Betreff
Weiterentwicklung der Hans-Zulliger-Schule, Enkenbach-Alsenborn, sowie der Jakob-Weber-Schule, Landstuhl, zu einem gemeinsamen Förder- und Beratungszentrum
Vorlage
0841/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten der Schulgesetznovelle am 01.08.2014 wurde gemäß § 92 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG) in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit geschaffen, Förderschulen mit den Aufgaben eines Förder- und Beratungszentrums zu beauftragen. Den Auftrag erteilt grundsätzlich das fachlich zuständige Ministerium – dem schulischen Bedürfnis entsprechend – auf Antrag des Schulträgers. Wenn das fachlich zuständige Ministerium ein dringendes öffentliches Interesse für ein Förder- und Beratungszentrum feststellt, kann eine Beauftragung auch ohne Antrag des Schulträgers erfolgen; in diesem Fall ist das Benehmen mit dem Schulträger herzustellen.

 

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens gab es Überlegungen, die beiden Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Kaiserslautern zu einem Förder- und Beratungszentrum weiterzuentwickeln. In Abstimmung mit der Schulaufsicht haben die Hans-Zulliger-Schule, Enkenbach-Alsenborn, sowie die Jakob-Weber-Schule, Landstuhl, ein pädagogisches Konzept für die Einrichtung eines gemeinsamen Förder- und Beratungszentrums im Landkreis Kaiserslautern ausgearbeitet.

 

Das Konzept sieht im Wesentlichen vor, dass die Schulen neben ihrer bisherigen Aufgaben als Schulen für den Förderzweig „Lernen“ zusätzlich qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des inklusiven Unterrichts in den Regel- und Schwerpunktschulen im Landkreis Kaiserslautern bieten. Als Förder- und Beratungszentrum „Landkreis Kaiserslautern“ mit zwei Standorten in Enkenbach-Alsenborn und Landstuhl ist ab dem Schuljahr 2018/2019 vorgesehen, dass die Hans-Zulliger-Schule die beiden Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Sozial-Emotionale Entwicklung“ abdeckt; die Jakob-Weber-Schule soll ebenfalls für den Förderschwerpunkt „Lernen“ sowie für „Sprache“ zuständig sein. Weitere Einzelheiten können der beigefügten Präsentation entnommen werden.

 

Aufgabe des Förder- und Beratungszentrums ist es, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung zu fördern (schulische Inklusion), durch vorbeugende, pädagogische Maßnahmen in Regelschulen den sonderpädagogischen Förderbedarf zu senken, die Inklusionsquote zu erhöhen und die Regelschulen bei der Gestaltung von inklusivem Unterricht zu unterstützen.

 

Der Schulträgerausschuss des Landkreises Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 dem Kreisausschuss/Kreistag grundsätzlich empfohlen, für die Jakob-Weber-Schule in Landstuhl und die Hans-Zulliger-Schule in Enkenbach-Alsenborn ein gemeinsames Förder- und Beratungszentrum gem. § 92 Abs. 6 SchulG beim Land zu beantragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss / Kreistag beschließt, für die Jakob-Weber-Schule in Landstuhl und die Hans-Zulliger-Schule in Enkenbach-Alsenborn ein gemeinsames Förder- und Beratungszentrum gem. § 92 Abs. 6 SchulG beim Land zu beantragen. Das Förder- und Beratungszentrum soll mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 seine Tätigkeit aufnehmen.