Sachverhalt:
Der mit der
Machbarkeitsstudie „Breitbandausbau im Landkreis Kaiserslautern“ beauftragte TÜV-Rheinland
hat die unterversorgten Gebiete (weniger als 30 Mbit/s Bandbreite) ermittelt
und hieraus die Wirtschaftlichkeitslücke berechnet: 6.546.572,90 Euro.
Die Ergebnisse der
Wirtschaftlichkeitslückenberechnung sind natürlich nur Schätzzahlen, wenn auch
vom TÜV schon so genau wie möglich ermittelt. Der tatsächliche Aufwand steht
erst fest, wenn die Ausschreibung submittiert ist und wenn zudem klar ist, wie
hoch genau der Bundes- und der Landeszuschuss ausfallen werden. In der Tabelle
ist mit dem Maximalzuschuss von 90 % gerechnet. Die Eigenanteile der Kommunen
sind teilweise sehr gering (s. Anlage 1).
Vorausgegangen war
eine so genannte Markterkundung, bei welcher alle interessierten
Telekommunikationsunternehmen verbindlich angeben konnten, in welchen Bereichen
des Landkreises sie innerhalb der nächsten 3 Jahre selbst einen
eigenwirtschaftlichen Ausbau auf mindestens 30 Mbit/s vornehmen würden. Die von
den Unternehmen eingetragenen Ortsbereiche waren aus der
Wirtschaftlichkeitslückenberechnung herauszunehmen.
Insgesamt können
mittels des Kreisclusters 4078 Anschlüsse mit größeren Bandbreiten versorgt
werden: 3.563 Haushalte, 343 Unternehmen und 20 „Sonderstandorte“
(Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser) mit mehr als 50 Mbit/s, 146
Haushalte und 6 Unternehmen mit 30 – 50 Mbit/s. Dies bedeutet, dass 96,25% der
vom Kreiscluster erfassten Anschlüsse eine Bandbreite von mehr als 50 Mbit/s
haben werden.
Mittlerweile haben alle Ortsgemeinden, welche sich am Breitbandprojekt
beteiligen wollen, die Zuständigkeit auf ihre jeweilige Verbandsgemeinde
übertragen und diese wiederum haben den öffentlich-rechtlichen Vertrag, wie er
vom Kreistag am 25.4.2016 grundsätzlich beschlossen wurde, übernommen und
unterzeichnet (s. Anlage 2).
Aufgabe des
Kreistages ist es jetzt, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag auch formal noch
die Zustimmung zu erteilen und die in § 4 vorgesehene Lenkungsgruppe mit je
einem Vertreter der Kreistagsfraktionen zu besetzen.
Das weitere
Procedere: Bis Ende Februar wird unser Antrag eingereicht sein, dann geht er
beim Bund in das „Scoringverfahren“. Es ist damit zu rechnen, dass zwischen Mai
und Juli der Bescheid kommt, ob unser Antrag dabei ist oder nicht. Falls ja,
wählen wir sofort ein Büro aus, welches die Maßnahme ausschreibt. Bis das Büro
gefunden und die Maßnahme ausgeschrieben ist und danach die Auftragsvergabe
erfolgen kann, sind wir mindestens im 4. Quartal 2017. In 2018 sollen das bzw.
die beauftragte/n Unternehmen dann loslegen und möglichst bis Ende 2018 auch
fertig sein.
Falls wir jedoch bei dem Scoringverfahren durchfallen sollten, so müssten wir
auf eine weitere Runde hoffen (bisher ist noch kein weiterer
"Call"-Termin vorgesehen). Aber unser Gutachter, TÜV-Rheinland, ist
guter Dinge, dass dies nicht notwendig sein wird.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag stimmt dem in der
Kreistagssitzung am 25.4.2016 grundsätzlich gebilligten und von allen
Verbandsgemeinden unterzeichneten
öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Verbandsgemeinden zu.
- In die im § 4 vorgesehene
Lenkungsgruppe entsendet der Landkreis neben dem Landrat und den beiden
Breitbandkoordinatoren (Maurice Mages und Hartwig Pulver) folgende
Vertreter:
CDU- Fraktion: Herr Marcus Klein
SPD-Fraktion: Herr Daniel Schäffner
FWG-Fraktion: Herr Otto Hach
Fraktion B90/Die Grünen: Herr Jochen Marwede
Fraktion Die Linke: N.N.