Betreff
Wahl eines/einer ersten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten
Vorlage
0948/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der hauptamtlichen 1. Kreisbeigeordneten Frau Gudrun Heß-Schmidt läuft am 02.02.2018 ab.

 

Scheidet ein hauptamtlicher Kreisbeigeordneter wegen Ablauf der Amtszeit oder Eintritt in den Ruhestand aus, so ist dessen Nachfolger frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen, § 47 Abs. 4 Satz 1 LKO.

 

Die Wahl konnte daher frühestens am 2. Mai 2017 stattfinden und muss spätestens am 2. Noember 2017 erfolgen Die Wahl soll am 23.10.2017 in der Sitzung des Kreistages stattfinden und ist somit fristgerecht.

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 15.05.2017 wurde die Stelle der/des 1. Kreisbeigeordneten öffentlich ausgeschrieben. Die Frist zur persönlichen Bewerbung wurde auf den 17.10.2017 festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fraktionen umgehend über die bis dahin eingegangenen Bewerbungen informiert.

 

Die Kreisbeigeordneten sind in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstim-mung zu wählen (§ 33 Abs. 5 LKO i. V. m. § 25 Abs. 2 GeschO). Entsprechende Wahlvor-schläge sind gemäß § 33 Abs. 2 LKO i. V. m. § 25 Abs. 3 GeschO dem Kreistag vor der Wahl mitzuteilen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt eine/einen 1. Kreisbeigeordnete/n.