hier: Vorstellung des Zwischenberichts zum 30.09.2016
Sachverhalt:
Nach § 21 der Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung hat die Werkleitung den Werksausschuss zum 30.09. eines
jeden Jahres über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die
Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Nachdem die Einrichtung Abfallwirtschaft
zwar nach Eigenbetriebsrecht verwaltet, ein eigener Werksausschuss aber nicht
erforderlich und auch nicht eingerichtet ist, erfolgt die Darstellung der
Ergebnisse dieses Zwischenberichtes im hierfür eingerichteten Fachgremium Umwelt-
und Abfallwirtschaftsausschuss.
Der Controlling- und auch der
Zwischenbericht für die Abfallentsorgungseinrichtung zum 30.09.2016 sind den
Mitgliedern des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses bereits schriftlich
zugegangen.
Aus diesen sind die aktuellen Entwicklungen
in den einzelnen Bereichen zahlenmäßig ersichtlich. Die nähere Erläuterung der
einzelnen Positionen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die
Abfallwirtschaftseinrichtung erfolgt bei Bedarf im Ausschuss.
Der Zwischenbericht wird dem Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss zur Kenntnis gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss nimmt den Zwischenbericht zum
30.09.2016, gem. § 21 EigAnVO 2016 zur Kenntnis.