Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 Landkreisordnung (LKO)
Vorlage
0851/2017
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Kreissparkasse Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.

Im Haushaltsplan 2017 sind folgende Spenden-/Sponsoringgelder der Kreissparkasse Kaiserslautern vorgesehen:

 

Teilhaushalt

Produkt

Konto

Betrag

1

2810 / Kulturförderung

462920

20.000 €

1

5750 / Tourismusförderung

462920

1.500 €

10

2630 / Kreismusikschule

462920

160.000 €

10

2710 / Kreisvolkshochschule

462920

20.000 €

11

3310 / Schuldnerberatung

462921

110.000 €

 

 

SUMME

311.500 €

 

Weiterhin liegt noch ein Spendenangebot der Kreissparkasse Kaiserslautern -Stiftung für Kultur, Sport und Soziales- in Höhe von 4.500 € vor. Diese Spende ist zweckbestimmt für die Unterstützung der Sozialen Leistungsschau 2017 des Landkreises Kaiserslautern am 13.05.2017 in der Stadthalle Landstuhl.

 

Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 311.500 € und das vorliegende sonstige Spendenangebot in Höhe von 4.500 € werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Vorlage des Haushaltsplanes 2017 angezeigt.

 

Über die Annahme der Spendengelder entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 4 Abs. 1 Ziff. 11 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Spenden-/Sponsoringangebote in Höhe von insgesamt 316.000 € gem. § 58 Abs. 3 LKO anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.