Betreff
Änderung der "Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen aus Kreismitteln"
Vorlage
0916/2017
Aktenzeichen
1/as/10023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen aus Kreismitteln vom 16.08.1976 (Kreishandbuch B.1-3) sind nicht mehr zeitgemäß.

 

Im Rahmen der „DRK-Rückforderung“ und im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurde dies übereinstimmend durch Abteilung 1 und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Kaiserslautern festgestellt. Wie in der Stellungnahme zum Jahresabschluss 2015 angekündigt, schlägt die Verwaltung dem Kreistag vor, den Beschluss vom 16.08.1976 über die „Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen aus Kreismitteln“ aufzuheben.

 

Anstelle dieser sind bei der Förderung von insbesondere investiven Vorhaben die jeweiligen spezialgesetzlichen Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz entsprechend anzuwenden. Als allgemeine Richtlinie gelten die Bestimmungen zum § 44 LHO in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

 

Bei Zustimmung des Kreistags werden die für die Förderung zuständigen Stellen der Kreisverwaltung Kaiserslautern innerorganisatorisch angewiesen, die Bewilligungsbescheide so zu gestalten, dass umfassende und klare textliche Regelungen für die Förderung, den Verwendungsnachweis und die Auszahlung mit aufgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die „Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen aus Kreismitteln vom 16.08.1976“ aufzuheben. Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt zukünftig in entsprechender Anwendung der jeweiligen spezialgesetzlichen Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere entsprechend der Bestimmungen zum § 44 LHO in der jeweils geltenden Fassung.