Betreff
Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis Kaiserslautern: Information, Beschlussfassung und Besetzung der Lenkungsgruppe
Vorlage
0863/2017
Aktenzeichen
1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der mit der Machbarkeitsstudie „Breitbandausbau im Landkreis Kaiserslautern“ beauftragte TÜV-Rheinland hat die unterversorgten Gebiete (weniger als 30 Mbit/s Bandbreite) ermittelt und hieraus die Wirtschaftlichkeitslücke berechnet: 6.546.572,90 Euro.

 

Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung sind natürlich nur Schätzzahlen, wenn auch vom TÜV schon so genau wie möglich ermittelt. Der tatsächliche Aufwand steht erst fest, wenn die Ausschreibung submittiert ist und wenn zudem klar ist, wie hoch genau der Bundes- und der Landeszuschuss ausfallen werden. In der Tabelle ist mit dem Maximalzuschuss von 90 % gerechnet. Die Eigenanteile der Kommunen sind teilweise sehr gering (s. Anlage 1).

 

Vorausgegangen war eine so genannte Markterkundung, bei welcher alle interessierten Telekommunikationsunternehmen verbindlich angeben konnten, in welchen Bereichen des Landkreises sie innerhalb der nächsten 3 Jahre selbst einen eigenwirtschaftlichen Ausbau auf mindestens 30 Mbit/s vornehmen würden. Die von den Unternehmen eingetragenen Ortsbereiche waren aus der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung herauszunehmen.

 

Insgesamt können mittels des Kreisclusters 4078 Anschlüsse mit größeren Bandbreiten versorgt werden: 3.563 Haushalte, 343 Unternehmen und 20 „Sonderstandorte“ (Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser) mit mehr als 50 Mbit/s, 146 Haushalte und 6 Unternehmen mit 30 – 50 Mbit/s. Dies bedeutet, dass 96,25% der vom Kreiscluster erfassten Anschlüsse eine Bandbreite von mehr als 50 Mbit/s haben werden.

Mittlerweile haben alle Ortsgemeinden, welche sich am Breitbandprojekt beteiligen wollen, die Zuständigkeit auf ihre jeweilige Verbandsgemeinde übertragen und diese wiederum haben den öffentlich-rechtlichen Vertrag, wie er vom Kreistag am 25.4.2016 grundsätzlich beschlossen wurde, übernommen und unterzeichnet (s. Anlage 2).

 

Aufgabe des Kreistages ist es jetzt, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag auch formal noch die Zustimmung zu erteilen und die in § 4 vorgesehene Lenkungsgruppe mit je einem Vertreter der Kreistagsfraktionen zu besetzen.

 

Das weitere Procedere: Bis Ende Februar wird unser Antrag eingereicht sein, dann geht er beim Bund in das „Scoringverfahren“. Es ist damit zu rechnen, dass zwischen Mai und Juli der Bescheid kommt, ob unser Antrag dabei ist oder nicht. Falls ja, wählen wir sofort ein Büro aus, welches die Maßnahme ausschreibt. Bis das Büro gefunden und die Maßnahme ausgeschrieben ist und danach die Auftragsvergabe erfolgen kann, sind wir mindestens im 4. Quartal 2017. In 2018 sollen das bzw. die beauftragte/n Unternehmen dann loslegen und möglichst bis Ende 2018 auch fertig sein.

Falls wir jedoch bei dem Scoringverfahren durchfallen sollten, so müssten wir auf eine weitere Runde hoffen (bisher ist noch kein weiterer "Call"-Termin vorgesehen). Aber unser Gutachter, TÜV-Rheinland, ist guter Dinge, dass dies nicht notwendig sein wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag stimmt dem in der Kreistagssitzung am 25.4.2016 grundsätzlich gebilligten und von allen Verbandsgemeinden unterzeichneten  öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Verbandsgemeinden zu.

  2. In die im § 4 vorgesehene Lenkungsgruppe entsendet der Landkreis neben dem Landrat und den beiden Breitbandkoordinatoren (Maurice Mages und Hartwig Pulver) folgende Vertreter:

    CDU- Fraktion:                 Herr Marcus Klein
    SPD-Fraktion:                                   Herr Daniel Schäffner
    FWG-Fraktion:                 Herr Otto Hach
    Fraktion B90/Die Grünen:           Herr Jochen Marwede
    Fraktion Die Linke:                         N.N.