Betreff
Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, der Landkreisordnung und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen
hier: Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises

a) Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2015
b)Feststellung des Jahresabschlusses 2015
c) Verwendung des Jahresgewinns und Übertragung des Einnahmeüberschusses an den Einrichtungsträger
Vorlage
0804/2016
Aktenzeichen
5.4-MM-53790
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1) Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2015 der Einrichtung Abfallentsorgung

 

Über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern hat zwischen dem Abschlussprüfer und dem Landrat in seiner Funktion als Werkleiter eine Schlussbesprechung zu erfolgen.

 

Nachdem die Einrichtung zwar nach Eigenbetriebsrecht verwaltet, ein eigener Werkausschuss aber nicht gebildet wurde, findet die Schlussbesprechung im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses am 28.11.2016 statt.

 

Gemäß § 4 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 ist vor der Feststellung des Jahresabschlusses, die durch den Kreistag erfolgt, diese Schlussbesprechung durchzuführen. Zu dieser Schlussbesprechung ist auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingeladen.

 

Nach Feststellung des Wirtschaftsprüfers, Herrn Dr. Harald Breitenbach und aufgrund der bei der Prüfung durch ihn gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes.

 

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend und umfassend dar.

 

Der vorläufige Jahresabschluss 2015 mit Bilanz zum 31.12.15, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 ist als Anlage beigefügt.

 

 

2) Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Abfallentsorgungseinrichtung

 

Der Jahresabschluss 2015 der Einrichtung Abfallentsorgung wurde von der  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, geprüft.

 

a) Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 348.850,19 EUR ab.

 

b) Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 schließt mit einem Betrag von 2.707.369,11 EUR ab.

 

Der Jahresabschluss ist gem. § 27 EigAnVO dem Werksausschuss vorzulegen und durch diesen festzustellen. Da beim Landkreis ein solcher nicht gebildet ist, erfolgt die Vorlage an den Kreisausschuss und Kreistag. Die bezüglich des Jahresabschlusses erforderliche Schlussbesprechung mit dem Wirtschaftsprüfer erfolgt im Rahmen der Kreisausschusssitzung am 28.11.2016.

 

Die formelle Feststellung des Jahresergebnisses erfolgt im Kreistag.

 

 

3) Verwendung des Jahresgewinns

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Ein Teil des Einnahmeüberschusses der Einrichtung Abfallentsorgung des Jahres 2015 sollte in Höhe von 253.235,- EUR an den Einrichtungsträger, zum Ausgleich bereits durch diesen übernommener Verlustausgleiche aus Vorjahren, zurück übertragen werden.

 

Darüber hinaus soll der Jahresgewinn 2015 aus dem Betrieb gewerblicher Art „DSD“ in Höhe von 42.964,60 EUR (um Kapitalertragssteuer bereinigt), gem. § 8 Abs. I S. 5 KAG, an den Einrichtungsträger abgeführt werden.

 

 

Hierüber ist durch die zuständigen Gremien Beschluss zu fassen.

 

 

4) Entlastungserteilung

 

Die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015 wird zusammen mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 des Landkreises Kaiserslautern nach § 114 Abs. I S. 2 GemO erteilt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss/ Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

 

Der Kreistag beschließt:

 

1)    Der Jahresabschluss 2015 für die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises wird gem. § 27 EigAnVO wie folgt festgestellt:

 

a)    Die Jahreserfolgsrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 348.850,19 EUR ab.

 

b)    Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 2.707.369,11 EUR.

 

 

2)    Der Jahresgewinn 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

3)    Ein Teil des Einnahmeüberschusses der Einrichtung Abfallentsorgung des Jahres 2015 wird gem. § 11 Abs. 8 S. 2 EigAnVo in Höhe von 253.235,- EUR an den Einrichtungsträger, zum Ausgleich bereits durch diesen übernommener Verlustausgleiche aus Vorjahren, zurück übertragen.

 

Der Jahresgewinn 2015 aus dem Betrieb gewerblicher Art „DSD“ in Höhe von 42.964,60 EUR, wird gem. § 8 Abs. I S. 5 KAG, an den Einrichtungsträger abgeführt.