Betreff
Schulsozialarbeit an den beiden Förderschulen des Landkreises
Vorlage
0936/2017
Aktenzeichen
4.3/hm
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Landkreis gibt es seit langem an den weiterführenden Schulen Schulsozialarbeit. Ausgenommen von einer Förderung sind die Gymnasien. Trägerin der Maßnahmen ist mit Ausnahme der RS plus Ramstein-Miesenbach die Kreisverwaltung. Finanziert werden die Maßnahmen mit Mitteln des Landes (30.600 € pro Vollzeitstelle), der Kreisverwaltung (restliche Personalkosten) und der jeweiligen Schulträger (Sachkosten).

 

Das Land fördert darüber hinaus weder an Gymnasien, an Förderschulen oder an  Grundschulen Schulsozialarbeit.

 

Gleichwohl konnten im Jahr 2011 im Landkreis vier neue Stellen Schulsozialarbeit an Grundschulen geschaffen werden, die aus Mitteln des Bildung- und Teilhabepakets des Bundes zu 100 % finanziert werden konnten.

Nach Wegfall dieser Mittel hat der Kreistag in der Sitzung vom 30.09.2013 beschlossen, die Grundschulsozialarbeit an insgesamt sieben Grundschulen fortzuführen, da die Arbeit an allen Schulen sehr wertgeschätzt wurde. Die Kosten für die Maßnahmen teilen sich jeweils die Kreisverwaltung und die Schulträger zur Hälfte. Trägerin der Schulsozialarbeit an Grundschulen ist in allen Fällen die Kreisverwaltung.

 

Ebenfalls aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes konnte an der Jakob-Weber-Schule eine Honorarkraft für Schulsozialarbeit finanziert werden. Diese Maßnahme musste nach Wegfall der Mittel eingestellt werden.

Dies wurde von der Schulleitung sehr bedauert, da die Schulsozialarbeit sehr gut in die Schule integriert war und die Klientel zunehmend schwieriger wurde und wird, weshalb eine Fortführung der Maßnahme aus Sicht der Schule sehr befürwortet worden wäre.

 

So sind im letzten Jahr sowohl der Elternbeirat der Jakob-Weber-Schule als auch die beiden Schulleitungen der Förderschulen mehrfach an uns herangetreten, ob die Kreisverwaltung als zuständige Schulträgerin nicht eine Fortführung der Maßnahme an der Jakob-Weber-Schule bzw. eine Neueinrichtung an der Hans-Zulliger-Schule ermöglichen könnte. Dies konnte bisher wegen der fehlenden Finanzierungsmöglichkeit leider nicht zugesagt werden. 

 

Allerdings überweist das Land seit dem Jahr 2015  den Kommunen jährlich  nach § 109b des Schulgesetztes Mittel in Höhe von insgesamt rund 10 Mio. €.  Die Mittel sollen in den Kommunen zur Wahrnehmung von inklusiv-sozialintegrativen Aufgaben im Schulbereich verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle ob sie für Integrationshilfe, Schulsozialarbeit, für soziale Gruppenarbeit am Nachmittag sowie die Erweiterung der räumlichen und sächlichen Ausstattung eingesetzt werden. Neben Landkreisen erhalten auch die Verbandsgemeinden, die Schwerpunktschulen in ihrer Trägerschaft haben, entsprechende Mittel. In der Stellungnahme einer Anfrage im Landtag zum Thema Schulsozialarbeit an Grundschulen, wurde von Seiten der Ministerin ausdrücklich auf den Einsatz der Mittel nach § 109b SchulG, zum Zwecke der Finanzierung von Schulsozialarbeit im Ermessen der Kommune hingewiesen. Der Landkreis Kaiserslautern hat in diesem Jahr 156.000.- € erhalten.

 

Mit diesen zur Verfügung stehenden Mitteln könnte die Schulsozialarbeit an den beiden Förderschulen finanziert werden. Da der Landkreis erst kürzlich die Zustimmung des Ministeriums zur Errichtung eines gemeinsamen Förder- und Beratungszentrums (FBZ) an seinen beiden Förderschulen Jakob Weber und Hans Zulliger erhalten hat, wäre der Einsatz einer Fachkraft mit einer halben Stelle für beide Schulen zunächst hinreichend. Die Kosten in Höhe von rund 30.000 € sollten analog der Finanzierung an Grundschulen jeweils zur Hälfte von der Kreisverwaltung und der Schulträgerin finanziert werden.

Zusätzliche Kosten würden der Kreisverwaltung nicht entstehen, da die Mittel zu 100 % aus den Zuweisungen des Landes (s. o.) finanziert werden können. 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt an den beiden Förderschulen des Landkreises, der Jakob-Weber-Schule und der Hans-Zulliger-Schule, insgesamt eine 0,5 Stelle in Trägerschaft des Landkreises zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzurichten.