Betreff
Gesamtabschluss des Landkreises Kaiserslautern zum 31.12.2015
Vorlage
0903/2017
Aktenzeichen
1.3/LT/11142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 57 Landkreisordnung (LKO) i.V.m. § 109 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) hat der Landkreis Kaiserslautern einen Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende eines Haushaltsjahres und zum Ende des vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation des Landkreises unter dem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss der Gemeinde steht.

 

Nach Art. 8 § 15 KomDoppikLG ist der erste Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2015 aufzustellen.

Die Voraussetzungen des § 109 Abs. 1 GemO liegen beim Landkreis Kaiserslautern vor, so dass für das Haushaltsjahr 2015 erstmals ein Gesamtabschluss zu erstellen war.

 

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat gemäß § 57 LKO i.V.m. §§ 112 und 113 GemO den Gesamtabschluss 2015 des Landkreises Kaiserslautern geprüft.

Darüber hinaus wurde der erste Gesamtabschluss des Landkreises Kaiserslautern im Zeitraum vom 24.04. bis 08.05.2017 von der Mittelrheinischen Treuhand Koblenz überprüft.

Die Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes und der Mittelrheinischen Treuhand wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und Erörterung vorgelegt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß §§ 112 und 113 GemO die Aufgabe und die Befugnis die örtliche Rechnungsprüfung vorzunehmen. Er stellt das Ergebnis seiner eigenständigen Prüfung gemäß § 57 LKO i.V.m. §§ 110 Abs. 2, 112 Abs. 1,4,7 und 113 Abs. 3, 5 GemO durch Beschluss fest.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Gesamtabschluss in der Sitzung am 01.06.2017 zugestimmt.

 

Der Gesamtabschluss ist dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen. Eine Feststellung des Gesamtabschlusses erfolgt nicht.

 

Die Übermittlung der Unterlagen zum Gesamtabschluss erfolgt vor der Sitzung nur in elektronischer Form.

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Kreisausschuss und Kreistag nehmen den Gesamtabschluss des Landkreises Kaiserslautern zum 31. Dezember 2015 zur Kenntnis.