Betreff
Geschäftsverteilung; Übertragung eines Geschäftsbereiches
Vorlage
0790/2016
Aktenzeichen
1/as/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 56 Abs. 1 Landkreisordnung ist dem leitenden staatlichen Beamten ein Geschäftsbereich zur Leitung zu übertragen. Der Landrat kann dem leitenden staatlichen Beamten auch Aufgaben des Landkreises übertragen. Die Übertragung bedarf in diesem Fall der Zustimmung des Kreistages.

 

Dem leitenden staatlichen Beamten soll folgender Geschäftsbereich und weitere Aufgaben des Landkreises übertragen werden:

 

Geschäftbereich III

 

mit Abteilung 2 – Kommunalaufsicht und Rechtsangelegenheiten,

Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses,

Rechtsangelegenheiten des Geschäftsbereichs II,

Behördlicher Datenschutzbeauftragter,

Informationsfreiheitsbeauftragter,

und Sonderaufgaben des Kreisvorstandes.

 

Mit Wirkung vom 01.09.2016 wurde Herr Regierungsdirektor Peter Keller, zum leitenden staatlichen Beamten bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Aufgaben von ihm wahrgenommen werden..

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Übertragung des Geschäftsbereichs III und weiteren Aufgaben des Landkreises an den leitenden staatlichen Beamten zu.