Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern nutzt seit Mitte September 2011 die
Anwendung des Sitzungsdienstprogrammes „Session“ der Fa. Somacos zur Abwicklung
der Kreisgremienarbeit.
Zur
rechtskonformen Umsetzung des seit 01. Juli 2016 in Kraft getretenen
Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten
auf kommunaler Ebene sind künftige Sitzungen grundsätzlich öffentlich; ebenso
sind alle Gremienbeschlüsse der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Zur
Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen beabsichtigt die Verwaltung mit der
Modul-Erweiterung „Session-Net“ zur automatischen Bereitstellung sowie Abruf
sämtlicher Unterlagen in den Portalen zu arbeiten.
SessionNet
kann als Verwaltungsinformationssystem im Intranet, als Gremien- oder
Führungsinformationssystem im Extranet und als Bürgerinformationssystem im
Internet genutzt werden.
Die digitale Gremienarbeit mittels Session-Net soll zum nächstmöglichen
Zeitpunkt (Sitzungen ab Juni 2017) für alle Kreisgremien eingeführt/umgesetzt
werden.
Ab diesem Zeitpunkt können alle Sitzungsunterlagen (Einladungen,
Beschlussvorlagen sowie Niederschriften) von den Mitgliedern mittels
kennwortgeschütztem Zugang über unser Internetportal abgerufen und ausgedruckt
werden. Weiterhin werden sowohl die Einladung, wie alle Beratungsvorlagen zur
Sitzung zusätzlich elektronisch
übermittelt. Es entfällt die Übermittlung in Papierform.
Entsprechend
sind hierzu die Regelungen der Geschäftsordnung des Landkreises Kaiserslautern
zu beachten.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreistag spricht sich auf Vorschlag der Verwaltung grundsätzlich für
die Einführung von SessionNet und der damit verbundenen papierlosen Nutzung des
Sitzungsdienstprogrammes für die Gremienarbeit des Landkreises Kaiserslautern
aus.
2.
Folgende Rahmenbedingungen
werden festgelegt:
a)
Gestaltung des
Portals/Umfang Datenbereitstellung für den Bürger:
1. Die Abbildung der Stammdaten erfolgt mit Mitgliedsname,
Vorname, Fraktionszugehörigkeit und Gremienzugehörigkeit (in Anlehnung an die
Darstellung im Kreishandbuch)
2. Feststehende Sitzungstermine werden i.d.R. 30 Tage im Voraus
eingestellt.
b) Sitzungsvorbereitung:
1. Es erfolgt eine elektronische Übermittlung der Einladung
sowie Bekanntgabe der Tagesordnung und eines Hinweises zum Abruf weiterer
Sitzungsunterlagen
2. Es erfolgen weitere Hinweise in elektronischer Form auf
Neueinstellungen bzw. Änderungen im Portal.
c) Sitzungsnachbereitung:
Niederschriften
werden nur noch elektronisch über das Portal bereitgestellt.
3. Es erfolgt an
alle Kreistagsmitglieder eine schriftliche
Anfrage dazu, wer von dem digitalen Sitzungsdienst Gebrauch machen
möchte.