Sachverhalt:
Im Rahmen des Kreisstraßenbaus sind vom Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Kaiserslautern in den nächsten Wochen mehrere Bauaufträge an Kreisstraßen im
Landkreis zu vergeben.
Dem Kreistag obliegt hierbei die Zustimmungsbefugnis für die Vergaben
der Arbeiten an der K62 Ausbau OD Otterbach und der K67 zwischen der L469 und
der Kreisgrenze.
Weiterhin erfolgen Deckenmaßnahmen an der K36 zwischen Münchschwanderhof
und L382 sowie K24 zwischen Katzweiler und Kreisgrenze, die aus den
Unterhaltungsmitteln im Ergebnishaushalt finanziert werden. Da bei den beiden
Deckenmaßnahmen der Auftragswert jeweils unter 100.000 € zu erwarten ist, wäre
für die Zustimmung zur Vergabe dieser Bauarbeiten der Kreisausschuss zuständig.
Die Abwicklung der Baumaßnahmen ist wie folgt vorgesehen:
1. Investive Baumaßnahmen
K 62 / Ausbau OD
Otterbach
Die Submission erfolgt am 22.08.2017. Die Zuschlagsfrist endet am
22.09.2017. Baubeginn ist für September 2017 geplant. Der Zuwendungsbescheid
mit einer Förderquote von 67% liegt vor. Die Baukosten für den Landkreis Kaiserslautern
wurden im Rahmen des Zuwendungsverfahrens mit 1.551.000 € ermittelt.
Für die Maßnahme war im Rahmen des genehmigten Haushalts 2017 ein
Gesamtansatz (einschl. der Ermächtigung von 500.000 € für 2018) von 1.300.000 €
vorgesehen. Für die zusätzlich
benötigten Kosten von 200.000 € kann gegenwärtig die für die K 67 eingeplante
Verpflichtungsermächtigung 2018 herangezogen werden. Im HH-Plan 2018 ist dann
ein entsprechender Ansatz neu vorzusehen.
Nach Auskunft des Landesbetrieb Mobilität (LBM) Kaiserslautern ist nicht
zu erwarten, dass zum 28.08.2017 dem Kreisausschuss bereits ein geprüfter
Vergabevorschlag vorliegt. Es wird jedoch angestrebt, den Kreisausschuss
zumindest über die nachgeprüften Angebotssummen zu informieren.
K67 /
Traglastverstärkung freie Strecke zwischen L469 und Kreisgrenze
Die Submission erfolgt am 12.09.2017. Die Zuschlagsfrist endet am
22.09.2017. Baubeginn ist für Oktober 2017 geplant, die Maßnahme soll in 2017
fertig gestellt werden.
Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit K21 Landkreis
Südwestpfalz.
Die Baukosten für den Landkreis Kaiserslautern wurden im Rahmen des
Zuwendungsverfahrens mit 400.000 € ermittelt.
Die Zuwendung wurde am 24.05.2017 beantragt, mit dem Zuwendungsbescheid
ist in Kürze zu rechnen.
Für die Maßnahme war im Rahmen des genehmigten Haushalts 2017 ein Ansatz
von 350.000 € vorgesehen. Für die
zusätzlich benötigten Mittel von 50.000 € kann gegenwärtig der für die
K27 (Brücke in Frankelbach) für 2017
eingeplante Ansatz herangezogen werden. Im HH-Plan 2018 ist dann ein
entsprechender Ansatz zusätzlich vorzusehen.
Da bis zu den Zuschlagsfristen keine weiteren Gremiensitzungen
vorgesehen sind, beabsichtigt die Verwaltung, die Zustimmung zu den Vergaben
K62 und K67 durch den Landrat im Wege der Eilentscheidung vorzunehmen.
2. Maßnahmen im
Rahmen von Unterhaltung und Instandsetzung
K36 /
Deckenmaßnahme freie Strecke zwischen Münchschwanderhof und L382
Die Submission erfolgt am 12.09.2017. Die Zuschlagsfrist endet am
22.09.2017. Baubeginn ist für Oktober 2017 geplant, die Maßnahme soll in 2017
fertig gestellt werden.
Es handelt sich um eine Aufwandsmaßnahme, da nur die Deckschicht
erneuert wird.
Erwartete Baukosten: 50.000 €
K24 /
Deckenmaßnahme freie Strecke zwischen Katzweiler und Kreisgrenze
Die Submission erfolgt am 12.09.2017. Die Zuschlagsfrist endet am
22.09.2017. Baubeginn ist für Oktober 2017 geplant, die Maßnahme soll in 2017
fertig gestellt werden.
Es handelt sich um eine Aufwandsmaßnahme, da nur die Deckschicht
erneuert wird.
Erwartete Baukosten: 30.000 €
Für die Deckenmaßnahmen an der K 36 und K 24 bittet die Verwaltung, dass
der Kreisausschuss einen Ermächtigungsbeschluss („Vorratsbeschluss“) fasst, der
den Landrat zur Zustimmung für die Vergaben K36 und K24 ermächtigt. Die
Vergaben erfolgen nach Angebotsprüfung durch das LBM Kaiserslautern auf deren Vorschlag
an den jeweils günstigsten und annehmbarsten Bieter.
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreisausschuss nimmt die
obigen Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise
zu.
2. Der Kreisausschuss beschließt, den Landrat zur Zustimmung zur Vergabe
der Deckenmaßnahmen an der K36 und K24 (siehe Nr.2) zu ermächtigen.