Betreff
Förderantrag Bildungskoordinator
Vorlage
0772/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Steuerungskreis „Flüchtlingsmanagement im Landkreis Kaiserslautern“ hat sich heraus gestellt, dass das Thema Sprachvermittlung und Erwerb der deutschen Sprache als Zweitsprache, das vorrangige Thema bei der dauerhaften und gelungenen Integration in die Gesellschaft ist. Denn nur wer sich in einem neuen Land verständigen kann, hat Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet eine Förderung eines Bildungskoordinators an, der die Arbeit im Bereich der Koordination zum Thema Sprache im Landkreis unterstützen und fördern soll. 

 

Ziel und Zweck

 

·        Unterstützung der Integration von Neuzugewanderten im Landkreis

 

·        Der „kommunale Koordinator" soll als zentraler Ansprechpartner die

Bildungsangebote im Bereich der Spracherwerbs für Neuzugewanderte im Landkreis koordinieren und so den schnelleren Einstieg ins Bildungssystem

           unterstützen

 

·        Bündelung der lokalen Kräfte und Förderung des gemeinschaftliches Zusammenwirke aller Bildungsakteure vor Ort

 

·        Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kreisverwaltung

 

Aufgabenfelder

 

          I.   Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei Nutzung und  Erweiterung ggf. bestehender Strukturen

 

Ressortübergreifende Koordinierung der Akteure und Maßnahmen des Steuerungskreises „Integriertes Flüchtlingsmanagement im Landkreis Kaiserslautern“

 

         II.   Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung

1.    Vernetzung der Akteure und Einbindung in Koordinierungsgremien, Förderung der Kommunikation

2.    Koordination/Aufbau von Angeboten zur Schließung der Lücken in dem Angebot von Sprachkursen für Flüchtlinge (Kita – Schule – Erwachsene)

3.    Koordination der ehrenamtlichen Angebote sowie Schulungen

4.    Zusammenarbeit mit der Transferagentur und der Koordinierungs-stell „Netzwerk Stiftungen und Bildung“

Werkstatt

 

        III.   Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie

              vorhandene Bildungsangebote

1.    Bündelung und zentrale Bereitstellung der Informationen, Überblickswissen generieren

2.    Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit / Internetpräsenz

3.    Formelle und informelle Beratungsangebote katalogisieren

4.    Angebots- und Bedarfsanalysen, Abstimmen von Angeboten, Identifikation von Leerstellen oder Lücken

Werkstatt

 

       IV.   Beratung von Entscheidungsinstanzen und Betroffenen in der Kommune

1.    Bereitstellen von Wissen und Steuerungsinformationen für kommunale Entscheidungsträger

2.     Schnittstellenfunktion / Erwartungsmanagement zwischen (Bildungs-) Akteuren und Kommune

3.    Beratungsangebot für Flüchtlinge in den Verbandsgemeinden

 

Förderung

 Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst 2 Jahren

 Zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben können bis zu 100% gefördert  

     werden:

·         Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Personal und Reisemittel:

·         Für Kommunen bis 200.000 Einwohner: 1 Stelle

·         Ausgaben für Dienstreisen zu programmspezifischen Veranstaltungen des Bildungskoordinators

·         Ausgaben bis zu 3.500,00 € pro Person und Jahr (ca. 12 eintägige und 3 mehrtägige Reisen

Rahmenbedingungen

1.     Ansiedlung an zentraler Stelle in der Kommunalverwaltung (z.B. Geschäftsbereich II – Leitung der Steuerungsgruppe Flüchtlings-management)

2.    Schnittstellenfunktion und fester Ansprechpartner innerhalb und                   außerhalb der Kommunalverwaltung

3.    Übergreifende Koordinierung von Akteuren und Angeboten

4.    Maßnahmen werden nicht selbst organisiert oder durchgeführt!

5.    Daten als Basis für Angebotskonzipierung nutzen und Datenlage über Gruppe der Neuzugewanderten verbessern

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Beantragung eines Bildungskoordinators zum 01.09. mit Förderbeginn zum 01.01.2017, für die Dauer von zwei Jahren zu.