Sachverhalt:
Dem Landkreis Kaiserslautern wurden im Laufe des Haushaltsjahres 2017
noch folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck
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Betrag
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Förderkreis der KVHS e.V.,
Konrad Adenauer Str. 3, 67663 Kaiserslautern |
Zuwendung 2017 zur
Verwendung für Fördermaßnahmen in der Außenstelle Landstuhl |
500,00 € |
Fa. Jakob Becker GmbH & Co
KG, An der Heide 10, 67678 Mehlingen |
Spende für den
ehrenamtlichen Besuchsdienst des Landkreises Kaiserslautern |
1.000,00 € |
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SUMME |
1.500,00 € |
Die Spendenangebote wurden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) Trier am 15.08.2017 angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, die im Sachverhalt angeführten
Zuwendungsangebote in Höhe von insgesamt 1.500,00 € anzunehmen, vorausgesetzt,
es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.