Sachverhalt:
Im Rahmen der Fassadensanierung des Verwaltungsgebäudes sind
aktuell sowie in den nächsten Wochen mehrere Bauaufträge zu vergeben.
Dem Kreistag obliegt hierbei die Entscheidungsbefugnis für die
nachfolgend zu vergebenden Gewerke. Die Vorberatung erfolgte am 13.2.2017 im
Kreisausschuss:
I.
Auftragswert
> 100.000 EUR
II.
Ermächtigungsbeschlüsse
(„Vorratsbeschlüsse“) von Kreisausschuss und Kreistag für Vergaben, die sich
aufgrund der Bauzeitenplanung voraussichtlich nicht in den Sitzungsturnus der
Gremien einpassen lassen.
I.
Vergaben nach VOB/A EU mit einem
Auftragswert von mehr als 100.000 EUR
Betonsanierung
Wie bereits in der vergangenen Sitzung
dargestellt, weisen die überwiegend in Stahlbetonbauweise hergestellte
Tragkonstruktion des Gebäudes im Bereich der Fassade, die auskragenden
Flugdächer sowie die Betonlisenen an den Treppenhausfassaden und am
Seitenbau zahlreiche Schäden auf. Diese
Schäden müssen deshalb vor dem Neuaufbau der Fassade saniert werden.
Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung der
Baumaßnahme wurden insgesamt 10 Angebote
fristgerecht eingereicht und am 24.01.2017 eröffnet.
Die
Prüfung und Wertung dieser Angebote war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage noch nicht abgeschlossen. Der Vergabevorschlag wird deshalb dem
Kreistag als Tischvorlage zur Beratung zur Verfügung gestellt.
II.
Ermächtigungsbeschlüsse
(„Vorratsbeschlüsse“)
In den nächsten Wochen wird eine Vielzahl von Baumaßnahmen anstehen,
deren Vergabe nicht bis zur nächsten regulären Sitzung der Gremien aufgeschoben
werden kann, weil ansonsten die Einhaltung des eng getakteten Bauzeitenplans
gefährdet wäre.
Die Aufteilung in eine Vielzahl einzelner Vergabeverfahren wurde
notwendig, da die ursprünglich beabsichtigte Zusammenfassung von Gewerken in
eine Ausschreibung das Risiko einer unzulässigen und damit förderschädlichen
Generalvergabe bedeutet hätte.
Die Verwaltung bittet deshalb, für alle nachfolgenden Maßnahmen
Vorratsbeschlüsse zu fassen, die den Landrat jeweils zur Vergabe an den
günstigsten und annehmbarsten Bieter ermächtigen.
1.
Demontage
der Bestandsfenster an der Nord- und Westfassade, Einbau temporärer
Schutzmaßnahmen am Rohbau und Wiedereinbau der Fenster
Dabei handelt es sich um die Fenster auf der Nordseite, die bereits vor
4 Jahren erneuert wurden. Sie müssen ausgebaut und in der Dämmungsebene der
neuen Fassade wieder eingebaut werden.
Vor dem Wiedereinbau sind temporäre Schutzmaßnahmen an den Fensteröffnungen zu
bauen.
Die geschätzte Auftragssumme
liegt bei 100.000 EUR netto (> 100.000 EUR brutto).
2.
Abbruch
der Stahlfenster und Stahltüranlagen.
Hierbei handelt es sich um den Rückbau der alten Stahlfenster auf der
Südseite, sowie verschiedener Außentüranlagen im Erdgeschoßbereich von Haupt-
und Seitenbau.
3.
Metallbauarbeiten
Hierbei handelt es sich um Lieferung und
Einbau der neuen Stahl-Wendefenster sowie aller Kellerfenster auf der Südseite
des Hauptbaues und aller Außentüranlagen.
4.
Sonnenschutz
Seitenbau (Aufarbeitung)
Hierbei handelt es sich um das Abnehmen,
Aufarbeiten und den Wiedereinbau (nach Fassadensanierung) aller
Sonnenschutzanlagen am Seitenbau.
Hinweis: Die Gewerke 5.-7. wurden vom Planer
ursprünglich als Gesamtausschreibung konzipiert, dann aber aus vergaberechtlichen Gründen in
einzelne Ausschreibungen zerlegt. Daher kann im Moment nur der geschätzte
Gesamtumfang genannt werden.
Die geschätzte
Auftragsgesamtsumme für 5. Bis 7. liegt bei 950.000 EUR netto (> 100.000 EUR
brutto).
Die Verwaltung schlägt dem
Kreistag vor, den Landrat zu ermächtigen, die Leistungen der Nummern 1 – 4 nach
erfolgter Ausschreibung und Angebotsprüfung jeweils an den Bieter mit dem
wirtschaftlichsten und annehmbarsten Angebot (die Wirtschaftlichkeit stellt der
niedrigste Angebotspreis dar) zu vergeben.
Beschlussvorschläge:
a.
Vergabe
für die Position I. gemäß Vorschlag der Verwaltung
b.
Der
Kreistag beschließt, den Landrat zur Vergabe der Positionen II. 1-4 zu
ermächtigen.