Betreff
Reichswaldgymnasium Ramstein-Miesenbach - Ertüchtigung von Rettungswegen im Verwaltungstrakt sowie Auftragsvergabe Planung Fenstertausch
Vorlage
0913/2017
Art
Beschlussvorlage

 

A)   Ertüchtigung des 2. Rettungswegs im Bereich der Lehrerzimmer

 

Sachverhalt:

 

Für das o.g. Objekt wurde (wie für alle anderen Schulbauten des Landkreises) durch einen Fachplaner ein Brandschutzkonzept erarbeitet.

 

Als einer der vordringlich zu bearbeitenden ProbIempunkte hat sich im Rahmen der Konzepterstellung die unzureichende Situation des 2.Rettungswegs für die beiden Lehrerzimmer herausgestellt, die nicht den aktuell gültigen Anforderungen entspricht.

 

Als Übergangslösung wurde zunächst in Absprache mit der Brandschutzdienststelle der zweite bauliche Rettungsweg provisorisch über die Verbindungstüren zwischen den Lehrerzimmern und den Büros im Verwaltungstrakt bis hin zum westlich anschließenden „notwendigen Flur“ sichergestellt. Hierzu mussten bestehende Schallschutztüren rückgebaut werden, da diese entgegen der Fluchtrichtung aufschlugen. In Folge dessen war eine Nutzung des unmittelbar zwischen Sekretariat und Lehrerzimmer gelegenen Büros des stellv. Schulleiters nicht mehr möglich.

 

Die Schulleitung hat nun eindringlich darauf hingewiesen, dass die Stelle des stellv. Schulleiters mit Beginn des neuen Schuljahres 2017-18 wieder besetzt wird, und der Raum deshalb dringend benötigt wird.

 

Aus diesem Grund soll im Vorgriff auf die Umsetzung des gesamten Brandschutzkonzeptes die Ertüchtigung des zweiten baulichen Rettungsweges im Bereich Lehrerzimmer/Verwaltungstrakt vorgezogen werden.

 

Hierzu sind 3 verschiedene baurechtlich mögliche Varianten erarbeitet worden, die dem Kreisausschuß hiermit zur Diskussion und Grundsatzentscheidung vorgelegt werden:

 

 

Variante 1

Bypass durch den Verwaltungstrakt über die angrenzenden Büroräume

 

Dieser Rettungsweg ist möglich, jedoch haben die für den Bypass zu durchquerenden Türen nur eine Breite von 88,5 cm. Es sind deshalb neue Türen mit einer lichten Breite von 1,20 m (gem. Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3) einzubauen; hierzu müssen die vorhandenen Wanddurchbrüche aufgeweitet werden.

 

Geschätzte Kosten:             ca. 40.000 EUR

 

Bewertung:

Neben dem erforderlichen umfangreichen Bauaufwand ergeben sich bei dieser Variante Nachteile für die Nutzung der Büros wegen Verkleinerung der Nutzflächen, sowie durch die Einschränkung hinsichtlich des von der Schulleitung geforderten Datenschutzes für die Büros (Verschließbarkeit der Büros ist nur bedingt möglich).

 

Variante 2

Bau einer Außentreppe am Lehrerzimmer

 

Hierzu wird auf der Nordseite des 2. Lehrerzimmers eine Türöffnung gebrochen, an die eine über ein Außenpodest angeschlossene stählerne Außentreppe gebaut wird, welche in den westlichen Hofbereich führt.

 

Geschätzte Kosten:             ca. 60.000 EUR

 

Bewertung:

Diese Variante ist die funktionell klarste Lösung.

 

Bei der gestalterischen Einbindung der Treppe in die Außenfassade sind Kompromisse unumgänglich

 

Diese Variante wird die höchsten Baukosten erfordern.

 

Variante 3

Schaffung eines zweiten Rettungswegs durch Einziehen einer Trennwand im Treppenraum

 

Durch den Bau einer Abtrennung zwischen dem bestehenden Haupttreppenraum und dem Vorbereich des Verwaltungstraktes wird der vorhandene notwendige Flur bis unmittelbar an die Lehrerzimmer verlängert und damit für Lehrerzimmer und Verwaltungstrakt unmittelbar als zweiter baulicher Rettungsweg nutzbar.

 

Bei der baulichen Ausführung sind zwei Möglichkeiten denkbar:

 

Var. 3a:          

Bau einer vollverglasten Trennwand mit verglastem Türelement

 

Geschätzte Kosten:             ca. 37.000 EUR

 

Var. 3b:          

Bau einer Trennwand in Trockenbauweise mit verglastem Türelement

 

Geschätzte Kosten:             ca. 25.500 EUR

 

Bewertung:

Beide Varianten erfordern den geringsten baulichen Aufwand von allen Lösungen.

 

Der optische Eingriff in die Innenarchitektur der Treppenhalle ist bei der Trockenbauvariante deutlich größer.

 

Die Schulleitung hat sich für die Ausführung der Variante 3b ausgesprochen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Entscheidung des Kreisausschusses über die zu realisierende Bauvariante

 

 

 

 

B)   Auftragsvergabe Objektplanung für Austausch der schadhaften Fenster

 

Sachverhalt:

 

Mit Urteil des Landgerichts Zweibrücken wurde dem Landkreis die Kostenerstattung für die Planung und den Tausch aller gutachterlich als wegen Konstruktionsfehlern beschädigt festgestellten Fenster (insb. die Fenster im Verwaltungstrakt) zugesprochen und zum Teil bereits ausgezahlt. Die abschließende Kostenerstattung durch das beklagte Büro ash wird lt. Urteil auf Nachweis der durchgeführten Arbeiten erfolgen.

 

Das Gebäudemanagement beabsichtigt nun, die schadhaften Fenster ersetzen zu lassen. Der zu beauftragende Objektplaner soll die geeignete technische wirtschaftliche sowie architektonische Lösung für die Fensterbaumaßnahme erarbeiten und das Projekt bis in die LPH 9 betreuen.

 

Die Honorarkosten werden in jedem Fall unterschwellig sein, so dass eine Vergabe der Planungsleistungen ohne formelles VOF-Vergabeverfahren möglich ist.

 

Nach erfolgter interner Abstimmung zwischen Gebäudemanagement und dem Geschäftsbereichsleiter  ist vorgesehen, die erforderliche Planung wegen der bisherigen positiven Erfahrungen an das Architekturbüro Blanz in Landstuhl zu vergeben.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, dass Architekturbüro Blanz in Landstuhl mit der Objektplanung für die Fenstersanierung für die LPh2-9 zu beauftragen.