Sachverhalt:
Gemäß § 56 Abs. 1 Landkreisordnung ist dem leitenden staatlichen Beamten
ein Geschäftsbereich zur Leitung zu übertragen. Der Landrat kann dem leitenden
staatlichen Beamten auch Aufgaben des Landkreises übertragen. Die Übertragung
bedarf in diesem Fall der Zustimmung des Kreistages.
Dem leitenden staatlichen Beamten soll folgender Geschäftsbereich und
weitere Aufgaben des Landkreises übertragen werden:
Geschäftbereich
III
mit Abteilung 2 – Kommunalaufsicht und Rechtsangelegenheiten,
Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses,
Rechtsangelegenheiten des Geschäftsbereichs II,
Behördlicher Datenschutzbeauftragter,
Informationsfreiheitsbeauftragter,
und Sonderaufgaben des Kreisvorstandes.
Mit Wirkung vom 01.09.2016 wurde Herr Regierungsdirektor Peter Keller, zum leitenden staatlichen Beamten bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Aufgaben von ihm wahrgenommen werden..
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Übertragung des Geschäftsbereichs III und
weiteren Aufgaben des Landkreises an den leitenden staatlichen Beamten zu.