Betreff
Gewährung einer Kreiszuwendung für die Erweiterung und den Umbau des Schulgebäudes an der Grundschule Weilerbach
Vorlage
0931/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der vorhandenen und in Zukunft noch zu erwartenden Schülerzahlen sind an der Grundschule Weilerbach verschiedene Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen erforderlich. U.a. wird die vorhandene Küche zu Lasten des bestehenden Speiseraumes erweitert, der wiederum in einem Anbau vergrößert wird. Darüber hinaus erhalten verschiedene Räume im Erdgeschoß eine andere Zuordnung und werden nach den neuesten Richtlinien saniert.

Des Weiteren sind im ganzen Schulgebäude Brandschutzmaßnahmen vorgesehen, die insbesondere die Gewährleistung von Flucht-. und Rettungswegen, die Schottung von Leitungen, Treppenhäusern und Fluren (durch den Einbau von Brandschutztüren, Brandschutzverglasungen und –wänden) und die Montage von Rauchabzugsfenstern in den Treppenhäusern beinhalten.

 

Mit Bescheid vom 06.02.2017 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Außenstelle Schulaufsicht, der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach die schulbehördliche Genehmigung für die beantragte Maßnahme erteilt und zuwendungsfähige Kosten in Höhe 1.619.315 € anerkannt. Mit gleichem Bescheid hat die ADD darauf hingewiesen, dass mit der schulbehördlichen Genehmigung keine Zusage über die Bewilligung einer Landeszuwendung verbunden ist und über den Förderantrag erst im Rahmen der kommenden Schulbauprogramme entschieden werden kann.

Mit den Baumaßnahmen soll voraussichtlich in den Herbstferien 2017 begonnen werden. Dem beantragten vorzeitigen Baubeginn wurde zugestimmt.

 

Gemäß § 87 Abs. 2 des Schulgesetzes hat sich der Landkreis Kaiserslautern an den anerkannten Baukosten mit mindestens 10% der zuwendungsfähigen Kosten zu beteiligen (10% aus 1.619.315 € = rd. 161.932 €). Im Haushaltsplan 2017 des Landkreises ist für die Maßnahme ein Betrag in Höhe von 157.200 € als Investitionszuwendung veranschlagt. Da die Fördermittel voraussichtlich erst im Jahr 2018 abgerufen werden, werden die notwendigen Finanzmittel im Haushaltsentwurf 2018 erneut eingeplant.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss/Kreistag bewilligt der Verbandsgemeinde Weilerbach für die Erweiterung und den Umbau des Schulgebäudes an der Grundschule Weilerbach eine Kreiszuwendung in Höhe von 161.932 €.