Betreff
Leitlinien zur Integrationspolitik im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
0956/2017
Aktenzeichen
4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit Februar 2016 hat sich eine Steuerungsgruppe inhaltlich um das Flüchtlingsmanagement im Landkreis Kaiserslautern gekümmert. Dabei haben sich viele Mitwirkende aus den Fachabteilungen der Kreisverwaltung, des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, des BAMF, den Vertretern aus den karitativen und sozialen Einrichtungen, die Kammern und aus dem Kreis der Ehrenamtlichen sowie den Verbandsgemeinden und Gemeinden aktiv beteiligt.

Außerdem ist der Landkreis Kaiserslautern seit Januar 2017 Teil des Projektes „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“, welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Herr Karimani begleitet das Projekt mit einer Vollzeitstelle, für die Dauer von zwei Jahren.

Aus den Ergebnissen der Datenerhebungen des Bildungskoordinators und den Entwicklungen der vergangenen Monate hat die Steuerungsgruppe einstimmig beschlossen, die Kooperationsvereinbarung vom Juli 2016 auslaufen zu lassen um zukünftig gemeinsam mit dem Integrationsbeirat die Integrationspolitik im Landkreis inhaltlich zu gestalten. Aus diesem Grund sollen das Integrations-konzept und die inhaltlichen Ansätze der Kooperationsvereinbarung in ein Leitkonzept des Landkreises einfließen. 

Die bisherigen Erfahrungen gehen in die nachstehenden Leitlinien ein, die einen Rahmen für das Integrationsprogramm des Landkreises Kaiserslautern und deren Projekte bieten sollen.

Der Landkreis Kaiserslautern misst vor dem Hintergrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Integration von Menschen mit Migrations-hintergrund eine besondere Bedeutung bei. Neben den Menschen aus 127 Nationen, die in den sieben Verbandsgemeinden im Landkreis ihr Zuhause gefunden haben, sind in den Jahren 2015 und 2016 rund 1500 Flüchtlinge dazu gekommen, von denen ca. 1000 Personen aus Ländern mit hoher Bleibe-perspektive kommen.

Weitere Flüchtlinge werden im Rahmen des Familiennachzugs und der weiterhin anhaltenden Zuwanderungsbewegung in diesem Jahr in den Landkreis zugewiesen werden, wenn auch im wesentlich verminderten Umfang wie in den Jahren 2015/2016.

Für den Landkreis ist es eine große Herausforderung, die Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlinge dauerhaft zu integrieren sowie den Menschen mit unklarer Bleibeperspektive, zur Wahrung des sozialen Friedens und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit unserer Sozialsysteme, Perspektiven aufzuzeigen.

Die Unterbringung und Betreuung der Menschen mit Flucht Hintergrund stand in den vergangenen Monaten im Vordergrund. Daran an schließt sich jetzt die große Aufgabe der  Integration in unsere Gesellschaft. Unter Integration verstehen wir einen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozess, der eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben aller Menschen, unabhängig der Herkunft, fokussiert. Dies ist kein zeitlich begrenzter, sondern ein dauerhafter Prozess, der alle Generationen betrifft, und in der gemeinsamen Verantwortung aller Menschen liegt, mit oder ohne Migrationshintergrund.

 

Die Beteiligten der Steuerungsgruppe haben sich mit all ihrer Kompetenz und einem großem Engagement in den letzten 30 Monaten eingebracht. Das Thema Integration wird gelingen, wenn alle Beteiligten es als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe verstehen. Dazu gehört gleichermaßen die Planungen im Bereich der Jugendhilfe, der Schul- und Erwachsenenbildung, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern, der Gesundheits- und Sozialen Dienste sowie vieles mehr.

 

Integration funktioniert aber auf Dauer auch nur, wenn die Menschen mit Migrationshintergrund die Werte unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung anerkennen und die staatliche Rechtsordnung achten. Teilhabe setzt Teilnahme voraus.

Ziel und Aufgabe des Landkreises muss die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund fördern und unterstützen, um insbesondere den Menschen mit Bleibeperspektive die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Das regionale Integrationskonzept formuliert daher für die Zielgruppe „Menschen mit Migrationshintergrund“ für folgende Bereiche strategische Ziele und benennt dazu konkrete Maßnahmen, die innerhalb der nächsten drei Jahre erreicht werden sollen:

o   Sprachförderung und Spracherwerb

o   Bildung von Anfang an – Kita-Grundschule-weiterführende Schule

o   Ausbildung - Arbeit und Beschäftigung

o   Wohn- und Lebensumfeld

o   Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements

Die Maßnahmen in den fünf strategischen Zielen werden bis Ende des Jahres beschrieben, quantifiziert, ein Kostenrahmen abgesteckt und zeitmäßig festgelegt. In einem halbjährigen Betrachtungszeitraum (jeweils zum Ende des Halbjahres) sollen die Maßnahmen bewertet werden.

Darüber hinaus zeigt das Integrationskonzept welche Maßnahmen dazu dienen sollen, die zahlreichen Akteure und Initiativen im Landkreis zu vernetzen und zu unterstützen.

Das regionale Integrationskonzept dient als Handlungsleitfaden für die Verwaltung um die umfangreichen Aufgaben der Integration zu strukturieren und den Gesamtprozess im Landkreis zu steuern. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, die örtlichen Aktivitäten und Maßnahmen in den Verbandsgemeinden und Gemeinden des Landkreises zu reglementieren. Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist innerhalb des kreisweiten Netzwerkes zu gestalten.

Das Konzept wird in enger Kooperation zwischen der Steuerungsgruppe für das Flüchtlingsmanagement und dem Integrationsbeirat erstellt. Die Kooperationsvereinbarung zur Gestaltung der Flüchtlingsarbeit im Landkreis und das bestehende Integrationskonzept von 2013 sollen zusammen geführt werden und die Grundlage der zukünftigen Integrationsarbeit des Landkreises Kaiserslautern bilden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ist mit der vorgeschlagenen Neuausrichtung der Integrationspolitik des Landkreises einverstanden und beauftragt die Erarbeitung des regionalen Integrationskonzeptes mit konkreten Zielen und Maßnahmen für die Jahre 2018 – 2020.