Betreff
Baumaßnahmen im Bereich Kreisstraßenbau -Auftragsvergaben
Vorlage
0935/2017
Aktenzeichen
1.3/lt/54201
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Kreisstraßenbaus sind vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Kaiserslautern in den nächsten Wochen mehrere Bauaufträge an Kreisstraßen im Landkreis zu vergeben.

 

Dem Kreistag obliegt hierbei die Zustimmungsbefugnis für die Vergaben der Arbeiten an der K62 Ausbau OD Otterbach und der K67 zwischen der L469 und der Kreisgrenze.

 

Weiterhin erfolgen Deckenmaßnahmen an der K36 zwischen Münchschwanderhof und L382 sowie K24 zwischen Katzweiler und Kreisgrenze, die aus den Unterhaltungsmitteln im Ergebnishaushalt finanziert werden. Da bei den beiden Deckenmaßnahmen der Auftragswert jeweils unter 100.000 € zu erwarten ist, wäre für die Zustimmung zur Vergabe dieser Bauarbeiten der Kreisausschuss zuständig.

 

Die Abwicklung der Baumaßnahmen ist wie folgt vorgesehen:

 

1. Investive Baumaßnahmen

 

K 62 / Ausbau OD Otterbach

Die Submission erfolgt am 22.08.2017. Die Zuschlagsfrist endet am 22.09.2017. Baubeginn ist für September 2017 geplant. Der Zuwendungsbescheid mit einer Förderquote von 67% liegt vor. Die Baukosten für den Landkreis Kaiserslautern wurden im Rahmen des Zuwendungsverfahrens mit 1.551.000 € ermittelt.

 

Für die Maßnahme war im Rahmen des genehmigten Haushalts 2017 ein Gesamtansatz (einschl. der Ermächtigung von 500.000 € für 2018) von 1.300.000 € vorgesehen. Für die  zusätzlich benötigten Kosten von 200.000 € kann gegenwärtig die für die K 67 eingeplante Verpflichtungsermächtigung 2018 herangezogen werden. Im HH-Plan 2018 ist dann ein entsprechender Ansatz neu vorzusehen.

 


Nach Auskunft des Landesbetrieb Mobilität (LBM) Kaiserslautern ist nicht zu erwarten, dass zum 28.08.2017 dem Kreisausschuss bereits ein geprüfter Vergabevorschlag vorliegt. Es wird jedoch angestrebt, den Kreisausschuss zumindest über die nachgeprüften Angebotssummen zu informieren.

 

K67 / Traglastverstärkung freie Strecke zwischen L469 und Kreisgrenze

Die Submission erfolgt am 12.09.2017. Die Zuschlagsfrist endet am 22.09.2017. Baubeginn ist für Oktober 2017 geplant, die Maßnahme soll in 2017 fertig gestellt werden.

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit K21 Landkreis Südwestpfalz.

 

Die Baukosten für den Landkreis Kaiserslautern wurden im Rahmen des Zuwendungsverfahrens mit 400.000 € ermittelt.

Die Zuwendung wurde am 24.05.2017 beantragt, mit dem Zuwendungsbescheid ist in Kürze zu rechnen.

 

Für die Maßnahme war im Rahmen des genehmigten Haushalts 2017 ein Ansatz von 350.000 € vorgesehen. Für die  zusätzlich benötigten Mittel von 50.000 € kann gegenwärtig der für die K27 (Brücke in Frankelbach)  für 2017 eingeplante Ansatz herangezogen werden. Im HH-Plan 2018 ist dann ein entsprechender Ansatz zusätzlich vorzusehen.

 

Da bis zu den Zuschlagsfristen keine weiteren Gremiensitzungen vorgesehen sind, beabsichtigt die Verwaltung, die Zustimmung zu den Vergaben K62 und K67 durch den Landrat im Wege der Eilentscheidung vorzunehmen.

 

 

2. Maßnahmen im Rahmen von Unterhaltung und Instandsetzung

 

K36 / Deckenmaßnahme freie Strecke zwischen Münchschwanderhof und L382

Die Submission erfolgt am 12.09.2017. Die Zuschlagsfrist endet am 22.09.2017. Baubeginn ist für Oktober 2017 geplant, die Maßnahme soll in 2017 fertig gestellt werden.

Es handelt sich um eine Aufwandsmaßnahme, da nur die Deckschicht erneuert wird.

Erwartete Baukosten: 50.000 €

 

K24 / Deckenmaßnahme freie Strecke zwischen Katzweiler und Kreisgrenze

Die Submission erfolgt am 12.09.2017. Die Zuschlagsfrist endet am 22.09.2017. Baubeginn ist für Oktober 2017 geplant, die Maßnahme soll in 2017 fertig gestellt werden.

Es handelt sich um eine Aufwandsmaßnahme, da nur die Deckschicht erneuert wird.

Erwartete Baukosten: 30.000 €

 

Für die Deckenmaßnahmen an der K 36 und K 24 bittet die Verwaltung, dass der Kreisausschuss einen Ermächtigungsbeschluss („Vorratsbeschluss“) fasst, der den Landrat zur Zustimmung für die Vergaben K36 und K24 ermächtigt. Die Vergaben erfolgen nach Angebotsprüfung durch das LBM Kaiserslautern auf deren Vorschlag an den jeweils günstigsten und annehmbarsten Bieter.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Kreisausschuss nimmt die obigen Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

2. Der Kreisausschuss beschließt, den Landrat zur Zustimmung zur Vergabe der Deckenmaßnahmen an der K36 und K24 (siehe Nr.2) zu ermächtigen.