Betreff
Haushaltsvollzug 2016/2017; Zustimmung zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 17 GemHVO
Vorlage
0880/2017
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.

Nach § 17 Abs. 2 Hs 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

 

Die Haushaltsplanung 2017 war darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus 2016 nach 2017 weitgehend verzichtet wird. Ausgenommen hiervon war die Maßnahme „Energetische Sanierung und Fassadenerneuerung Kreishaus“ und „Neubau einer Rettungswache“. Der Mittelübertrag beläuft sich bei diesen beiden Vorhaben allein auf 3.390.958 €. Da bei verschiedenen investiven Maßnahmen der Mittelabfluss in 2016 nicht mehr in der zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes 2017 vorgesehenen Höhe ausgeschöpft werden konnte, bedarf es bei einzelnen Vorhaben eines Mittelübertrags (siehe Ziff. I).

 

Da gegenwärtig nicht absehbar ist, bis wann die Genehmigung des Haushaltsplans 2017 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier vorliegt, werden auch noch vorhandene Ermächtigungen aus Vorjahren übertragen, für die eine Übertragung (wegen Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2017) nicht vorgesehen war. Somit ist sichergestellt, dass trotz noch nicht vorliegender Haushaltsverfügung für 2017, Maßnahmen die bereits in Vorjahren eingestellt und genehmigt waren begonnen bzw. fortgesetzt werden können (siehe Ziff. II).

 

In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 Hs 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-37) aufgeführt.

 

 

 

 

 

 

I. Mittelübertrag bei Vorhaben, für die im Haushalt 2017 keine erneute Ansatzbildung erfolgte:

 

Im Teilhaushalt 1 - Organisation/Zentrale Aufgaben - werden im Bereich EDV, insbesondere für die Beschaffung von Software (für wirtschaftliche Jugendhilfe und Arbeitsschutz) und Hardware (Serverhardware für Außenstelle Fischerstraße), insgesamt 129.000 € übertragen (lfd. Nr. 1 und 2).

 

Im Teilhaushalt 2 - Finanzen - ist ein Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 960.248 € (lfd. Nr. 3-10) vorgesehen. Bei den Maßnahmen K61/63 OD Oberarnbach mit Einmündung und wasserwirtschaftlicher Ausgleichsmaßnahme, K31 Morbach bis zur Kreisgrenze, K21 OD Eulenbis und K28 OD Olsbrücken stehen noch Rechnungen / Abschlussrechnungen aus. Der Baubeginn K50/53 Verkehrsknoten Trippstadt verzögerte sich abermals, allerdings erfolgte in 2016 der erforderliche Hausabriss. Der Knotenpunkt K13 Weilerbach wird zur Zeit ausgebaut, der Ausbau war ebenfalls bereits für 2016 vorgesehen. Im Bereich der Straßenentwässerung (Maßnahme 20803) stehen noch Abrechnungen der Verbandsgemeinden aus, sodass auch hier die noch verfügbare Ermächtigung übertragen wird. Die vorhandenen Mittel bei Maßnahme 20804/Abwicklung von Altmaßnahmen werden innerhalb des Straßenbaubudgets zur Abdeckung erhöhter bzw. zusätzlich angefallener Kosten bei laufenden Maßnahmen übertragen.

 

Im Teilhaushalt 4 - Bauen - erfolgt eine Übertragung in Höhe von insgesamt 2.490.958 €.

Bei der Maßnahme 51101 / Energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes handelt es sich um eine auf mehrere Jahre (2011 im Rahmen des Konjunkturprogramms beginnend) angelegte Baumaßnahme. In den Haushaltsjahren 2013 und 2014 wurden zusätzlich für die energetische Fassadenerneuerung am Kreishaus auf dieser Maßnahmenziffer Ansätze von insgesamt 3.500.000 € gebildet. In den Jahren 2016 und 2017 wurden neue Maßnahmenziffern gebildet, da das Vorhaben der Kreishaussanierung nach Förderbereichen (KI 3.0 und I-Stock) gesplittet werden musste. Die noch vorhandenen Auszahlungsermächtigungen werden für die Maßnahmenabwicklung benötigt und übertragen (lfd. Nr. 11 und 12).

 

Im Teilhaushalt 5 - Umwelt - werden 68.244 € für den im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Gewässerausbau „Glan“ im Bereich Elschbach übertragen (lfd. Nr. 13 und 14).

 

Im Teilhaushalt 7 - Schulen - beträgt der erforderliche Mittelübertrag 346.785 € (lfd. Nr. 20 und 24). Dieser Übertrag erfolgt in Höhe von 127.430 € für die Zuwendung zum Umbau der Grundschule „Don Bosco“ in Bann und in Höhe von 219.355 € für die Sporthalle des Gymnasiums Landstuhl.

 

Im Bereich Teilhaushalt 8 - Brand- und Katastrophenschutz - ist ein Übertrag von insgesamt 1.277.000 € (lfd. Nr. 25-30) vorgesehen.

Davon betreffen 900.000 € das Neubauvorhaben Rettungswache, 150.000 € das Wechselladerfahrzeug 3 Weilerbach, 100.000 € ein Mehrzweckfahrzeug, 86.000 € die Ersatzbeschaffung Abrollbehälter-Führung und 11.000 € die Neuanschaffung eines Stromerzeugers. Für bereits getätigte Bestellungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung werden bei verschiedenen Buchungsstellen von dem verfügbaren Ansatz von insgesamt 44.332,34 € noch 30.000 € benötigt und übertragen.

 

Im Teilhaushalt 9 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft - sind für den Bereich Tierseuchenkrisenzentrum 6.705 € zu übertragen (lfd. Nr. 31).

 

 

 

 

 

Die weiteren Übertragungen (lfd. Nr. 32-37) betreffen Investitionszuwendungen des Landkreises Kaiserslautern zu Baumaßnahmen an Kindertagesstätten im Teilhaushalt 12 - Jugend und Familie, Kindertagesstätten - mit insgesamt 167.438 €.

In der Regel erfolgte bei diesen Maßnahmen der Mittelabruf durch die Kindergartenträger nicht in der im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 vorgesehenen Höhe. Wo sich die Diskrepanz zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug bereits zum Zeitpunkt der Planerstellung 2016 offenkundig darstellte, wurden von der Fachabteilung für 2017 neue Ansätze gemeldet und von der Kämmerei eingeplant. Bei mehreren Vorhaben ging man jedoch davon aus, dass ein Mittelabruf noch erfolgt. Bei den Maßnahmen, bei denen der Mittelabruf für 2016 nicht mehr erfolgte und kein neuer Ansatz in 2016 gebildet wurde, ist ein Übertrag der nicht verbrauchten Mittel ebenfalls zwingend erforderlich, um die Gesamtfinanzierung der Investitionszuwendungen sicherzustellen.

 

Insgesamt beläuft sich der Mittelübertrag auf 5.446.378 € (Vorjahr: 5.859.123 €).

 

 

II. Mittelübertrag bei Vorhaben, für die im Haushalt 2017 eine erneute Ansatzbildung erfolgte:

 

Hier handelt es sich um ein Übertragungsvolumen von weiteren 1.005.160 € (Vorjahr 1.341.991 €). Die Einzelmaßnahmen betreffen durchweg den Teilhaushalt 7 / Schulen und können ebenfalls der beigefügten Liste entnommen werden. Es handelt sich um die lfd. Nr. 15-19 und 21-23.

Sobald der Haushalt 2017 mit den entsprechenden Neueinstellungen von der ADD Trier genehmigt ist, werden diese übertragenen Ermächtigungen im Haushalts- und Kassenprogramm gesperrt und nicht in Anspruch genommen. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt dann über die gebildeten Neuansätze in 2017.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung nach § 17 GemHVO von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 6.451.538 € aus dem Haushaltsjahr 2016 nach 2017 wird zugestimmt.