Betreff
Wirtschaftsplan 2017 für die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern
Vorlage
0809/2016
Aktenzeichen
5.4-MM-53790
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und den Anlagen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Wirtschaftsplan der Einrichtung Abfallentsorgung stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:

 

1) im Erfolgsplan

 

 

 

 

2016

Erträge

 

 

 

 

 

€ 18.034.120

Aufwendungen

 

 

 

 

€ 17.738.180

Jahresergebnis

 

 

 

 

€ 295.940

 

 

 

 

 

 

 

2) im Vermögensplan

 

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

€ 324.080

Ausgaben

 

 

 

 

 

€ 324.080

 

 

 

 

 

 

 

3) die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan

Darlehen vom Kreditmarkt

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

4) die Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

5) den Höchstbetrag für die Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Liquidität

(Betriebsmittelkreditermächtigung)

 

 

 

   5.000.000,00 €

 

 

Die veranschlagten Wirtschaftsplandaten beruhen auf den prognostizierten Abfallmengen und Entwicklungen der Prognose zum 31.12.2015 sowie der in 2016 erzielten Ausschreibungsergebnisse aus der Generalausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen.

 

Eine detaillierte Erläuterung der einzelnen wesentlichen Positionen erfolgt in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.

 

Die Feststellung des Wirtschaftsplans erfolgt im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2017 durch den Kreistag.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den beigefügten Wirtschaftsplan 2017 festzustellen.