Betreff
BOS-Netzwerk e.V.; Anerkennung als KatS-Einheit des Landkreises Kaiserslautern
Vorlage
0912/2017
Aktenzeichen
3.5/tm/12802/BOS
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Katastrophenschutz des Landkreises Kaiserslautern hat zur Erfüllung seiner Pflichtaufgaben im Bereich des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz notwendige Einheiten und Einrichtungen gemäß § 19 LBKG vorzuhalten.

 

Gemäß §19 Abs. 2 LBKG können sog. „private Hilfsorganisationen“ in den Katastrophenschutz aufgenommen werden, wenn die vier nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

 

  1. Die Hilfsorganisation (hier BOS-Netzwerk e.V.) hat sich zur Mitwirkung bereiterklärt.
  2. Die Einheit muss für die Aufgabenerfüllung geeignet sein.
  3. Es muss ein Bedarf an der Mitwirkung bestehen.
  4. Der Aufgabenträger muss der Mitwirkung zugestimmt haben.

 

Die Nr. 1 ist durch den beiliegenden Antrag bzw. deren Konzeptionierung erfolgt. Durch die bereits geleistete Arbeit des Vereins, kann dieser als geeignet angesehen werden (Nr. 2 der Voraussetzungen). Da sich der Landkreis Kaiserslautern u. a. auch im Bereich Führung (vgl. § 19 Abs. 3 Nr. 1 LBKG) entsprechend aufstellen muss, kann diese Einheit als ergänzend angesehen werden (Nr. 3 der Voraussetzungen), insbesondere im Bezug auf die aktuell möglichen Einsatzlagen, die eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit der polizeilichen Gefahrenabwehr fordert.

 

Derzeit sind durch die Anerkennung als KatS-Einheit nur mit geringen Kosten (z.B. Handsprechfunkgerät, Funkmeldeempfänger) für den Landkreis Kaiserslautern zu rechnen.

 

Die detaillierten Ausführungen des BOS-Netzwerk e.V. sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Verein „BOS-Netzwerk e.V.“ als Einheit des Katastrophenschutzes des Landkreises Kaiserslautern anzuerkennen und gemäß § 19 LBKG aufzunehmen.