Sachverhalt:
Der Landkreis Kaiserslautern
erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Kreissparkasse
Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.
Im Haushaltsplan 2017 sind folgende Spenden-/Sponsoringgelder der Kreissparkasse Kaiserslautern vorgesehen:
Teilhaushalt |
Produkt |
Konto |
Betrag |
1 |
2810 / Kulturförderung |
462920 |
20.000 € |
1 |
5750 / Tourismusförderung |
462920 |
1.500 € |
10 |
2630 / Kreismusikschule |
462920 |
160.000 € |
10 |
2710 / Kreisvolkshochschule |
462920 |
20.000 € |
11 |
3310 / Schuldnerberatung |
462921 |
110.000 € |
|
|
SUMME |
311.500 € |
Weiterhin liegt noch ein Spendenangebot der Kreissparkasse Kaiserslautern -Stiftung für Kultur, Sport und Soziales- in Höhe von 4.500 € vor. Diese Spende ist zweckbestimmt für die Unterstützung der Sozialen Leistungsschau 2017 des Landkreises Kaiserslautern am 13.05.2017 in der Stadthalle Landstuhl.
Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 311.500 € und das vorliegende sonstige Spendenangebot in Höhe von 4.500 € werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Vorlage des Haushaltsplanes 2017 angezeigt.
Über die Annahme der
Spendengelder entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 4 Abs.
1 Ziff. 11 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von
100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die Spenden-/Sponsoringangebote in Höhe von
insgesamt 316.000 € gem. § 58 Abs. 3 LKO anzunehmen, vorausgesetzt, es
werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.