Sachverhalt:
Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichtaufgabe hat der Landkreis gemäß
§ 5 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz (LBKG) i.V.m. §§ 5 ff. Feuerwehrverordnung (FwVO) sowie dem
Landeskonzept über die Katastrophenschutzstrukturen des Sanitäts-, Betreuungs-
und Verpflegungsdienstes u. a. bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen
des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe
bereitzuhalten. Er muss darüber hinaus Sorge tragen, dass die Einheiten und
Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen und über die erforderlichen
baulichen Anlagen sowie die notwendige Ausrüstung verfügen.
Der Landkreis Kaiserslautern ist in diesem Bereich gut ausgestattet und
erfüllt aktuell die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jedoch unterliegt der
Fahrzeugpark (38 Fahrzeuge und 6 Abrollbehälter) einem ständigen Wandel, alte
Fahrzeuge müssen ersatzbeschafft werden, neue Landeskonzepte erfordern neue
Fahrzeugtypen und letztendlich muss auch immer am bestehenden
Gefährdungspotenzial der taktische Einsatzwert der Fahrzeuge überprüft und ggf.
angepasst werden.
Das mittelfristige Planungskonzept schlüsselt die nach aktuellem Stand
notwendigen Fahrzeugbeschaffungen (incl. Abrollbehälter für
Wechselladerfahrzeuge) bis zum Jahre 2020 auf. Damit wird eine
Planungssicherheit für die Kreisgremien sowie bei den Verantwortlichen der
Gefahrenabwehr geschaffen, was die Erstellung und Anpassung von Konzepten
erleichtert.
Die im Konzept angenommenen notwendigen Kosten für die Beschaffungen
sind aktuelle Richtwerte und werden bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für
das entsprechende Jahr ggf. nach dem aktuellen Marktpreis korrigiert.
Im Jahre 2020 wird diese Planung überprüft und wieder für die folgenden
fünf Jahre festgelegt. Dabei werden dann notwendige Ersatzbeschaffungen sowie
die ggf. notwendige Beschaffung von Neufahrzeugen (falls Fahrzeugtyp bisher
nicht im Fahrzeugpark vorhanden) eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Dem mittelfristigen Investitionsprogramm „Fahrzeuge 2016 - 2020“ des
Landkreises Kaiserslautern wird als Planungs- und Beschaffungsgrundlage zur
Erfüllung seiner Pflichtaufgaben in den Bereichen des überörtlichen
Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz –
wie vorgeschlagen – zugestimmt.
Hiervon unberührt bleiben notwendige Genehmigungen der Kreisgremien vor
einer tatsächlichen Beschaffung.