Betreff
Haushaltsverfügung der ADD Trier vom 15.05.2017 (Eingang per Fax am 29.05.2017)
Vorlage
0910/2017
Aktenzeichen
1.3/lt/11612/HH2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in der Sitzung am 20.02.2017 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Mit Schreiben vom 24.02.2017 wurden die notwendigen Genehmigungen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier beantragt. Zusätzliche, von der ADD Trier angeforderte Unterlagen, wurden mit Schreiben vom 24.03.2017 nachgereicht.

Die Haushaltsverfügung der ADD Trier (siehe Anlage) datiert vom 15.05.2016.

 

Auf Seite 2 der Haushaltsverfügung sind die Entscheidungen Ziff. 1-6 der ADD Trier angeführt.

 

Nach Ziff. 1 wird der Beschluss des Kreistages vom 20.02.2017 über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 beanstandet.

 

Die Ziff. 2 hat folgenden Wortlaut:

„ Ich ordne an, dass der Landkreis Kaiserslautern bis zum 19.06.2017 eine Haushaltssatzung zu beschließen hat, die in § 1 Nr. 1 durch nachhaltige, nachweisbare und strukturelle Veränderungen einen um 2.030.000 € reduzierten Jahresfehlbetrag aufweist“.

 

Die Gründe für diese Entscheidung werden auf den Seiten 12-15 näher erläutert.

Auf Seite 15 führt die ADD Trier an:

„Sofern der Kreistag keinen Beschluss zur Reduzierung des Fehlbetrages fasst, der den Anforderungen entspricht, weise ich bereits jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, diesen durch aufsichtsbehördliche Maßnahmen zu ersetzen und wie im Haushaltsjahr 2016 einen angemessenen Umlagesatz per Ersatzvornahme festzulegen.“

 

Mit Ziff. 3 wird die sofortige Vollziehung der Entscheidungen zu Ziff. 1 und 2 angeordnet.

 

Mit Ziff. 4 und 5 wird die Genehmigung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen vorerst versagt und mit Ziff. 6 wird die Veranschlagung der Investitionsschlüsselzuweisung im Ergebnishaushalt zugelassen.

 

Zu Ziff. 2 sei angemerkt, dass eine 2 %ige Umlagesatzerhöhung zu einer Ergebnisverbesserung von 2.029.771 € führen würde. Es ist folglich davon auszugehen, dass die ADD Trier, sollte der Kreistag keinen Beschluss zur Fehlbetragsreduzierung fassen, die Kreisumlage im Wege der Ersatzvornahme von 42,25 v. H. auf 44,25 v. H. anheben wird.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag fasst den von der ADD Trier in Ziffer 2 der Haushaltsverfügung vom 15.05.2017 erwarteten Beschluss nicht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, wie folgt zu verfahren:

 

I. Gegen die Haushaltsverfügung der ADD Trier vom 15.05.2017 soll hiermit Widerspruch eingelegt werden mit den Anträgen

- die Ziffer 1 und 2 der Verfügung aufzuheben,

- entgegen Ziffer 4 der Verfügung die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite und

- entgegen Ziffer 5 der Verfügung die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zu erteilen.

 

II. Gegen die angekündigte Ersatzvornahme -bei Ausbleiben des geforderten Beschlusses nach Ziffer 2- soll Widerspruch eingelegt werden.

Die ADD Trier regte für diesen Fall an, dass das Widerspruchsverfahren bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens (rechtskräftiges Urteil) über die Haushaltsverfügung 2016 ruhend gestellt werden sollte. Sodann wird unter maßgeblicher Berücksichtigung der Rechtsgründe des Verfahrens 2016 über den Widerspruch 2017 entschieden. Dieser Vorgehensweise wird zugestimmt.

 

III. Bei einer etwaigen ablehnenden Entscheidung der Widerspruchsbehörde ist vor Einreichung der Klage die Angelegenheit im Kreistag noch mal zu beraten.