Sachverhalt:
Seit
Februar 2016 hat sich eine Steuerungsgruppe inhaltlich um das Flüchtlingsmanagement
im Landkreis Kaiserslautern gekümmert. Dabei haben sich viele Mitwirkende aus
den Fachabteilungen der Kreisverwaltung, des Jobcenters, der Agentur für
Arbeit, des BAMF, den Vertretern aus den karitativen und sozialen
Einrichtungen, die Kammern und aus dem Kreis der Ehrenamtlichen sowie den
Verbandsgemeinden und Gemeinden aktiv beteiligt.
Außerdem
ist der Landkreis Kaiserslautern seit Januar 2017 Teil des Projektes
„Bildungskoordination für Neuzugewanderte“, welches vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung gefördert wird. Herr Karimani begleitet das Projekt mit
einer Vollzeitstelle, für die Dauer von zwei Jahren.
Aus
den Ergebnissen der Datenerhebungen des Bildungskoordinators und den
Entwicklungen der vergangenen Monate hat die Steuerungsgruppe einstimmig
beschlossen, die Kooperationsvereinbarung vom Juli 2016 auslaufen zu lassen um
zukünftig gemeinsam mit dem Integrationsbeirat die Integrationspolitik im
Landkreis inhaltlich zu gestalten. Aus diesem Grund sollen das Integrations-konzept
und die inhaltlichen Ansätze der Kooperationsvereinbarung in ein Leitkonzept
des Landkreises einfließen.
Die
bisherigen Erfahrungen gehen in die nachstehenden Leitlinien ein, die einen
Rahmen für das Integrationsprogramm des Landkreises Kaiserslautern und deren
Projekte bieten sollen.
Der
Landkreis Kaiserslautern misst vor dem Hintergrund der demografischen und
wirtschaftlichen Entwicklung der Integration von Menschen mit
Migrations-hintergrund eine besondere Bedeutung bei. Neben den Menschen aus 127
Nationen, die in den sieben Verbandsgemeinden im Landkreis ihr Zuhause gefunden
haben, sind in den Jahren 2015
und 2016 rund 1500 Flüchtlinge dazu gekommen, von denen ca. 1000 Personen aus
Ländern mit hoher Bleibe-perspektive kommen.
Weitere Flüchtlinge werden im Rahmen des
Familiennachzugs und der weiterhin anhaltenden Zuwanderungsbewegung in diesem
Jahr in den Landkreis zugewiesen werden, wenn auch im wesentlich verminderten
Umfang wie in den Jahren 2015/2016.
Für
den Landkreis ist es eine große Herausforderung, die Asylberechtigten und
anerkannten Flüchtlinge dauerhaft zu integrieren sowie den Menschen mit
unklarer Bleibeperspektive, zur Wahrung des sozialen Friedens und unter
Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit unserer Sozialsysteme, Perspektiven aufzuzeigen.
Die Unterbringung und Betreuung
der Menschen mit Flucht Hintergrund stand in den vergangenen Monaten im
Vordergrund. Daran an schließt sich jetzt die große Aufgabe der Integration in unsere Gesellschaft. Unter
Integration verstehen wir einen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozess,
der eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben aller Menschen, unabhängig der Herkunft,
fokussiert. Dies ist kein zeitlich begrenzter, sondern ein dauerhafter Prozess,
der alle Generationen betrifft, und in der gemeinsamen Verantwortung aller
Menschen liegt, mit oder ohne Migrationshintergrund.
Die Beteiligten der Steuerungsgruppe haben sich mit
all ihrer Kompetenz und einem großem Engagement in den letzten 30 Monaten
eingebracht. Das Thema Integration wird
gelingen, wenn alle Beteiligten es als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe
verstehen. Dazu gehört gleichermaßen die Planungen im Bereich der Jugendhilfe,
der Schul- und Erwachsenenbildung, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern,
der Gesundheits- und Sozialen Dienste sowie vieles mehr.
Integration
funktioniert aber auf Dauer auch nur, wenn die Menschen mit
Migrationshintergrund die Werte unserer freiheitlichen, demokratischen
Grundordnung anerkennen und die staatliche Rechtsordnung achten. Teilhabe setzt
Teilnahme voraus.
Ziel und Aufgabe
des Landkreises muss die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund
fördern und unterstützen, um insbesondere den Menschen mit Bleibeperspektive die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das regionale
Integrationskonzept formuliert daher für die Zielgruppe „Menschen mit Migrationshintergrund“ für folgende
Bereiche strategische Ziele und benennt dazu konkrete Maßnahmen, die
innerhalb der nächsten drei Jahre erreicht werden sollen:
o Sprachförderung und Spracherwerb
o Bildung von Anfang an –
Kita-Grundschule-weiterführende Schule
o Ausbildung - Arbeit und Beschäftigung
o Wohn- und Lebensumfeld
o Teilhabe am gesellschaftlichen Leben -
Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements
Die
Maßnahmen in den fünf strategischen Zielen werden bis Ende des Jahres
beschrieben, quantifiziert, ein Kostenrahmen abgesteckt und zeitmäßig
festgelegt. In einem halbjährigen Betrachtungszeitraum (jeweils zum Ende des
Halbjahres) sollen die Maßnahmen bewertet werden.
Darüber
hinaus zeigt das Integrationskonzept welche Maßnahmen dazu dienen sollen, die
zahlreichen Akteure und Initiativen im Landkreis zu vernetzen und zu
unterstützen.
Das
regionale Integrationskonzept dient als Handlungsleitfaden für die Verwaltung
um die umfangreichen Aufgaben der Integration zu strukturieren und den
Gesamtprozess im Landkreis zu steuern. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben,
die örtlichen Aktivitäten und Maßnahmen in den Verbandsgemeinden und Gemeinden
des Landkreises zu reglementieren. Die konkrete Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen ist innerhalb des kreisweiten Netzwerkes zu gestalten.
Das
Konzept wird in enger Kooperation zwischen der Steuerungsgruppe für das
Flüchtlingsmanagement und dem Integrationsbeirat erstellt. Die
Kooperationsvereinbarung zur Gestaltung der Flüchtlingsarbeit im Landkreis und
das bestehende Integrationskonzept von 2013 sollen zusammen geführt werden und
die Grundlage der zukünftigen Integrationsarbeit des Landkreises Kaiserslautern
bilden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ist mit der vorgeschlagenen Neuausrichtung der Integrationspolitik des Landkreises einverstanden und beauftragt die Erarbeitung des regionalen Integrationskonzeptes mit konkreten Zielen und Maßnahmen für die Jahre 2018 – 2020.