Betreff
Neuausrichtung der kommunalen Kriminalprävention im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
0877/2017
Aktenzeichen
3/10041 und 3/1221
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 5.12.2017 (BV-Nr. 0830/2016) wurde durch Herrn Leitenden Polizeidirektor Brandt die mögliche Struktur einer kommunalen Kriminalprävention im Landkreis Kaiserslautern vorgestellt. Er zeigte dabei die Querschnittsaufgaben auf und stellte als Modellvorschlag einen Lenkungskreis auf der Landkreisebene vor. Das Ziel der Umgestaltung ist die Sicherheit im Landkreis weiter in den Vordergrund zu rücken.

 

Zwar existieren in den (meisten) Verbandsgemeinden des Landkreises Kaiserslautern jeweils Kriminalpräventive Räte, diese sind jedoch, wie die Erfahrungen zeigen, teilweise inaktiv bzw. tagen nur unregelmäßig oder eher selten. Eine Möglichkeit, um die jeweiligen Aktivitäten erfolgreicher zu gestalten, besteht in einer Organisationsanpassung der kommunalen Kriminalprävention derart, dass auf Kreisebene stärker koordiniert / gebündelt / gesteuert wird.

 

Die kommunale Kriminalprävention wird im Landkreis Kaiserslautern zunächst in Form eines Pilotprojektes auf Ebene des Landkreises gebündelt. Bestehende lokale Projekte und Präventionsplanungen bleiben davon unberührt, sollen jedoch möglichst auf Kreisebene integriert werden.

Das Pilotprojekt soll im zweiten Halbjahr 2017 starten und zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren haben. Das Ergebnis wird dem Kreistag in seiner Sitzung im September/Oktober 2019 präsentiert werden. Auf dieser Grundlage erfolgt eine endgültige Beschlussfassung.

Die Verwaltungsleitung informiert den Kreistag einmal jährlich über den Sachstand.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, zusammen mit dem Polizeidirektion Kaiserslautern die kommunale Kriminalprävention im Rahmen eines Pilotprojektes neu auszurichten.