Sachverhalt:
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kaiserslautern hat zunächst in seiner
Sitzung am 28.06.2012 der Prot. Kirchengemeinde Rodenbach bezüglich der o. g.
Baumaßnahme eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 28.192,00 € bewilligt.
Der mit Schreiben vom
05.03.2015 vorgelegte Schlussverwendungsnachweis vom 04.03.2015 wurde von
unserem Bausachverständigen überprüft. Unser
Bausachverständiger hat mit Schreiben vom 15.04.2016 die zuwendungsfähigen
Kosten nach den Kreisrichtlinien in Höhe von rd. 125.341,00 € festgestellt.
Die tatsächlichen
zuwendungsfähigen Baukosten fallen gegenüber der ursprünglichen Planung demnach
höher aus (Kostensteigerung von 100.721,00 € um 24.620,00 € auf 125.341,00 €).
Dies führt dazu, dass sich auch die Kreisbeteiligung entsprechend von 28.192,00
€ um 11.431,00 € auf 39.623,00 € erhöht.
Deshalb haben wir
die gesamte bewilligte Kreiszuwendung in Höhe von 28.192,00 € als
Abschlagszahlung vorausgezahlt. Normalerweise werden ungefähr 10 v. H. der
ursprünglich bewilligten Kreiszuwendung bis zum Abschluss der endgültigen
Prüfung des Schlussverwendungsnachweises nebst der Kostenaufstellung und
Rechnungsbelege durch unseren Bausachverständigen zurückbehalten.
Die endgültige Finanzierung der Maßnahme für den bedarfsgerechten
Ausbau sieht demnach wie folgt aus:
Zuwendungsfähige
tatsächliche Kosten bedarfsgerechter Ausbau: |
125.341,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung: -
Gruppenförderung: -
Förderung
je Kind (10 U3-Kinder x 4.000,00 €) |
0,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
85.341,00 € |
Trägeranteil (35
%) rd.: |
29.869,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
55.472,00 € |
davon
Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Rodenbach: |
15.849,00 € |
endgültiger
Kreiszuschuss: |
39.623,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Prot. Kirchengemeinde Rodenbach
wird zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesstätte in Rodenbach eine
endgültige Kreiszuwendung in Höhe von 39.623,00 € bewilligt. Auf Grund eines entsprechenden Zwischenverwendungsnachweises wurde
bereits hierauf eine Abschlagszahlung
in Höhe von 28.192,00 € (siehe
Schreiben vom 03.02.2014) geleistet.