Betreff
Gebührenplankalkulation der Abfallwirtschaftseinrichtung 2018-2020
hier: Vorstellung der Gebührenstruktur
Vorlage
0954/2017
Aktenzeichen
5.4/MM-53790
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Abfallgebühren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind nach § 5 Abs. 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Rhl.-Pf. (KAG) zu kalkulieren.

 

Bislang wurden die Abfallgebühren in einer einjährigen Gebührenplankalkulation ermittelt und jährlich fortgeschrieben. Es ist beabsichtigt, die Gebührenplanung zukünftig im Rahmen einer Gebührenplankalkulation zu erstellen, die auf drei Jahre ausgerichtet ist.

 

Da auch die ZAK ihre Gebühren in einem dreijährigen Gebührenkalkulationszeitraum (2018-2020) plant, macht es Sinn, die Abfallgebühren der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises analog hierzu auszurichten und zu planen.

 

Hierdurch ist eine weitere Verstetigung der Abfallgebühren, verbunden mit mehr Planungssicherheit für die Anschlusspflichtigen, aber auch für die Einrichtung selbst gegeben. Auch können z.B. konjunkturbedingte „Finanzspitzen“ die sowohl im Aufwands- wie auch im Ertragsbereich jederzeit entstehen können, über einen längeren Zeitraum besser ausgeglichen werden, was ebenfalls zur Verbesserung der Gebührenkontinuität insgesamt beiträgt.

 

Dadurch kann insbesondere auch vermieden werden, dass in einem relativ kurzen Zeitraum  die Abfallgebühren mehrmals nach oben oder unten angepasst werden müssten, was jeweils mit einem nicht unerheblichen organisatorischen aber auch finanziellen Aufwand verbunden ist.

 

Mit der erstmaligen Erstellung der mehrjährigen Gebührenplanplankalkulation für die Jahre 2018-2020 wurde die teamwerk_AG Mannheim beauftragt.

 

Im Rahmen der Kalkulation fanden folgende wesentliche Eckpunkte Berücksichtigung, die sich u.a. aus dem Maßnahmenkatalog des 2015 vom Kreistag beschlossenen Abfallwirtschaftskonzeptes 2015-2020 ergeben:

 

  • Grundsätzliche Beibehaltung der „Einheitsgebühr“ für alle abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen

 

  • Vollständige Auflösung der erstmals in 2015 gebildeten Gebührenausgleichsrückstellung (dreijährige Gebührenüberdeckung) mit einem Betrag von jährlich 350.000 EUR.

 

  • Schaffung zusätzlicher Vermeidungs- und Verwertungsanreize durch Umstellung von degressiver auf lineare Gebührenberechnung

 

  • Reduzierung des Rabattes für Eigenkompostierer von 20 auf durchschnittlich 10%

 

  • Einführung eines Tarifes für die zusätzliche Bereitstellung von Biotonnen über das satzungsgemäß zur Verfügung gestellte Bio-Abfall-Volumen hinaus.

 

 

Die Änderung der Abfallgebühren bezogen auf das jeweilige Abfallvolumen sowie ein Gebührenverglich zu den bisherigen Abfallgebühren sind aus beigefügter Übersicht ersichtlich.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Kalkulationsgrundlagen der Gebührenkalkulation werden im Detail im Rahmen der Sitzung durch die Vertreter der teamwerk_AG erörtert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührenplankalkulation 2018 - 2020 in der vorgelegten Form zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss/ Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,

 

die beigefügte Gebührenkalkulation 2018-2020 auf Grundlage der  beigefügten Mengen- und Kostenprognosen zu beschließen.