindern mit Fluchterfahrung und den sich
daraus ergebenden zusätzlichen quantitativen oder qualitativen Bedarfe in der
Kindertagesbetreuung eingesetzt werden und kommen demnach für folgende
Maßnahmen in Betracht:
a)
Fachlich begleitete Eltern-Kind-Gruppen
b)
Weitere niedrigschwellige
Betreuungsangebote, wie z. B. Kindertagespflegeangebote, Spielgruppen, mobile
Angebote
c)
Zusätzlicher Einsatz von
interkulturellen Fachkräften
d)
Zusätzliche Angebote im Rahmen von
Kita!Plus - „Kita im Sozialraum“
e)
Beratungs- und Unterstützungsangebote
für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bzw. für Tätige in anderen Angeboten
der Kindertagesbetreuung
f)
Kosten für Sprachmittler und
Dolmetscher
g)
Investitionskosten für den Bau und die
Ausstattung von Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, insbesondere
zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen
h)
Andere geeignete Maßnahmen zur
zusätzlichen Verbesserung der Kindertagesbetreuung
Die Verwaltung schlägt vor, die zugewiesenen
Mittel in Höhe von jährlich 416.553,84 Euro, verteilt auf die Jahre 2016, 2017
und 2018, vorrangig für folgende Schwerpunktbereiche mit dem Ziel einzusetzen,
die Kindertagesstätten im Landkreis bei der Betreuung und Integration von
Kindern mit Fluchterfahrung bzw. Migrationshintergrund fachlich und personell
zu unterstützen:
1.
Übernahme
der Personalkosten für zusätzliche interkulturelle Fachkräfte in Höhe von rund
325.000 Euro jährlich. Damit können rund 13 neue Teilzeitstellen mit einem
Stundenumfang von 19.5 Wochenstunden oder eine entsprechende Anzahl an
Vollzeitstellen zu 100 % finanziert werden. Zur Genehmigung dieser Stellen
sollen folgende Kriterien angewendet werden:
·
Konstante
Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund, wobei NATO-Angehörige nicht berücksichtigt
werden
·
Anpassung
des pädagogischen Konzepts im Hinblick auf den Umgang der Kindertagesstätte mit
kultureller Vielfalt, kultursensiblem Handeln in der Erziehung,
Berücksichtigung der Bedarfe von Familien/Kindern mit Migrationshintergrund
·
Teilnahme
der interkulturellen Fachkraft an der vom Jugendamt angebotenen
Weiterqualifizierung.
- Übernahme der Kosten für Sprachmittler
und Dolmetscher, insbesondere im Rahmen der Eingewöhnungs- und
Aufnahmegespräche sowie bei Konfliktgesprächen mit Eltern in der
Kindertagesstätte in Höhe von rund 21.000 Euro pro Jahr.
- Beratungs-
und Unterstützungsangebote in Form von mehrtägigen Teamfortbildungen zu den Themen kultursensibles
Handeln in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern,
Zusammenarbeit mit Eltern, Umgang mit kultureller Vielfalt in der Kita,
Bedarfe von Flüchtlingskindern und Familien erkennen sowie entsprechende
Handlungsmöglichkeiten in der Kita zu entwickeln. Hierfür sollen,
einschließlich der Qualifizierungsmaßnahme für die interkulturellen
Fachkräfte und damit in Zusammenhang stehenden, etwaigen Materialkosten,
jährlich rund 70.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Mitteleinsatz für
die Finanzierung der drei oben aufgeführten Förderschwerpunkte wird zugestimmt.