Sachverhalt:
Das Obergeschoss in
der Kath. Kindertagesstätte „Regenbogenland“ wurde bereits für die Nutzung im
Rahmen der Betreuung Kindern untern 3 Jahren ausgebaut. Die sanitären Anlagen
reichen jedoch allerdings nicht aus, um dem Pflegebedarf für Kinder unter 3 Jahren
(Wickelkommoden mit Bademulden) sowie eine angemessene Anzahl an Toiletten und
Handwaschgelegenheiten für Kinder unter 3 Jahren gerecht zu werden.
Insbesondere ist durch die Neuschaffung von zusätzlichen Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren ein zusätzlicher Bedarf entstanden. Ebenso musste auch das
Außengelände für die Kinder unter 3 Jahren angepasst werden (Absturzsicherung,
Verlegung von Fallschutzmatten und Einzäunung).
Unser
Bausachverständiger hat die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 47.858,18 € festgestellt.
Nach § 15 Abs. 2 S. 2 KitaG
hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die
Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den
notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch Nr. 1.2.1 der VV des
Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12.
Dezember 2013).
Die Finanzierung
gestaltet sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige
Kosten rd. |
47.858,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung |
21.600,00 € |
Restfinanzierungsanteil
rd.: |
26.258,00 € |
Davon Trägeranteil
(40 %): |
10.503,00 € |
Kommunalanteil (60 %): |
15.755,00 € |
Anteil der Kindergartenzweckverband Schallodenbach: |
4.501,00 € |
Vorgesehener Kreiszuschuss: |
11.254,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Kath. Kirchengemeinde „Mariä Himmelfahrt“
Otterberg, wird zum bedarfsgerechten Ausbau der Kath. Kindertagesstätte
„Regenbogenland“ in Schallodenbach ein Kreiszuschuss in Höhe von 11.254,00 € bewilligt.