Sachverhalt:
Die Amtszeit der
hauptamtlichen 1. Kreisbeigeordneten Frau Gudrun Heß-Schmidt läuft am 2.
Februar 2018 ab.
„Scheidet ein hauptamtlicher
Kreisbeigeordneter wegen Ablauf der Amtszeit oder Eintritts in den Ruhestand
aus, so ist dessen Nachfolger frühestens neuen Monate und spätestens drei
Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen“ (§ 47 Abs. 4 Satz 1 LKO).
Die Wahl kann daher
frühestens am 2. Mai 2017 stattfinden und muss spätestens am 2. November 2017
erfolgen.
Die Stelle des
Kreisbeigeordneten ist rechtzeitig vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Von
einer Ausschreibung kann nach § 47 Abs. 6 LKO abgesehen werden, wenn der
Kreistag dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner
Mitglieder beschließt.
Der Entwurf eines
Ausschreibungstextes ist beigefügt.
Gleichzeitig soll
festgelegt werden, ob die Ausschreibung in der Rheinpfalz, Regionalteil
Kaiserslautern, im Staatsanzeiger oder zusätzlich in weiteren Medien
veröffentlicht werden soll.
Beschlussvorschlag:
1) Der Kreistag
beschließt den Wahltermin auf den 23., alternativ den 30., Oktober 2017
festzulegen.
2 a) Der Kreistag
beschließt, die Stelle einer/eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten
auszuschreiben und in der Rheinpfalz, Regionalteil Kaiserslautern und im
Staatsanzeiger zu veröffentlichen.
2 b) Die
Ausschreibung wird entsprechend dem anliegenden Entwurf/ mit folgenden
Änderungen vorgenommen.
Alternativ:
2) Der Kreistag
beschließt auf Grund der Voraussetzungen des § 47 Abs. 6 LKO von einer
Ausschreibung abzusehen.