Betreff
Energetische Sanierung Kreisverwaltungsgebäude - hier: Vergabe der Fachplanungsleistung Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, LPh 4ff.
Vorlage
0911/2017
Art
Eilentscheidungsvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 12.10.2015 hatte der Kreistag insgesamt über drei Vergaben (sämtlich unterhalb der Schwelle für formelle VOF-Verfahren) für Fachplanungsleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung für das oben genannte Projekt entschieden.

 

Für die Fachplanung der Anlagengruppe Fernmelde- und informationstechnische Anlagen wurde der Planungsauftrag nach Auswahl unter insgesamt 5 Bietern an die WPW GmbH Saarbrücken vergeben. Die Vergabeentscheidung des Kreistages umfasste sämtliche angebotenen Leistungsphasen nach HOAI (1-9).

 

Der Vertrag mit wpw wurde dahin geschlossen, dass zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt wurden, und die Beauftragung weiterer Leistungsphasen optional vorbehalten blieb. Ein Anspruch auf die Beauftragung der anschließenden leistungsphasen war damit jedoch nicht verbunden.

 

Im Laufe der Projektarbeiten hat es sich durch eine Reihe von Umständen als notwendig im Hinblick auf den zeitlich vorgegebenen Projektverlauf und die damit verbundenen Kostenwirkungen erwiesen, auf die vereinbarte Option zu verzichten, und stattdessen ein anderes Büro mit den Leistungsphasen 4-9 zu beauftragen. Es wurde schon damals eine Anfrage für die Folgebeauftragung für die LPH-4-9 gestartet: hierzu wurden drei Bieter angeschrieben und um Angebote für LPH 4-9 gebeten.

 

Ein Bieter hat auf die Abgabe eines neuerlichen Angebots verzichtet, die beiden anderen Bieter lagen hinsichtlich der für die anstehende Beauftragung relevanten Leistungsphasen gleichauf, wobei die Unterschiede sich auf die Stundensätze für Büroinhaber und Ingenieur beschränken. Die Bewertungskriterien wurden unverändert aus dem Vergabeverfahren 2015 übernommen. Da die Höhe der Honorare an die Kostenberechnung gebunden ist, werden auch die Stundensätze und Referenzobjekte in die Bewertungsmatrix einbezogen.

 

Die Vergabe wurde jedoch zunächst zurückgestellt, und jetzt (in Abstimmung mit dem  Landrat) aus aktuellem Anlass wieder aufgegriffen.

 

Da beide bisherigen Bieter gleichauf lagen, und nur noch das Büro PTI zum damaligen Angebot vom Dez. 2016 stand, haben wir uns aus Zeitgründen dazu entschieden, keine neue Angebotsabfrage durchzuführen und den Auftrag an das Büro pti in Pirmasens (Hinweis: es handelt sich nicht um das Büro pti, das bereits mit der Brandschutzbegleitung beauftragte ist) zu beauftragen. Zumal sich das Honorar ohnehin an den anrechenbaren Kosten orientiert.

 

Es ist dabei darauf hinzuweisen, dass wpw wegen des anstehenden Bauantrages zwar bereits mit der LPh 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt wurde (Honoraranteil ca. 2.300 EUR netto), wir dennoch vorsorglich den nachfolgenden Planer ebenfalls mit LPh 4 beauftragen wollen, um eine allfällige Verzögerung des Projekts im Bereich dieser Leistungsphase sicher auszuschließen.

 

Das Angebot von pti schließt für die LPH 4-9 sowie Nebenkosten mit einer Gesamtsumme von 85.696,33 EUR zzgl. MwSt.

 

Im Auftrag

 

 

Gentek

Entscheidungsvorschlag:

 

Wir empfehlen, die Fachplanungsleistungen Fernmelde- und Informationstechnik für die LPh 4-9 mittels Eilentscheidung des Landrats an das Büro pti, Pirmasens zu vergeben.

 

Die Kreisgremien werden in ihrer nächsten Sitzung über die Eilentscheidung unterrichtet.

 

 

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Da das Projekt sich im Moment in einer besonders kritischen Phase befindet, vom Übergang von der Planung zur Baudurchführung, und zusätzlich paßgenau mit der Fassadensanierung eingetaktet werden muß, ist eine unverzügliche Beauftragung der Fachplanungsleistung ab LPh 4 in zeitlicher wie wirtschaftlicher Sicht unerläßlich.