Betreff
Zuwendung zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung
Vorlage
0758/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat am 11.03.2016 mitgeteilt, dass die ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehen gewesenen Bundesmittel in den Jahren 2016 bis 2018 zum Teil auf die Länder verteilt werden. Zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden wurde vereinbart, dass die Hälfte des dem Land Rheinland-Pfalz zustehenden Anteils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Rahmen von Zielvereinbarungen unmittelbar an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weitergeleitet werden.

 

Die Mittel wurden nach der Anzahl der Kinder von 0 bis 6 Jahren verteilt und werden uns nach Mitteilung des Bedarfs durch das Landesamt für  Soziales, Jugend und Versorgung zugewiesen, welches auch die weitere Administration und die Nachweisprüfung übernimmt. Dem Landkreis Kaiserslautern bzw. dem örtlichen Jugendhilfeträger wurde ein jährliches Budget in Höhe von 416.553,84 Euro zugebilligt.

 

Zwischen dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen und dem Landkreis Kaiserslautern wurde eine Zielvereinbarung auf der Grundlage der gemeinsam zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Eckpunkte zum Umgang mit den Bundesmitteln geschlossen.

 

Die Mittel haben das Ziel, den kommunalen Anteil in bestehenden Fördersträngen der Kindertagesbetreuung zu verstärken und damit die Kommunen in die Lage zu versetzen, die sich zusätzlich ergebenden Herausforderungen zielgerichtet und verwaltungseinfach zu leisten. Die Zuweisung ist im Rahmen dieser Zielvereinbarung flexibel für den Bedarf zur weiteren und zusätzlichen Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern zu verwenden.

 

Die Finanzmittel können im Hinblick auf die spezifischen regionalen Herausforderungen zur Integration von Kindern mit Fluchterfahrung und den sich daraus ergebenden zusätzlichen quantitativen oder qualitativen Bedarfe in der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden und kommen demnach für folgende Maßnahmen in Betracht:

 

a)    Fachlich begleitete Eltern-Kind-Gruppen

b)    Weitere niedrigschwellige Betreuungsangebote, wie z. B. Kindertagespflegeangebote, Spielgruppen, mobile Angebote

c)    Zusätzlicher Einsatz von interkulturellen Fachkräften

d)    Zusätzliche Angebote im Rahmen von Kita!Plus - „Kita im Sozialraum“

e)    Beratungs- und Unterstützungsangebote für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bzw. für Tätige in anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung

f)     Kosten für Sprachmittler und Dolmetscher

g)    Investitionskosten für den Bau und die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, insbesondere zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen

h)    Andere geeignete Maßnahmen zur zusätzlichen Verbesserung der Kindertagesbetreuung

 

Die Verwaltung schlägt vor, die zugewiesenen Mittel in Höhe von jährlich 416.553,84 Euro, verteilt auf die Jahre 2016, 2017 und 2018, vorrangig für folgende Schwerpunktbereiche mit dem Ziel einzusetzen, die Kindertagesstätten im Landkreis bei der Betreuung und Integration von Kindern mit Fluchterfahrung bzw. Migrationshintergrund fachlich und personell zu unterstützen:

 

1.      Übernahme der Personalkosten für zusätzliche interkulturelle Fachkräfte in Höhe von rund 325.000 Euro jährlich. Damit können rund 13 neue Teilzeitstellen mit einem Stundenumfang von 19.5 Wochenstunden oder eine entsprechende Anzahl an Vollzeitstellen zu 100 % finanziert werden. Zur Genehmigung dieser Stellen sollen folgende Kriterien angewendet werden:

 

·      Konstante Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund, wobei NATO-Angehörige nicht berücksichtigt werden

·      Anpassung des pädagogischen Konzepts im Hinblick auf den Umgang der Kindertagesstätte mit kultureller Vielfalt, kultursensiblem Handeln in der Erziehung, Berücksichtigung der Bedarfe von Familien/Kindern mit Migrationshintergrund

·      Teilnahme der interkulturellen Fachkraft an der vom Jugendamt angebotenen Weiterqualifizierung.

 

  1. Übernahme der Kosten für Sprachmittler und Dolmetscher, insbesondere im Rahmen der Eingewöhnungs- und Aufnahmegespräche sowie bei Konfliktgesprächen mit Eltern in der Kindertagesstätte in Höhe von rund 21.000 Euro pro Jahr.

 

  1. Beratungs- und Unterstützungsangebote in Form von mehrtägigen Teamfortbildungen zu den Themen kultursensibles Handeln in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Zusammenarbeit mit Eltern, Umgang mit kultureller Vielfalt in der Kita, Bedarfe von Flüchtlingskindern und Familien erkennen sowie entsprechende Handlungsmöglichkeiten in der Kita zu entwickeln. Hierfür sollen, einschließlich der Qualifizierungsmaßnahme für die interkulturellen Fachkräfte und damit in Zusammenhang stehenden, etwaigen Materialkosten, jährlich rund 70.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Mitteleinsatz für die Finanzierung der drei oben aufgeführten Förderschwerpunkte wird zugestimmt.