Betreff
Klage wegen Finanzausgleich und Widerspruch gegen die Haushaltsverfügung 2016 sowie gegen die Verfügung der Ersatzvornahme: Sachstandsbericht
Vorlage
0771/2016
Aktenzeichen
1.3/lt/61102
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Klage wegen Finanzausgleich

 

Wie in der Kreistagssitzung am 25.04.2016 beschlossen, hat die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei CBH Rechtsanwälte, Köln, am 30.05.2016 Klage gegen den Schlüsselzuweisungsbescheid 2015 des Landes Rheinland-Pfalz eingereicht. Gegenwärtig wird die Klagebegründung erarbeitet. Sobald die Klagebegründung vorliegt, wird im Nachgang zur Klageerhebung der Antrag auf Musterprozessanerkennung gestellt.

 

 

2. Widerspruch gegen die Haushaltsverfügung 2016 und gegen die Verfügung der Ersatzvornahme

 

Wie in der Kreistagssitzung am 25.04.2016 beschlossen, hat die Verwaltung gegen die Haushaltsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier vom 31.03.2016 am 26.04.2016 Widerspruch eingelegt.

 

Mit Bescheid vom 04.05.2016 hat die ADD Trier den vom Kreistag am 01.02.2016 gefassten Beschluss über den Hebesatz der Kreisumlage aufgehoben und im Wege der Ersatzvornahme gemäß § 66 Landkreisordnung den Kreisumlagesatz auf 44,23 v. H. festgesetzt. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.

 

Wie in der Kreistagssitzung am 25.04.2016 beschlossen, hat die Verwaltung am 11.05.2016 gegen die Verfügung der Ersatzvornahme ebenfalls Widerspruch erhoben.

 

Mit Verfügung vom 17.05.2016 hat die ADD Trier, unter Verweis auf die Verfügung vom 31.03.2016, den Widerspruch des Landkreises Kaiserslautern vom 25.04.2016 und der ergangenen Ersatzvornahme vom 04.05.2016, den Gesamtbetrag der Kredite und der Verpflichtungsermächtigungen genehmigt.

Die Haushaltssatzung des Landkreises Kaiserslautern wurde daraufhin am 14.05.2016 veröffentlicht.

 

 

Die Widerspruchsbegründung zu den oben angeführten Widersprüchen datiert vom 18.05.2016 und ist zu Ihrer Kenntnis als Anlage beigefügt.

   

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht über die anhängigen Verfahren zur Kenntnis.