Betreff
Aufstellung der Prioritätenliste des Landkreis Kaiserslautern für den Jahresförderplan 2017
Vorlage
0838/2016
Aktenzeichen
4.1/421.BER
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 LFAG sowie § 3 Abs. 1 und § 12 SportFG i.V.m. der VV Sportanlagen-Förderung und der VV zur LHO, durch zweckgebundene Zuwendungen, Investitionsvorhaben kommunaler Gebietskörperschaften und gemeinnütziger Sportvereine.

 

Diese Vorhaben sind von den Bauträgern über die Kreisverwaltungen anzumelden und in der sog. Prioritätenliste der Landkreise an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Prüfung weiterzuleiten. Dabei sollen die zuwendungsfähigen Maßnahmen, deren Finanzierung gesichert ist, nach Dringlichkeit und sportfachlicher Notwendigkeit geordnet werden. Der Sportstättenbeirat wirkt bei der Erstellung der Prioritätenliste gutachterlich mit.


Nachfolgende Projekte sind derzeit angemeldet:

 

 

TV Ramstein

Errichtung. Vereinsheim mit Übungs-, Sanitär- u. Umkleide

420.000 €

 

Schützenverein Schopp

Erweiterung der Luftgewehrhalle

148.000 €

 

FC Germania Hütschenhausen

Umwandlung Trainings- in Kunstrasenplatz

552.077 €

 

VG Ramstein-Miesenbach

Generalsanierung Freibad Azur

18.000.000 €

 

FV Weilerbach

Sanierungsmaßnahme Sportheim

250.000 €

 

SV Bann

Umwandlung Tennen- in Naturrasenplatz

86.000 €

 

FC Phönix Otterbach

Umwandlung Rasen- in Kunstrasenplatz

510.000 €

 

SV Steinwenden

Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz

600.000 €

 

SV Rodenbach

Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz

553.000 €

 

FC Oberarnbach

Umbau Natur- in Hybridrasenplatz

240.000 €

 

SG Niederkirchen-Morbach

Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz

260.000 €

 

RV Schopp

Sanierung der Vereinsanlage

68.000 €

 

FC Queidersbach

Umbau Tennen- in Naturrasenplatz

 177.000 €

 

Pferdefreunde Fröhnerhof e.V.

Bau einer Schulreithalle

 290.000 €

 

Die in Frage kommenden  Plätze 1 bis 3 sollen vom Sportstättenbeirat priorisiert werden.