A) Ertüchtigung des 2. Rettungswegs im Bereich
der Lehrerzimmer
Sachverhalt:
Für
das o.g. Objekt wurde (wie für alle anderen Schulbauten des Landkreises) durch
einen Fachplaner ein Brandschutzkonzept erarbeitet.
Als
einer der vordringlich zu bearbeitenden ProbIempunkte hat sich im Rahmen der
Konzepterstellung die unzureichende Situation des 2.Rettungswegs für die beiden
Lehrerzimmer herausgestellt, die nicht den aktuell gültigen Anforderungen
entspricht.
Als
Übergangslösung wurde zunächst in Absprache mit der Brandschutzdienststelle der
zweite bauliche Rettungsweg provisorisch über die Verbindungstüren zwischen den
Lehrerzimmern und den Büros im Verwaltungstrakt bis hin zum westlich
anschließenden „notwendigen Flur“ sichergestellt. Hierzu mussten bestehende
Schallschutztüren rückgebaut werden, da diese entgegen der Fluchtrichtung
aufschlugen. In Folge dessen war eine Nutzung des unmittelbar zwischen
Sekretariat und Lehrerzimmer gelegenen Büros des stellv. Schulleiters nicht
mehr möglich.
Die
Schulleitung hat nun eindringlich darauf hingewiesen, dass die Stelle des
stellv. Schulleiters mit Beginn des neuen Schuljahres 2017-18 wieder besetzt
wird, und der Raum deshalb dringend benötigt wird.
Aus
diesem Grund soll im Vorgriff auf die Umsetzung des gesamten
Brandschutzkonzeptes die Ertüchtigung des zweiten baulichen Rettungsweges im
Bereich Lehrerzimmer/Verwaltungstrakt vorgezogen werden.
Hierzu
sind 3 verschiedene baurechtlich mögliche Varianten erarbeitet worden, die dem
Kreisausschuß hiermit zur Diskussion und Grundsatzentscheidung vorgelegt
werden:
Variante 1
Bypass
durch den Verwaltungstrakt über die angrenzenden Büroräume
Dieser Rettungsweg ist
möglich, jedoch haben die für den Bypass zu durchquerenden Türen nur eine
Breite von 88,5 cm. Es sind deshalb neue Türen mit einer lichten Breite von
1,20 m (gem. Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3) einzubauen; hierzu
müssen die vorhandenen Wanddurchbrüche aufgeweitet werden.
Geschätzte Kosten: ca.
40.000 EUR
Bewertung:
Neben dem erforderlichen
umfangreichen Bauaufwand ergeben sich bei dieser Variante Nachteile für die
Nutzung der Büros wegen Verkleinerung der Nutzflächen, sowie durch die
Einschränkung hinsichtlich des von der Schulleitung geforderten Datenschutzes
für die Büros (Verschließbarkeit der Büros ist nur bedingt möglich).
Variante 2
Bau einer Außentreppe am
Lehrerzimmer
Hierzu wird auf der Nordseite
des 2. Lehrerzimmers eine Türöffnung gebrochen, an die eine über ein
Außenpodest angeschlossene stählerne Außentreppe gebaut wird, welche in den
westlichen Hofbereich führt.
Geschätzte Kosten: ca.
60.000 EUR
Bewertung:
Diese Variante ist die
funktionell klarste Lösung.
Bei der gestalterischen
Einbindung der Treppe in die Außenfassade sind Kompromisse unumgänglich
Diese Variante wird die
höchsten Baukosten erfordern.
Variante 3
Schaffung eines zweiten
Rettungswegs durch Einziehen einer Trennwand im Treppenraum
Durch
den Bau einer Abtrennung zwischen dem bestehenden Haupttreppenraum und dem
Vorbereich des Verwaltungstraktes wird der vorhandene notwendige Flur bis
unmittelbar an die Lehrerzimmer verlängert und damit für Lehrerzimmer und
Verwaltungstrakt unmittelbar als zweiter baulicher Rettungsweg nutzbar.
Bei
der baulichen Ausführung sind zwei Möglichkeiten denkbar:
Var. 3a:
Bau
einer vollverglasten Trennwand mit verglastem Türelement
Geschätzte Kosten: ca. 37.000 EUR
Var. 3b:
Bau
einer Trennwand in Trockenbauweise mit verglastem Türelement
Geschätzte Kosten: ca. 25.500 EUR
Bewertung:
Beide
Varianten erfordern den geringsten baulichen Aufwand von allen Lösungen.
Der optische Eingriff in die Innenarchitektur der
Treppenhalle ist bei der Trockenbauvariante deutlich größer.
Die Schulleitung hat sich für die Ausführung der
Variante 3b ausgesprochen.
Beschlussvorschlag:
Entscheidung des Kreisausschusses über die zu
realisierende Bauvariante
B)
Auftragsvergabe
Objektplanung für Austausch der schadhaften Fenster
Sachverhalt:
Mit
Urteil des Landgerichts Zweibrücken wurde dem Landkreis die Kostenerstattung für
die Planung und den Tausch aller gutachterlich als wegen Konstruktionsfehlern
beschädigt festgestellten Fenster (insb. die Fenster im Verwaltungstrakt)
zugesprochen und zum Teil bereits ausgezahlt. Die abschließende
Kostenerstattung durch das beklagte Büro ash wird lt. Urteil auf Nachweis der
durchgeführten Arbeiten erfolgen.
Das
Gebäudemanagement beabsichtigt nun, die schadhaften Fenster ersetzen zu lassen.
Der zu beauftragende Objektplaner soll die geeignete technische wirtschaftliche
sowie architektonische Lösung für die Fensterbaumaßnahme erarbeiten und das
Projekt bis in die LPH 9 betreuen.
Die
Honorarkosten werden in jedem Fall unterschwellig sein, so dass eine Vergabe
der Planungsleistungen ohne formelles VOF-Vergabeverfahren möglich ist.
Nach
erfolgter interner Abstimmung zwischen Gebäudemanagement und dem
Geschäftsbereichsleiter ist vorgesehen,
die erforderliche Planung wegen der bisherigen positiven Erfahrungen an das
Architekturbüro Blanz in Landstuhl zu vergeben.
Beschlussvorschlag:
Es
wird vorgeschlagen, dass Architekturbüro Blanz in Landstuhl mit der
Objektplanung für die Fenstersanierung für die LPh2-9 zu beauftragen.