Sachverhalt:
Der Katastrophenschutz des Landkreises Kaiserslautern hat
zur Erfüllung seiner Pflichtaufgaben im Bereich des überörtlichen
Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
gem. § 5 LBKG i.V.m. § 5 der Feuerwehrverordnung Ausrüstung und Fahrzeuge
selbst zu beschaffen. Zur Einsatzführung bei größeren Schadenslagen wird eine
mobile Räumlichkeit für die Einsatzleitung benötigt. Der derzeitige
Abrollbehälter-Führung (AB-Führung) ist bereits 14 Jahre alt und entspricht
nicht den aktuellen technischen Anforderungen. Der neue AB-Führung soll gemäß
Investitionskonzept auf dem neuen Wechselladerfahrzeug (Weilerbach) verladen
und damit in Weilerbach stationiert werden.
Für diese Investitionsmaßnahme stehen dem Katastrophenschutz im Haushaltsplan 2016 (Übertrag nach 2017) Mittel in Höhe von insgesamt 97.000 EUR zur Verfügung. Einen Landeszuschuss i. H. v. 38.800 EUR wurde dem Landkreis zugesichert.
Die nationale Ausschreibung wurde durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH in zwei Lose (Abrollbehälter, Ausbau/ Ausstattung) durchgeführt. Zu der am 03.02.2017 erfolgten Submission liegt noch keine abschließende Auswertung vor. Diese wird gegebenenfalls nachgereicht und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Auftragsvergabe gemäß Submissionsergebnis
für
LOS 1 (Abrollbehälter) an die Fa. … mit der Auftragssumme … EUR
LOS 2 (Ausbau/ Ausstattung) an die Fa. … mit der Auftragssumme … EUR.