Sachverhalt:
In seiner Sitzung
am 12.10.2015 hatte der Kreistag insgesamt über drei Vergaben (sämtlich
unterhalb der Schwelle für formelle VOF-Verfahren) für Fachplanungsleistungen
im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung für das oben genannte Projekt
entschieden.
Für die Fachplanung
der Anlagengruppe Fernmelde- und informationstechnische Anlagen wurde der
Planungsauftrag nach Auswahl unter insgesamt 5 Bietern an die WPW GmbH
Saarbrücken vergeben. Die Vergabeentscheidung des Kreistages umfasste sämtliche
angebotenen Leistungsphasen nach HOAI (1-9).
Der Vertrag mit wpw
wurde dahin geschlossen, dass zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt
wurden, und die Beauftragung weiterer Leistungsphasen optional vorbehalten
blieb. Ein Anspruch auf die Beauftragung der anschließenden leistungsphasen war
damit jedoch nicht verbunden.
Im Laufe der
Projektarbeiten hat es sich durch eine Reihe von Umständen als notwendig im
Hinblick auf den zeitlich vorgegebenen Projektverlauf und die damit verbundenen
Kostenwirkungen erwiesen, auf die vereinbarte Option zu verzichten, und
stattdessen ein anderes Büro mit den Leistungsphasen 4-9 zu beauftragen. Es
wurde schon damals eine Anfrage für die Folgebeauftragung für die LPH-4-9
gestartet: hierzu wurden drei Bieter angeschrieben und um Angebote für LPH 4-9
gebeten.
Ein Bieter hat auf
die Abgabe eines neuerlichen Angebots verzichtet, die beiden anderen Bieter
lagen hinsichtlich der für die anstehende Beauftragung relevanten
Leistungsphasen gleichauf, wobei die Unterschiede sich auf die Stundensätze für
Büroinhaber und Ingenieur beschränken. Die Bewertungskriterien wurden
unverändert aus dem Vergabeverfahren 2015 übernommen. Da die Höhe der Honorare
an die Kostenberechnung gebunden ist, werden auch die Stundensätze und
Referenzobjekte in die Bewertungsmatrix einbezogen.
Die Vergabe wurde
jedoch zunächst zurückgestellt, und jetzt (in Abstimmung mit dem Landrat) aus aktuellem Anlass wieder
aufgegriffen.
Da beide bisherigen
Bieter gleichauf lagen, und nur noch das Büro PTI zum damaligen Angebot vom
Dez. 2016 stand, haben wir uns aus Zeitgründen dazu entschieden, keine neue
Angebotsabfrage durchzuführen und den Auftrag an das Büro pti in Pirmasens
(Hinweis: es handelt sich nicht um das Büro pti, das bereits mit der
Brandschutzbegleitung beauftragte ist) zu beauftragen. Zumal sich das Honorar
ohnehin an den anrechenbaren Kosten orientiert.
Es ist dabei darauf
hinzuweisen, dass wpw wegen des anstehenden Bauantrages zwar bereits mit der
LPh 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt wurde (Honoraranteil ca. 2.300 EUR
netto), wir dennoch vorsorglich den nachfolgenden Planer ebenfalls mit LPh 4
beauftragen wollen, um eine allfällige Verzögerung des Projekts im Bereich
dieser Leistungsphase sicher auszuschließen.
Das Angebot von pti
schließt für die LPH 4-9 sowie Nebenkosten mit einer Gesamtsumme von 85.696,33
EUR zzgl. MwSt.
Im Auftrag
Gentek
Entscheidungsvorschlag:
Wir empfehlen, die
Fachplanungsleistungen Fernmelde- und Informationstechnik für die LPh 4-9
mittels Eilentscheidung des Landrats an das Büro pti, Pirmasens zu vergeben.
Die Kreisgremien
werden in ihrer nächsten Sitzung über die Eilentscheidung unterrichtet.
Begründung
der Eilbedürftigkeit:
Da das Projekt sich
im Moment in einer besonders kritischen Phase befindet, vom Übergang von der
Planung zur Baudurchführung, und zusätzlich paßgenau mit der Fassadensanierung
eingetaktet werden muß, ist eine unverzügliche Beauftragung der
Fachplanungsleistung ab LPh 4 in zeitlicher wie wirtschaftlicher Sicht
unerläßlich.