Sachverhalt:
Mit dem Finanzministerium Rheinland-Pfalz war vereinbart, dass der
Landkreis Kaiserslautern Mitte Februar 2017 eine endgültige Maßnahmenliste
vorlegt.
Die bisherige Maßnahmenliste des Landkreises Kaiserslautern wurde
nunmehr in enger Abstimmung mit den Verbandsgemeinden aktualisiert. Die
aktualisierte Maßnahmenliste mit Stand 08.02.2016 ist der Beschlussvorlage
beigefügt.
In der Maßnahmenliste wurde auch der Beschluss des Kreistages vom
05.12.2016 umgesetzt, wonach den Verbandsgemeinden aus dem Förderbudget des Landkreises
weitere 1.391.000 € für Projekte im kreisangehörigen Bereich übertragen wurden.
Ferner stellte der Landkreis Kaiserslautern aus seinem Förderbudget den
Verbandsgemeinden einen zusätzlichen Betrag von 220.500 € zur Verfügung. Dieses
Förderkontingent wurde vom Landkreis Kaiserslautern „zweckgebunden“
weitergegeben und darf nur zur Errichtung von Elektro-Ladesäulen verwandt
werden.
Folglich stehen aus dem Förderbudget des Landkreises Kaiserslautern von
insgesamt 11.054.000 € den Verbandsgemeinden 6.111.500 € und dem Landkreis
4.942.500 € zur Verfügung.
Auch wurde einer Forderung des Finanzministeriums Rechnung getragen, die
Schulzweckverbände als eigene Maßnahmenträger in der Liste aufzuführen. Intern
werden allerdings die Kosten- und Förderanteile den jeweiligen
Zweckverbandsmitgliedern zugeordnet.
Das Förderbudget der Verbandsgemeinden ist mit der aktuellen
Maßnahmenliste in Höhe von 6.066.795 € ausgeschöpft, das des Landkreises mit
4.516.381 €. Das Restkontingent beträgt insgesamt noch 470.826 € (siehe hierzu
auch die Tabelle auf Seite 5 der Maßnahmenliste).
Mit dem Finanzministerium wurde am 08.02.2017 abgestimmt, dass das noch
nicht verplante Förderkontingent (davon 44.707 € bei den Verbandsgemeinden und
426.119 € beim Landkreis) als Puffer für eventuelle Kostensteigerungen bei
bereits gemeldeten Maßnahmen zunächst stehen bleiben kann. Sollte sich zeigen,
dass das zurückgehaltene Kontingent bei den gemeldeten Maßnahmen nicht benötigt
wird, können zum Abschöpfen der kompletten Fördermittel von den betroffenen
Verbandsgemeinden bzw. dem Landkreis noch weitere Projekte zu gegebener Zeit
nachgemeldet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt der aktualisierten Maßnahmenliste -Stand
08.02.2017 - des Landkreises Kaiserslautern zu.