hier: Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises
a) Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2015
b)Feststellung des Jahresabschlusses 2015
c) Verwendung des Jahresgewinns und Übertragung des Einnahmeüberschusses an den Einrichtungsträger
Sachverhalt:
1)
Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2015 der Einrichtung
Abfallentsorgung
Über die Ergebnisse der Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises
Kaiserslautern hat zwischen dem Abschlussprüfer und dem Landrat in seiner
Funktion als Werkleiter eine Schlussbesprechung zu erfolgen.
Nachdem die Einrichtung zwar nach
Eigenbetriebsrecht verwaltet, ein eigener Werkausschuss aber nicht gebildet
wurde, findet die Schlussbesprechung im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses
am 28.11.2016 statt.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Landesverordnung über
die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 ist vor der Feststellung
des Jahresabschlusses, die durch den Kreistag erfolgt, diese Schlussbesprechung
durchzuführen. Zu dieser Schlussbesprechung ist auch der Rechnungshof
Rheinland-Pfalz eingeladen.
Nach Feststellung des Wirtschaftsprüfers,
Herrn Dr. Harald Breitenbach und aufgrund der bei der Prüfung durch ihn
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend und umfassend dar.
Der vorläufige Jahresabschluss 2015 mit
Bilanz zum 31.12.15, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sind dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 ist als Anlage beigefügt.
2)
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Abfallentsorgungseinrichtung
Der Jahresabschluss 2015 der Einrichtung
Abfallentsorgung wurde von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, geprüft.
a) Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit
einem Jahresgewinn von 348.850,19 EUR ab.
b) Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 schließt
mit einem Betrag von 2.707.369,11 EUR ab.
Der Jahresabschluss ist gem. § 27 EigAnVO
dem Werksausschuss vorzulegen und durch diesen festzustellen. Da beim Landkreis
ein solcher nicht gebildet ist, erfolgt die Vorlage an den Kreisausschuss und
Kreistag. Die bezüglich des Jahresabschlusses erforderliche Schlussbesprechung
mit dem Wirtschaftsprüfer erfolgt im Rahmen der Kreisausschusssitzung am
28.11.2016.
Die formelle Feststellung des
Jahresergebnisses erfolgt im Kreistag.
3)
Verwendung des Jahresgewinns
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Ein Teil des Einnahmeüberschusses der Einrichtung Abfallentsorgung des Jahres 2015 sollte in Höhe von 253.235,- EUR an den Einrichtungsträger, zum Ausgleich bereits durch diesen übernommener Verlustausgleiche aus Vorjahren, zurück übertragen werden.
Darüber hinaus soll der Jahresgewinn 2015 aus dem Betrieb gewerblicher Art „DSD“ in Höhe von 42.964,60 EUR (um Kapitalertragssteuer bereinigt), gem. § 8 Abs. I S. 5 KAG, an den Einrichtungsträger abgeführt werden.
Hierüber ist durch die zuständigen Gremien
Beschluss zu fassen.
4)
Entlastungserteilung
Die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015
wird zusammen mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 des Landkreises
Kaiserslautern nach § 114 Abs. I S. 2 GemO erteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss/ Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag zu beschließen:
Der Kreistag beschließt:
1)
Der Jahresabschluss 2015 für die
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises wird gem. § 27 EigAnVO wie folgt
festgestellt:
a)
Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem
Jahresgewinn von 348.850,19 EUR
ab.
b)
Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 2.707.369,11 EUR.
2)
Der Jahresgewinn 2015 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3)
Ein Teil des Einnahmeüberschusses der
Einrichtung Abfallentsorgung des Jahres 2015 wird gem. § 11 Abs. 8 S. 2 EigAnVo in
Höhe von 253.235,- EUR an den Einrichtungsträger, zum Ausgleich bereits
durch diesen übernommener Verlustausgleiche aus Vorjahren, zurück übertragen.
Der Jahresgewinn 2015 aus dem Betrieb gewerblicher
Art „DSD“ in Höhe von 42.964,60 EUR, wird gem. § 8 Abs. I S. 5 KAG, an
den Einrichtungsträger abgeführt.