Sachverhalt:
Im Zuge der
energetischen Sanierung des Kreisverwaltungsgebädues stehen sowohl im Rahmen
der Innenraum- und Brandschutzsanierung als auch bei der Fassadensanierung
weitere Ausschreibungen unmittelbar bevor, deren Leistungen in der Zeitspanne
bis zur nächsten Sitzung vergeben werden müssen um keinen Verzug im Projekt zu
erhalten. Deshalb werden für diese Leistungen Ermächtigungsbeschlüsse
(„Vorratsbeschlüsse“) gefasst.
Es handelt sich
dabei um folgende Gewerke:
A: Fassadensanierung:
1. VE 3.7 Dämmputz
Ostfassade
Geschätzte Kosten ca. 29.000,00 €
2. VE 3.9 Metallbauarbeiten
Hierbei handelt es
sich um die neuen Fenster auf der Süd- und Westseite.
Geschätzte Kosten ca.
1.330.000,00 €
Da die
Kostenschätzung bereits im Jahr 1016 erfolgte, wurde die Summe vorsorglich
indexiert.
B: Innenraum- und Brandschutzsanierung
3. Abbruch- und Rückbauarbeiten
Hierbei handelt es sich um den gesamten Rückbau im Innenraum
Geschätzte Kosten ca. 381.000,00 €
Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme im Teilhaushalt 4 im investiven Bereich bereit.
Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass Sich die Kosten noch im Rahmen der beantragen Kosten bewegen.
Beschlussvorschlag:
Vorschlag des Kreisausschusses an den Kreistag den Landrat zur Vergabe
der Leistungen zu ermächtigen.