Betreff
Energetische Sanierung Kreisverwaltungsgebäude - Auftragsvergaben
Vorlage
0856/2017
Art
Beschlussvorlage

 

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Fassadensanierung des Verwaltungsgebäudes sind aktuell sowie in den nächsten Wochen mehrere Bauaufträge zu vergeben.

 

Dem Kreistag obliegt hierbei die Entscheidungsbefugnis für die nachfolgend zu vergebenden Gewerke. Die Vorberatung erfolgte am 13.2.2017 im Kreisausschuss:

 

I.      Auftragswert > 100.000 EUR

II.    Ermächtigungsbeschlüsse („Vorratsbeschlüsse“) von Kreisausschuss und Kreistag für Vergaben, die sich aufgrund der Bauzeitenplanung voraussichtlich nicht in den Sitzungsturnus der Gremien einpassen lassen.

 

 

 

I.          Vergaben nach VOB/A EU mit einem Auftragswert von mehr als 100.000 EUR

 

Betonsanierung

 

Wie bereits in der vergangenen Sitzung dargestellt, weisen die überwiegend in Stahlbetonbauweise hergestellte Tragkonstruktion des Gebäudes im Bereich der Fassade, die auskragenden Flugdächer sowie die Betonlisenen an den Treppenhausfassaden und am Seitenbau  zahlreiche Schäden auf. Diese Schäden müssen deshalb vor dem Neuaufbau der Fassade  saniert werden.

 

Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung der Baumaßnahme wurden insgesamt 10  Angebote fristgerecht eingereicht und am 24.01.2017 eröffnet.

 

Die Prüfung und Wertung dieser Angebote war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen. Der Vergabevorschlag wird deshalb dem Kreistag als Tischvorlage zur Beratung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

II.                  Ermächtigungsbeschlüsse („Vorratsbeschlüsse“)

 

In den nächsten Wochen wird eine Vielzahl von Baumaßnahmen anstehen, deren Vergabe nicht bis zur nächsten regulären Sitzung der Gremien aufgeschoben werden kann, weil ansonsten die Einhaltung des eng getakteten Bauzeitenplans gefährdet wäre.

 

Die Aufteilung in eine Vielzahl einzelner Vergabeverfahren wurde notwendig, da die ursprünglich beabsichtigte Zusammenfassung von Gewerken in eine Ausschreibung das Risiko einer unzulässigen und damit förderschädlichen Generalvergabe bedeutet hätte.

 

Die Verwaltung bittet deshalb, für alle nachfolgenden Maßnahmen Vorratsbeschlüsse zu fassen, die den Landrat jeweils zur Vergabe an den günstigsten und annehmbarsten Bieter ermächtigen.

 

1.         Demontage der Bestandsfenster an der Nord- und Westfassade, Einbau temporärer Schutzmaßnahmen am Rohbau und Wiedereinbau der Fenster

 

Dabei handelt es sich um die Fenster auf der Nordseite, die bereits vor 4 Jahren erneuert wurden. Sie müssen ausgebaut und in der Dämmungsebene der neuen Fassade  wieder eingebaut werden. Vor dem Wiedereinbau sind temporäre Schutzmaßnahmen an den Fensteröffnungen zu bauen.

 

Die geschätzte Auftragssumme liegt bei 100.000 EUR netto (> 100.000 EUR brutto).

 

 

2.         Abbruch der Stahlfenster und Stahltüranlagen.

 

Hierbei handelt es sich um den Rückbau der alten Stahlfenster auf der Südseite, sowie verschiedener Außentüranlagen im Erdgeschoßbereich von Haupt- und Seitenbau.

 

3.         Metallbauarbeiten

 

Hierbei handelt es sich um Lieferung und Einbau der neuen Stahl-Wendefenster sowie aller Kellerfenster auf der Südseite des Hauptbaues und aller Außentüranlagen.

 

4.         Sonnenschutz Seitenbau (Aufarbeitung)

 

Hierbei handelt es sich um das Abnehmen, Aufarbeiten und den Wiedereinbau (nach Fassadensanierung) aller Sonnenschutzanlagen am Seitenbau.

 

Hinweis: Die Gewerke 5.-7. wurden vom Planer ursprünglich als Gesamtausschreibung konzipiert, dann  aber aus vergaberechtlichen Gründen in einzelne Ausschreibungen zerlegt. Daher kann im Moment nur der geschätzte Gesamtumfang genannt werden.

 

Die geschätzte Auftragsgesamtsumme für 5. Bis 7. liegt bei 950.000 EUR netto (> 100.000 EUR brutto).

 

 

 

Die Verwaltung schlägt dem Kreistag vor, den Landrat zu ermächtigen, die Leistungen der Nummern 1 – 4 nach erfolgter Ausschreibung und Angebotsprüfung jeweils an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten und annehmbarsten Angebot (die Wirtschaftlichkeit stellt der niedrigste Angebotspreis dar) zu vergeben.

 

 

Beschlussvorschläge:

 

a.       Vergabe für die Position I. gemäß Vorschlag der Verwaltung

 

 

b.      Der Kreistag beschließt, den Landrat zur Vergabe der Positionen II. 1-4 zu ermächtigen.