Betreff
Mittelfristiges Investitionsprogramm "Fahrzeuge 2016 - 2020" des Landkreises Kaiserslautern für die Bereiche des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
Vorlage
0816/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichtaufgabe hat der Landkreis gemäß § 5 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) i.V.m. §§ 5 ff. Feuerwehrverordnung (FwVO) sowie dem Landeskonzept über die Katastrophenschutzstrukturen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes u. a. bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe bereitzuhalten. Er muss darüber hinaus Sorge tragen, dass die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen und über die erforderlichen baulichen Anlagen sowie die notwendige Ausrüstung verfügen.

 

Der Landkreis Kaiserslautern ist in diesem Bereich gut ausgestattet und erfüllt aktuell die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jedoch unterliegt der Fahrzeugpark (38 Fahrzeuge und 6 Abrollbehälter) einem ständigen Wandel, alte Fahrzeuge müssen ersatzbeschafft werden, neue Landeskonzepte erfordern neue Fahrzeugtypen und letztendlich muss auch immer am bestehenden Gefährdungspotenzial der taktische Einsatzwert der Fahrzeuge überprüft und ggf. angepasst werden.

 

Das mittelfristige Planungskonzept schlüsselt die nach aktuellem Stand notwendigen Fahrzeugbeschaffungen (incl. Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeuge) bis zum Jahre 2020 auf. Damit wird eine Planungssicherheit für die Kreisgremien sowie bei den Verantwortlichen der Gefahrenabwehr geschaffen, was die Erstellung und Anpassung von Konzepten erleichtert.

 

Die im Konzept angenommenen notwendigen Kosten für die Beschaffungen sind aktuelle Richtwerte und werden bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das entsprechende Jahr ggf. nach dem aktuellen Marktpreis korrigiert.

 

Im Jahre 2020 wird diese Planung überprüft und wieder für die folgenden fünf Jahre festgelegt. Dabei werden dann notwendige Ersatzbeschaffungen sowie die ggf. notwendige Beschaffung von Neufahrzeugen (falls Fahrzeugtyp bisher nicht im Fahrzeugpark vorhanden) eingeplant.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem mittelfristigen Investitionsprogramm „Fahrzeuge 2016 - 2020“ des Landkreises Kaiserslautern wird als Planungs- und Beschaffungsgrundlage zur Erfüllung seiner Pflichtaufgaben in den Bereichen des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz – wie vorgeschlagen – zugestimmt.

 

Hiervon unberührt bleiben notwendige Genehmigungen der Kreisgremien vor einer tatsächlichen Beschaffung.