Betreff
Information zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.01.2017
Vorlage
0834/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 ist u. a. die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes verabredet worden.

 

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, ab dem 1. Januar 2017 die

-       Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und

-       die Bezugsdauergrenze von derzeit maximal 72 Monaten vollständig aufzuheben.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände folgende Punkte noch ungeklärt:

 

1.   Doppelleistungsbezug von UVG-Leistungen durch SGB II-Leistungsempfänger ausschließen.

2.   Inkrafttreten der Änderungen des UVG um sechs Monate verschieben.

3.   Korrektur der Finanzprognosen für die Reform des UVG.

 

Der genaue Verhandlungsausgang zwischen Bund und Ländern bleibt in diesen Punkten noch abzuwarten. Die Jugendämter wurden bei einer bundesweiten Jugendhilfe-Tagung erst vor kurzem informiert, dass die die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich nicht zum 01.01.2017 erfolgen kann, aber im laufenden Frühjahr mit einer rückwirkenden Änderung mit entsprechenden finanziellen Verschiebungen zu rechnen sei. Insofern wurde den Jugendämtern aus der Erfahrung der Gewährungspraxis empfohlen, zukünftig mit einer Verdoppelung der Fallzahlen und des Finanzvolumens zu kalkulieren.

 

Aufgrund der angekündigten Änderungen wurden die Haushaltsansätze im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes daher um 50% angehoben und die personelle Ausstattung für das Jahr 2017 um 1,0 VZ-Stellen und ab 2018 um eine weitere 1,0 VZ-Stelle ergänzt.