Betreff
Aufhebung einer Zweckvereinbarung
Vorlage
0934/2017
Aktenzeichen
1/as/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat mit Datum vom 21. Februar 2011 eine Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Vollstreckungsdienstes mit der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau geschlossen. Der Beschluss des Kreistages hierzu wurde in der Sitzung am 13. Dezember 2010 gefasst.

 

Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat um die Auflösung der Vereinbarung gebeten und der Aufhebung dieser Zweckvereinbarung in der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 28. Juli 2017 einstimmig zugestimmt.

 

Zeitgleich wurde mit der Verbandsgemeinde Weilerbach einer derartigen Zweckvereinbarung durch die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zugestimmt.

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt einer vorzeitigen Aufhebung der Zweckvereinbarung entsprechend der Anlage (bei Bedarf rückwirkend zum 30. September 2017) zu.