Sachverhalt:
Im
Steuerungskreis „Flüchtlingsmanagement im Landkreis Kaiserslautern“ hat sich
heraus gestellt, dass das Thema Sprachvermittlung und Erwerb der deutschen
Sprache als Zweitsprache, das vorrangige Thema bei der dauerhaften und
gelungenen Integration in die Gesellschaft ist. Denn nur wer sich in einem
neuen Land verständigen kann, hat Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und
Beschäftigung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet eine
Förderung eines Bildungskoordinators an, der die Arbeit im Bereich der
Koordination zum Thema Sprache im Landkreis unterstützen und fördern soll.
Ziel und
Zweck
·
Unterstützung der Integration
von Neuzugewanderten im Landkreis
·
Der „kommunale Koordinator" soll als zentraler Ansprechpartner die
Bildungsangebote im Bereich der
Spracherwerbs für Neuzugewanderte im Landkreis koordinieren und so den schnelleren Einstieg ins Bildungssystem
unterstützen
·
Bündelung der lokalen Kräfte und Förderung des gemeinschaftliches Zusammenwirke aller
Bildungsakteure vor Ort
·
Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden
Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe
zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kreisverwaltung
Aufgabenfelder
I. Aufbau
kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei Nutzung und Erweiterung ggf. bestehender Strukturen
Ressortübergreifende Koordinierung der Akteure und Maßnahmen
des Steuerungskreises „Integriertes Flüchtlingsmanagement im Landkreis
Kaiserslautern“
II. Identifizierung und Einbindung der
relevanten Bildungsakteure innerhalb
und außerhalb der Kommunalverwaltung
1.
Vernetzung der Akteure
und Einbindung in Koordinierungsgremien, Förderung der Kommunikation
2.
Koordination/Aufbau von
Angeboten zur Schließung der Lücken in dem Angebot von Sprachkursen für
Flüchtlinge (Kita – Schule – Erwachsene)
3.
Koordination der
ehrenamtlichen Angebote sowie Schulungen
4.
Zusammenarbeit mit der
Transferagentur und der Koordinierungs-stell „Netzwerk Stiftungen und Bildung“
Werkstatt
III. Herstellung
von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie
vorhandene Bildungsangebote
1.
Bündelung und zentrale Bereitstellung der Informationen,
Überblickswissen generieren
2.
Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit / Internetpräsenz
3.
Formelle und informelle Beratungsangebote katalogisieren
4.
Angebots- und Bedarfsanalysen, Abstimmen von Angeboten,
Identifikation von Leerstellen oder Lücken
Werkstatt
IV. Beratung von Entscheidungsinstanzen und Betroffenen in der Kommune
1. Bereitstellen von Wissen und Steuerungsinformationen
für kommunale Entscheidungsträger
2. Schnittstellenfunktion
/ Erwartungsmanagement zwischen (Bildungs-) Akteuren und Kommune
3. Beratungsangebot für Flüchtlinge in den
Verbandsgemeinden
Förderung
Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst 2 Jahren
Zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben können bis zu 100% gefördert
werden:
·
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Personal und
Reisemittel:
·
Für Kommunen bis 200.000 Einwohner: 1 Stelle
·
Ausgaben für Dienstreisen zu
programmspezifischen Veranstaltungen des Bildungskoordinators
·
Ausgaben bis zu 3.500,00 € pro Person und Jahr
(ca. 12 eintägige und 3 mehrtägige Reisen
Rahmenbedingungen
1. Ansiedlung an zentraler Stelle in der
Kommunalverwaltung (z.B. Geschäftsbereich II – Leitung der Steuerungsgruppe
Flüchtlings-management)
2. Schnittstellenfunktion
und fester Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der
Kommunalverwaltung
3. Übergreifende
Koordinierung von Akteuren und Angeboten
4. Maßnahmen
werden nicht selbst organisiert oder durchgeführt!
5. Daten
als Basis für Angebotskonzipierung nutzen und Datenlage über Gruppe der
Neuzugewanderten verbessern
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Beantragung eines
Bildungskoordinators zum 01.09. mit Förderbeginn zum 01.01.2017, für die Dauer
von zwei Jahren zu.