Betreff
Prot. Kirchengemeinde Rodenbach; Sanierung und bedarfsgerechter Ausbau
Vorlage
0823/2016
Aktenzeichen
36503 019300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kaiserslautern hat zunächst in seiner Sitzung am 28.06.2012 der Prot. Kirchengemeinde Rodenbach bezüglich der o. g. Baumaßnahme eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 28.192,00 € bewilligt.

 

Der mit Schreiben vom 05.03.2015 vorgelegte Schlussverwendungsnachweis vom 04.03.2015 wurde von unserem Bausachverständigen überprüft. Unser Bausachverständiger hat mit Schreiben vom 15.04.2016 die zuwendungsfähigen Kosten nach den Kreisrichtlinien in Höhe von rd. 125.341,00 € festgestellt.

Die tatsächlichen zuwendungsfähigen Baukosten fallen gegenüber der ursprünglichen Planung demnach höher aus (Kostensteigerung von 100.721,00 € um 24.620,00 € auf 125.341,00 €). Dies führt dazu, dass sich auch die Kreisbeteiligung entsprechend von 28.192,00 € um 11.431,00 € auf 39.623,00 € erhöht.

 

Deshalb haben wir die gesamte bewilligte Kreiszuwendung in Höhe von 28.192,00 € als Abschlagszahlung vorausgezahlt. Normalerweise werden ungefähr 10 v. H. der ursprünglich bewilligten Kreiszuwendung bis zum Abschluss der endgültigen Prüfung des Schlussverwendungsnachweises nebst der Kostenaufstellung und Rechnungsbelege durch unseren Bausachverständigen zurückbehalten.

Die endgültige Finanzierung der Maßnahme für den bedarfsgerechten Ausbau sieht demnach wie folgt aus:

 

Zuwendungsfähige tatsächliche Kosten bedarfsgerechter Ausbau:
(nach den alten Kreisrichtlinien) rd.:

125.341,00 €

Landes-/Bundeszuwendung:

-          Gruppenförderung:

-          Förderung je Kind (10 U3-Kinder x 4.000,00 €)

 

0,00 €
40.000,00 €

Restfinanzierungsanteil:

85.341,00 €

Trägeranteil (35 %) rd.:

29.869,00 €

Restfinanzierungsanteil:

55.472,00 €

davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Rodenbach:

 

15.849,00 €

endgültiger Kreiszuschuss:

39.623,00 €

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Prot. Kirchengemeinde Rodenbach wird zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesstätte in Rodenbach eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von 39.623,00 € bewilligt. Auf Grund eines entsprechenden Zwischenverwendungsnachweises wurde bereits hierauf eine Abschlagszahlung in Höhe von 28.192,00 € (siehe Schreiben vom 03.02.2014) geleistet.