Sachverhalt:
Die Amtszeit der
hauptamtlichen 1. Kreisbeigeordneten Frau Gudrun Heß-Schmidt läuft am
02.02.2018 ab.
Scheidet ein
hauptamtlicher Kreisbeigeordneter wegen Ablauf der Amtszeit oder Eintritt in
den Ruhestand aus, so ist dessen Nachfolger frühestens neun Monate und
spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen, § 47 Abs. 4 Satz 1
LKO.
Die Wahl konnte
daher frühestens am 2. Mai 2017 stattfinden und muss spätestens am 2. Noember
2017 erfolgen Die Wahl soll am 23.10.2017 in der Sitzung des Kreistages
stattfinden und ist somit fristgerecht.
Gemäß Beschluss des
Kreistages vom 15.05.2017 wurde die Stelle der/des 1. Kreisbeigeordneten
öffentlich ausgeschrieben. Die Frist zur persönlichen Bewerbung wurde auf den
17.10.2017 festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fraktionen umgehend
über die bis dahin eingegangenen Bewerbungen informiert.
Die Kreisbeigeordneten
sind in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstim-mung zu
wählen (§ 33 Abs. 5 LKO i. V. m. § 25 Abs. 2 GeschO). Entsprechende
Wahlvor-schläge sind gemäß § 33 Abs. 2 LKO i. V. m. § 25 Abs. 3 GeschO dem
Kreistag vor der Wahl mitzuteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
eine/einen 1. Kreisbeigeordnete/n.