Sachverhalt:
Der Landkreis
Kaiserslautern hat mit Datum vom 21. Februar 2011 eine Zweckvereinbarung über
die Errichtung eines gemeinsamen Vollstreckungsdienstes mit der
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau geschlossen. Der Beschluss des Kreistages
hierzu wurde in der Sitzung am 13. Dezember 2010 gefasst.
Die
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat um die Auflösung der Vereinbarung
gebeten und der Aufhebung dieser Zweckvereinbarung in der Sitzung des
Verbandsgemeinderats am 28. Juli 2017 einstimmig zugestimmt.
Zeitgleich wurde mit der Verbandsgemeinde Weilerbach einer derartigen Zweckvereinbarung durch die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt einer vorzeitigen Aufhebung der Zweckvereinbarung entsprechend der Anlage (bei Bedarf rückwirkend zum 30. September 2017) zu.