Sachverhalt:
Es wird auf die in der Anlage beigefügte Aufstellung zum
Budget 0704 verwiesen. Nachfolgend aufgeführt sind Erläuterungen zu den
Ansätzen, die sich gegenüber dem Jahr 2016 verändert haben.
Erträge
24101-414422 - Zuweisung Schülerbeförderung
Die Angaben basieren auf den
Orientierungsdaten des Statistischen Landesamtes für den Haushalt 2017.
54702-414420 - Zuweisung Nahverkehrgesetz
Der Ansatz erhöht sich um 3.000 Euro aufgrund der im
Nahverkehrsgesetz verankerten Dynamisierung.
Aufwendungen
24101-524110 - Fahrausweise ÖPNV
Die Anpassung wird aufgrund der
Tariferhöhung des VRN mit Wirkung zum 01.01.2017 erforderlich.
24101-524111 - Erstattung Fahrkosten
Es erfolgt eine Erhöhung des
Ansatzes um 10.000 Euro aufgrund des Rechnungsergebnisses aus dem Jahr 2015.
24101-524130 - Ausgleichsleistungen im ÖPNV
Es ist eine Erhöhung des Ansatzes
um 130.000 Euro erforderlich. Die Kosten für das Linienbündel
Kaiserslautern-West und das Linienbündel Grünstadt liegen im Jahr 2017 bei etwa
1.680.000 Euro. Für die Kosten der Umleitung der Busverkehre durch die Sperrung
der Ludwigstraße in Landstuhl werden zusätzlich 100.000 Euro angesetzt. Die
Abrechnung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2017.
24101-525430 – Kostenerstattung Beförderung Beilsteinschule
Reduzierung des Ansatzes von
100.000 Euro auf 75.000 Euro. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der
Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern über die Kostenbeteiligung an den
Beförderungskosten zur Beilsteinschule im iSd. § 69 Abs. 7 Schulgesetz wurde
zwischen geschlossen. Der jährliche Erstattungsbetrag an die Stadt
Kaiserslautern liegt bei rund 75.000 Euro.
24102-524110 - ÖPNV Kindergartenbeförderung
(Begleitpersonen)
Reduzierung des Ansatzes um 85.000
Euro auf 315.000 Euro aufgrund des Ausschreibungsergebnisses.
54702-544330 – Allgemeine Umlage an ZRN (Verbundbeitrag)
Erhöhung des Ansatzes um 5.000 Euro auf 465.000 Euro gemäß des
Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar.
Beschlussvorschlag:
Der ÖPNV-Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Ansätze für das Jahr 2017
wie vorgeschlagen in den Haushalt zu übernehmen.