Betreff
Kommunales Investitionsprogramm 3.0 (KI 3.0); Anpassung der Maßnahmenliste
Vorlage
0859/2017
Aktenzeichen
1.3/lt/11611-KI 3.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Finanzministerium Rheinland-Pfalz war vereinbart, dass der Landkreis Kaiserslautern Mitte Februar 2017 eine endgültige Maßnahmenliste vorlegt.

Die bisherige Maßnahmenliste des Landkreises Kaiserslautern wurde nunmehr in enger Abstimmung mit den Verbandsgemeinden aktualisiert. Die aktualisierte Maßnahmenliste mit Stand 08.02.2016 ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

In der Maßnahmenliste wurde auch der Beschluss des Kreistages vom 05.12.2016 umgesetzt, wonach den Verbandsgemeinden aus dem Förderbudget des Landkreises weitere 1.391.000 € für Projekte im kreisangehörigen Bereich übertragen wurden. Ferner stellte der Landkreis Kaiserslautern aus seinem Förderbudget den Verbandsgemeinden einen zusätzlichen Betrag von 220.500 € zur Verfügung. Dieses Förderkontingent wurde vom Landkreis Kaiserslautern „zweckgebunden“ weitergegeben und darf nur zur Errichtung von Elektro-Ladesäulen verwandt werden.

 

Folglich stehen aus dem Förderbudget des Landkreises Kaiserslautern von insgesamt 11.054.000 € den Verbandsgemeinden 6.111.500 € und dem Landkreis 4.942.500 € zur Verfügung.

Auch wurde einer Forderung des Finanzministeriums Rechnung getragen, die Schulzweckverbände als eigene Maßnahmenträger in der Liste aufzuführen. Intern werden allerdings die Kosten- und Förderanteile den jeweiligen Zweckverbandsmitgliedern zugeordnet.

 

Das Förderbudget der Verbandsgemeinden ist mit der aktuellen Maßnahmenliste in Höhe von 6.066.795 € ausgeschöpft, das des Landkreises mit 4.516.381 €. Das Restkontingent beträgt insgesamt noch 470.826 € (siehe hierzu auch die Tabelle auf Seite 5 der Maßnahmenliste).

 

Mit dem Finanzministerium wurde am 08.02.2017 abgestimmt, dass das noch nicht verplante Förderkontingent (davon 44.707 € bei den Verbandsgemeinden und 426.119 € beim Landkreis) als Puffer für eventuelle Kostensteigerungen bei bereits gemeldeten Maßnahmen zunächst stehen bleiben kann. Sollte sich zeigen, dass das zurückgehaltene Kontingent bei den gemeldeten Maßnahmen nicht benötigt wird, können zum Abschöpfen der kompletten Fördermittel von den betroffenen Verbandsgemeinden bzw. dem Landkreis noch weitere Projekte zu gegebener Zeit nachgemeldet werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der aktualisierten Maßnahmenliste -Stand 08.02.2017 - des Landkreises Kaiserslautern zu.